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Haushalt

Olaf Scholz wirbt für eine gerechte Haushalts- und Finanzpolitik

„Der Zusammenhalt der Gesellschaft ist die wichtigste Aufgabe für die Zukunft“, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Dienstag, 10. September 2019, während seiner 45-minütigen Einbringungsrede des Haushaltsgesetzes 2020 (19/11800) und des Finanzplans des Bundes für 2019 bis 2023 (19/11801) vor dem nach der Sommerpause wiederversammelten Bundestag.

Insbesondere mit Blick auf die gegenwärtige Lage in Großbritannien und den nahenden Brexit könne man erkennen, dass die Zukunftsfähigkeit eines Landes irreduzibel vom Zusammenhalt seiner Bürger abhängt. Sein Haushaltsentwurf stehe deshalb ganz im Zeichen einer auf Gerechtigkeit ausgerichteten Finanzpolitik. Und: er komme ohne neue Schulden aus und würde gleichzeitig hohe Investitionsleistungen garantieren.

80.000 neue Wohnungen jährlich

Vieles sei von der Bundesregierung in dieser Hinsicht bereits erreicht worden, meinte Scholz. So seien etwa gute gesetzgeberische Fortschritte im Bereich bezahlbarer Wohnraum gemacht worden. Durch eine Grundgesetzänderung habe der Bund auch in den kommenden Jahren die Möglichkeit, den sozialen Wohnungsbau zu fördern. 80.000 neue Wohnungen jährlich, die preiswert zu beziehen sind – so lautet das ausgegebene Ziel des Finanzministers. Die Weichen, diesem Ziel investiv nachzukommen, seien gestellt, versicherte Scholz.

Gleichwohl gebe es auf dem sozialen Sektor noch viel zu tun. Familien bräuchten mehr Planungssicherheit und Lebensgestaltungsmöglichkeiten, die Bezahlung von Pflegepersonal müsse steigen und Wirtschaftsförderungen für bestimmte Regionen der Republik müssten angestoßen werden, um gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland garantieren zu können. Zudem gebe es auch „Dinge, die zu finanzieren nicht leicht werden“, sagte Scholz etwa mit Blick auf die Grundrente. Um ihre Situation zu verbessern und ihre Lebensleistung gebührender zu würdigen müsse Rentnerinnen und Rentnern eine Grundrente zugesichert werden, meinte Scholz. Innerhalb der Koalition gibt es in der Sache allerdings noch Dissens. Insbesondere entzündet sich dieser an der Frage, ob und wie für die Zusicherung einer Grundrente im Vorfeld eine Bedürftigkeitsprüfung stattfinden müsse.

„Alles führt zu besseren Einkommensverhältnissen“

Für 90 Prozent derer, die heute den Solidaritätszuschlag zahlen, werde dieser in Zukunft abgeschafft, kündigte Scholz weiter an. So würden nur noch diejenigen in die Pflicht genommen werden, die ihn sich leisten können – das sei gerechte Haushaltspolitik. „Alles führt zu besseren Einkommensverhältnissen in diesem Land“, versprach der Finanzminister und wies zugleich darauf hin, dass sich Gerechtigkeit auch in der Steuerpolitik widerspiegeln müsse. So sei es beispielsweise eine Errungenschaft gewesen, dass die Möglichkeiten, im Online-Geschäft die Umsatzsteuer zu hintergehen, begrenzt wurden. Es brauche in diesen Fragen aber auch eine stärkere internationale Verständigung. Große globale Konzerne dürften sich ihrer steuerlichen Verantwortung nicht weiter entziehen.

Auch auf dem Finanzmarkt gehe es darum, Steuergerechtigkeit durchzusetzen – etwa durch eine Finanztransaktionssteuer nach Londoner oder Pariser Vorbild. Besonders an diesen beiden Börsen zeige sich, dass sich die Besteuerung von Finanztransaktionen auszahle. Es müsse aber auch dafür gesorgt werden, dass Fairness hergestellt wird zwischen den Ländern, die sie erheben, so Scholz.

Kohleausstieg in spätestens 20 Jahren

Zu einer der größten Herausforderungen nicht nur, aber auch in der Haushaltspolitik gehöre der Klimawandel. „Es ist fünf vor zwölf“, mahnte Scholz mit Blick auf die von ihm bemängelten Versäumnisse in der Klimapolitik der letzten Jahrzehnte. Mit kleinen Schritten wie etwa dem Auflegen von Förderprogrammen sei dieser Herausforderung nicht beizukommen. Es brauche effektive Maßnahmen wie etwa den Ausstieg aus der Kohleverstromung in spätestens 20 Jahren.

„Damit das gelingt, muss investiert werden“, sagte der Finanzminister: Gasnetze müssten erweitert, die Wasserstoffwirtschaft gefördert und erneuerbare Energien ausgebaut werden. Im Bereich der Mobilität brauche es nicht nur alternative Antriebstechnologien zum klassischen Verbrennungsmotor, es müssten auch Bahntrassen ausgebaut und der öffentliche Nahverkehr gestärkt werden. Investitionen auf diesem Gebiet hätten lange Vorlaufzeiten, meinte Scholz. Es sei daher an der Zeit, damit anzufangen.

Keine Neuverschuldung geplant

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2020 sieht Ausgaben in Höhe von 359,8 Milliarden Euro vor. Das sind 3,4 Milliarden Euro mehr als das Soll für 2019. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 328 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 2,23 Milliarden Euro mehr als 2019. Eine Neuverschuldung ist der Vorlage zufolge nicht geplant.

Die Ausgaben für Investitionen steigen 2019 laut Haushaltsentwurf von 38,95 auf 39,99 Milliarden Euro. Für die militärische Beschaffung veranschlagt der Entwurf 2020 16,53 Milliarden Euro, knapp eine Milliarde mehr als 2019. Die Personalausgaben des Bundes sollen auf 35,41 Milliarden Euro steigen (2019: 34,65 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben um 0,89 Milliarden Euro auf 17,85 Milliarden Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 238,97 Milliarden Euro, 5,06 Milliarden Euro mehr als 2019.

Verkehrsetat größter Investitionshaushalt

Den größten Ausgabeposten mit 148,56 Milliarden Euro (2019: 145,26 Milliarden Euro) stellt der Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11) dar, der um 3,3 Milliarden Euro wachsen soll. Im Etat des Verteidigungsministeriums (Einzelplan 14) ist ein Aufwuchs um 1,69 Milliarden Euro auf 44,92 Milliarden Euro geplant.

Dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12) sollen 2020 mit 29,83 Milliarden Euro knapp eine halbe Milliarde Euro mehr zur Verfügung stehen als 2019 (29,28 Milliarden Euro). Der Einzelplan 12 stellt mit 17,79 Milliarden Euro den größten Investitionshaushalt dar, gefolgt vom Einzelplan 23 (Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit), in dem Investitionen in Höhe von 6,93 Milliarden Euro geplant sind.

Finanzplanung bis 2023

Die Finanzplanung des Bundes sieht eine Ausgabensteigerung auf 375,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 vor. Gleichzeitig geht die Bundesregierung von einem Anstieg der Steuereinnahmen, die im Jahr 2018 bei 322,4 Milliarden Euro gelegen haben, auf 356,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 aus.

Wie aus der Unterrichtung weiter hervorgeht, rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren mit deutlich steigenden Ausgaben im Bereich der Rentenversicherungsleistungen. 2018 lag der Betrag der Vorlage zufolge noch bei 93,86 Milliarden Euro. Für 2020 sind 101,76 Milliarden Euro geplant – für 2023 113,66 Milliarden Euro.

„Asylbedingte Belastungen des Bundeshaushaltes“

In der Vorlage aufgeführt werden auch die „asylbedingten Belastungen des Bundeshaushaltes von 2018 bis 2023“. Für 2018 gibt die Bundesregierung eine Gesamtbelastung von 23 Milliarden Euro an. 2020 wird hier mit 20,8 Milliarden Euro gerechnet.

Laut dem Finanzplan werden für 2023 Ausgaben in Höhe von 15,8 Milliarden Euro erwartet. Davon sind sieben Milliarden Euro für die Fluchtursachenbekämpfung vorgesehen und 5,2 Milliarden Euro für „Sozialtransferleistungen nach Asylverfahren“. (ste/hau/scr/10.09.2019)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt
Dr. Wolfgang Schäuble
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Dr. Wolfgang Schäuble

© Dr. Wolfgang Schäuble/ Laurence Chaperon

Schäuble, Dr. Wolfgang

Bundestagspräsident

Olaf Scholz
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Olaf Scholz

© SPD/ Maximillian König

Scholz, Olaf

Bundesminister der Finanzen

Dokumente
  • 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
    PDF | 31 MB — Status: 09.08.2019
  • 19/11801 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023
    PDF | 1 MB — Status: 09.08.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
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Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Haushalt

Schlussdebatte der ersten Lesung mit kontro­versen Einschätzungen zum Etat

In der Schlussdebatte zu den Beratungen des Haushaltsentwurfs für 2020 (19/11800) am Freitag, 13. September 2019, haben Redner der Koalitionsfraktionen die Etatplanungen gelobt und als Beleg für die Handlungsfähigkeit der Großen Koalition angeführt. „Wir sind uns der Verantwortung für dieses Land bewusst“, sagte Johannes Kahrs (SPD). Der Koalitionsvertrag werde abgearbeitet, die Vorhaben seien finanziert „und wir stehen zu unserem Versprechen, keine neuen Schulden zu machen“, betonte er. Der sozial gerechte und zukunftsorientierte Haushalt sehe Investitionen von mehr als 40 Milliarden Euro vor.

Kritik übte Kahrs an der Opposition: Die AfD verfolge eine neoliberale Politik und kümmere sich nicht um die Wähler. Die Grünen wollten jährlich 35 Milliarden Euro an neuen Schulden aufnehmen und betrieben eine Schaufensterpolitik. Von der FDP seien armselige Vorschläge gekommen, und bei der Linksfraktion gebe es das übliche „wünsch Dir was“.

CDU/CSU räumt Probleme beim Mittelabfluss ein 

Dr. André Berghegger (CDU/CSU) sprach von einem guten Entwurf, den das Parlament bei seinen Beratungen zu einem noch besseren Haushalt machen werde. Erneut würden keine Schulden gemacht und zudem auch noch alle Maastricht-Kriterien erfüllt, sagte der Unionsabgeordnete. Den Vorwurf, der Haushalt sei gar nicht ausgeglichen, weil auf Rücklagen zugegriffen werde, wies er zurück. Rücklagen seien ein Mittel des Haushaltsrechts, betonte Berghegger.

Probleme räumte er beim Mittelabfluss ein. Allein 20 Milliarden Euro an Restgeldern seien von 2018 in das Jahr 2019 mitgenommen worden. Es müsse besser gelingen, die Soll-Zahlen und die Ist-Zahlen zusammenzuführen, verlangte Berghegger.

AfD: Eine Sünde gegen den Verstand

Kritik an der Haushaltsplanung gab es von der Opposition. Albrecht Glaser (AfD) sagte, das Haushaltsrecht werde mit Füßen getreten, weil die Höhe des deutschen EU-Beitrages verschleiert werde. Die Beiträge würden als Einnahmen mit negativen Vorzeichen im Haushalt aufgeführt. „Eine Sünde gegen den Verstand“, befand Glaser.

Zusammen mit anderen negativen Einnahmen in Höhe von 60 Milliarden Euro führe diese Darstellung zur optischen Verminderung der tatsächlichen Ausgaben des Haushalts. Die Eckwerte des Haushalts auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite würden also nicht bei 360 Milliarden Euro, sondern bei 421,5 Milliarden Euro liegen, sagte der AfD-Abgeordnete.

FDP: Finanzminister setzt auf das Prinzip Hoffnung

Deutschland stehe an der Schwelle zu einer Rezession, sagte Katja Hessel (FDP). In den kommenden Jahren sei von einem Rückgang der Steuereinnahmen auszugehen. Dem Bundesfinanzminister falle dazu jedoch nichts ein, und so setze er auf das Prinzip Hoffnung, kritisierte sie. Bei der Wirtschaft, so Hessel, sei die wirtschaftliche Abkühlung bereits angekommen. Aufgabe der Politik sei es nun, alles dafür zu tun, „dass die Zukunft unseres Landes zukunftssicher und fest gemacht wird“.

Dringend benötigt werde eine Unternehmenssteuerreform und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für alle, nicht jedoch ein Bürokratiemonster wie die neue Grundsteuer. Eine Schwerpunktsetzung für die Zukunft sehe sie in diesem Haushalt nicht, sagte die FDP-Abgeordnete.

Linke fordert eine „gerechte Steuerreform“

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) forderte eine „gerechte Steuerreform“. Das jetzige System bestrafe die Armen und stärke die Reichen, beklagte sie. „Die Koalition macht eine Steuerpolitik für die Vermögenden“, sagte Lötzsch und forderte eine Vermögensteuer. Zugleich setzte sie sich – ebenso wie die Grünen  für den Abbau umweltschädlicher Subventionen ein.

Zu kurz komme ihr aber in der Debatte, „dass Aufrüstung und Krieg die brutalsten Formen der Umweltzerstörung sind“. Die Rüstungsindustrie werde aber von der Bundesregierung besonders subventioniert. „Das muss endlich ein Ende haben“, forderte die Linken-Abgeordnete.

Grüne: Bei klimaschädlichen Subventionen sparen

Von einem „Haushalt der offenen Baustellen“ sprach Ekin Deligöz (Bündnis 90/Die Grünen). Dem Parlament sei völlig unbekannt, was die Koalition beim Thema Klimaschutz plant. Deligöz empfahl, in die klimaschädlichen Subventionen hineinzugehen. Dabei könne nicht nur Geld eingespart, sondern auch gestaltet werden. „Das wäre doch mal eine Alternative zu ihrer Planlosigkeit“, sagte sie an die Koalition gewandt.

Kritik übte sie an der schwarzen Null, die als Beitrag zur Generationengerechtigkeit angepriesen werde. Dem sei nicht so. Zur Generationengerechtigkeit gehörten schließlich auch Kindergärten, Schulen, Brücken und Straßen sowie der öffentliche Personennahverkehr. In diese Strukturen müsse hineininvestiert werden, forderte sie.

Regierung: Solider und angemessener Haushalt

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Bettina Hagedorn (SPD), sprach von einem soliden und angemessenen Haushalt. Die Bundesregierung zeige damit, dass sie ihre Zusagen aus dem Koalitionsvertrag eins zu eins einhalte und verlässlich sei.

Auf die Kritik aus den Reihen der FDP eingehend, sagte Hagedorn: „Wir haben keine Rezession, die wir herbeireden müssen. Wir haben eine Wachstumsdelle, die wir ernst nehmen und auf die wir vorbereitet sind.“ Noch vor der Bereinigungssitzung der Haushaltsausschusses im November werde es eine neue Steuerschätzung geben. Deren Ergebnisse würden in den Haushalt eingepreist, sagte die Finanz-Staatssekretärin.

Ausgaben von 359,8 Milliarden Euro geplant

Im Anschluss an die Aussprache überwies der Bundestag den Entwurf des Haushaltsgesetzes mit sämtlichen Einzelplänen (19/11800) und den Finanzplan des Bundes für 2019 bis 2023 (19/18801) zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2020 sieht Ausgaben in Höhe von 359,8 Milliarden Euro vor. Das sind 3,4 Milliarden Euro mehr als das Soll für 2019. Von den Einnahmen in gleicher Höhe sollen 328 Milliarden Euro auf Steuern entfallen, 2,23 Milliarden Euro mehr als 2019. Eine Neuverschuldung ist der Vorlage zufolge nicht geplant.

Knapp 40 Milliarden Euro für Investitionen

Die Ausgaben für Investitionen steigen 2019 laut Haushaltsentwurf von 38,95 auf 39,99 Milliarden Euro. Für die militärische Beschaffung veranschlagt der Entwurf 2020 16,53 Milliarden Euro, knapp eine Milliarde mehr als 2019.

Die Personalausgaben des Bundes sollen auf 35,41 Milliarden Euro steigen (2019: 34,65 Milliarden Euro), die sächlichen Verwaltungsausgaben um 0,89 Milliarden Euro auf 17,85 Milliarden Euro. Für Zuweisungen und Zuschüsse plant die Bundesregierung im kommenden Jahr mit Ausgaben in Höhe von 238,97 Milliarden Euro, 5,06 Milliarden Euro mehr als 2019.

Finanzplanung bis 2023

Die Finanzplanung des Bundes sieht eine Ausgabensteigerung auf 375,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 vor. Gleichzeitig geht die Bundesregierung von einem Anstieg der Steuereinnahmen, die im Jahr 2018 bei 322,4 Milliarden Euro gelegen haben, auf 356,1 Milliarden Euro im Jahr 2023 aus.

Wie aus dem Finanzplan weiter hervorgeht, rechnet die Bundesregierung in den kommenden Jahren mit deutlich steigenden Ausgaben im Bereich der Rentenversicherungsleistungen. 2018 lag der Betrag der Vorlage zufolge noch bei 93,86 Milliarden Euro. Für 2020 sind 101,76 Milliarden Euro geplant – für 2023 113,66 Milliarden Euro. (hau/13.09.2019)

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  • 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
    PDF | 31 MB — Status: 09.08.2019
  • 19/18801 - Kleine Anfrage: Stochastischer Terrorismus im Fokus der Sicherheitsbehörden
    PDF | 208 KB — Status: 27.04.2020
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Haushalt

Haushaltsausschuss be­schließt Bundes­haushalt 2020

Euroscheine und Münzen mit Bundestagsadler

Die Koalitionsfraktionen halten an der „schwarzen Null“ fest. (picture alliance/chromorange)

Der Bund kann im kommenden Jahr 362 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 5,6 Milliarden Euro beziehungsweise 1,6 Prozent mehr als im Soll für das Jahr 2019. Gegenüber dem zwischenzeitlich um die für die Haushaltsplanung relevanten Ergebnisse des Klimapakets der Koalition ergänzten Regierungsentwurf (19/11800) erhöhte der Ausschuss den Ansatz um weitere 1,662 Milliarden Euro. Das beschloss der Haushaltsausschuss nach rund 15-stündiger Bereinigungssitzung am frühen Freitag, 15. November 2019. Für den Etatentwurf stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen votierten mit Nein. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsentwurfs ist vom 25. bis 29. November 2019 vorgesehen.

„Schwarze Null“

Den Ausgaben stehen Einnahmen in gleiche Höhe entgegen. Die Steuereinnahmen sollen demnach mit 324,958 Milliarden Euro um 2,851 Milliarden Euro geringer ausfallen als im Regierungsentwurf (Soll 2019: 325,491 Milliarden Euro). Die „sonstigen Einnahmen“ steigen gegenüber dem Regierungsentwurf hingegen von 32,529 Milliarden Euro auf 37,042 Milliarden Euro. Darunter ist eine geplante Entnahme aus der sogenannten Asylrücklage von rund 10,634 Milliarden Euro. Im Entwurf waren 9,225 Milliarden Euro vorgesehen. Eine Nettokreditaufnahme ist weiterhin nicht geplant („schwarze Null“).

Im Haushaltsentwurf in der Ausschussfassung sind Investitionen in Höhe von 42,097 Milliarden Euro veranschlagt. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 1,243 Milliarden Euro. Für 2019 sind als Soll für Investitionen 38,946 Milliarden Euro vorgesehen. 

Im Verlauf der Bereinigungssitzung zu den Einzelplänen befassten sich die Ausschussmitglieder mit Hunderten Änderungsanträgen. Während die Vorlagen des Finanzministeriums (Bereinigungsvorlage) sowie die Anträge der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen wurden, lehnte der Ausschuss sämtliche Oppositionsvorlagen ab.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Gegenüber dem Regierungsentwurf steigen die Ausgaben im Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11), des mit Abstand größten Einzeletats, weiter an. Sie sollen im kommenden Jahr 150,222 Milliarden Euro betragen. Im Entwurf waren es 148,583 Milliarden Euro. Die Steigerungen lassen sich im Wesentlichen auf an Prognosen angepasste Ansätze für Sozialleistungen zurückführen. So fällt unter anderem der Ansatz „Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung“ mit sieben Milliarden Euro um 800 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf.

Beim Arbeitslosengeld II wird im kommenden Jahr nun mit Ausgaben in Höhe von 20,9 Milliarden Euro gerechnet. Das sind 700 Millionen Euro mehr als im Regierungsentwurf. Neu hinzu tritt im Arbeits- und Sozialetat der Titel „Förderung der Zustellung von Abonnementzeitungen und Anzeigenblättern“. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss dafür 40 Millionen Euro in den Etat auf. Die Ausgaben sind laut Haushaltsvermerk „bis zur Vorlage eines Gesamtkonzeptes“ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre muss vom Haushaltsausschuss genehmigt werden.

Bundesministerium der Verteidigung

Der Verteidigungsetat (Einzelplan 14) als zweitgrößter Einzelplan sieht in der Ausschussfassung mit 45,053 Milliarden Euro einen Aufwuchs von rund 137 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf vor.

Mit 700 Millionen Euro fallen unter anderem die Ausgaben für die Beschaffung von Munition um 100 Millionen Euro höher aus als im Regierungsentwurf.

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Der Haushalt des Ministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Einzelplan 12), der drittgrößte Einzeletat, wächst gegenüber dem Regierungsentwurf um rund 175 Millionen Euro auf 31,048 Milliarden Euro.

Unter anderem beschloss der Ausschuss, im kommenden Jahr erneut 50 Millionen Euro für die Förderung von Computerspielen in diesen Einzelplan einzustellen.

Finanzen, Umwelt, Familie und Inneres

Höhere Ausgabeansätze beschloss der Ausschuss unter anderem für das Bundesministerium der Finanzen (Einzelplan 08). In dem Einzelplan sind nunmehr Ausgaben in Höhe von 7,866 Milliarden Euro (plus 449 Millionen Euro gegenüber dem Regierungsentwurf) vorgesehen.

Für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (Einzelplan 16) steigt der Ansatz um 257,3 Millionen Euro auf 2,966 Milliarden Euro.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17) soll 2020 mit 12,055 Milliarden Euro rund 251 Millionen Euro mehr ausgeben können als im Regierungsentwurf.

Weniger ausgeben kann im nächsten Jahr das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (Einzelplan 06). Der Ausschuss kürzte den Ansatz um rund 274 Millionen Euro auf 15,052 Milliarden Euro. Die Kürzungen beziehen sich überwiegend auf IT-bezogene Titel.

Zinsausgaben sinken

Zudem werden im kommenden Jahr geringere Zinsausgaben erwartet. Der Ansatz „Zinsen für Bundesanleihen“ im Einzelplan 32 (Bundesschuld) soll mit rund 14,744 Milliarden Euro um 294 Millionen Euro geringer ausfallen als im Regierungsentwurf. Noch wesentlicher wirken sich die angepassten Ansätze für „Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen, unverzinsliche Schatzanweisungen und Darlehen“ aus. Dieser ausgabenmindernde Ansatz soll statt 808 Millionen Euro (Regierungsentwurf) nun 3,308 Milliarden Euro betragen. (scr/15.11.2019)

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  • 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
    PDF | 31 MB — Status: 09.08.2019
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Haushaltsgesetz mit Ergän­zung in zweiter Lesung an­genommen

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Freitag, 29. November 2019, in zweiter Beratung den Regierungsentwurf für das Haushaltsgesetz 2020 (19/11800, 19/11802) sowie den Regierungsentwurf des Gesetzes „zur Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020“ (19/13800, 19/13801) in der vom Haushaltsausschuss geänderten Fassung (19/13902, 19/13905, 19/13406, 19/13907, 19/13908, 19/13909, 19/13911, 19/13912, 19/13913, 19/13914, 19/13915, 19/13916, 19/13417, 19/13418, 19/13920, 19/13921, 19/13922, 19/13923, 19/13924, 19/13925, 19/13926, 19/13927) angenommen. CDU/CSU und SPD stimmten für beide Gesetze, die Oppositionsfraktionen votierten dagegen. 

Änderungsanträge der Linken abgelehnt

In zweiter Beratung lehnte der Bundestag zwei Änderungsanträge der Linken (19/15487, 19/15488) ab. Im ersten Änderungsantrag (19/15487) forderte die Fraktion, einen Abschnitt „Gender Budgeting“ in das Haushaltsgesetz aufzunehmen, um die Gleichstellung von Männern und Frauen im Haushalt zu verwirklichen. Durch die Erhebung von geschlechtsspezifischen Daten und ihre Analyse würden die Auswirkungen der Haushaltspolitik transparenter, sodass diese entsprechend der Gleichstellungspolitik gezielt angepasst werden könne, hieß es zur Begründung. Die Linke und die Grünen stimmten für diesen Änderungsantrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. 

Im zweiten Änderungsantrag (19/15488) forderte die Linksfraktion, einen Paragrafen „Entlastung der Exekutive von Lobby-Druck“ in das Haushaltsgesetz aufzunehmen. Den Bundesbehörden sollte es für sämtliche Personaltitel des Bundeshaushalts untersagt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit beratender oder Vorgesetztenfunktion zu beschäftigen, die gleichzeitig einen laufenden oder ruhenden Arbeits- oder Werkvertrag mit einem Verband oder einer Personen- oder Kapitalgesellschaft mit nichtstaatlichen Anteilseignern haben. Die Linke stimmte dafür, die Grünen enthielten sich, alle übrigen Fraktionen lehnten diesen Änderungsantrag ab.

Finanzplan des Bundes zur Kenntnis genommen

Außerdem nahm der Bundestag den Finanzplan des Bundes 2019 bis 2024 (19/11801, 19/11802, 19/14232 Nr. 1.1) auf Empfehlung des Haushaltsausschusses (19/13927) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zur Kenntnis. Der Finanzplan basiert auf Annahmen zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Demnach wird das Ausgabevolumen des Bundes von 356,4 Milliarden Euro (Soll) in diesem Jahr und 359,8 (Entwurf für 2020, tatsächlich: 362) im kommenden Jahr über 366,2 im Jahr 2021 und 372,4 im Jahr 2022 auf 375,7 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigen.

Den Ausgaben stehen jeweils Einnahmen in gleicher Höhe entgegen. Davon entfallen in diesem Jahr 325,49 Milliarden Euro auf Steuereinnahmen. Für 2020 sind laut Finanzplan 327,7 Milliarden Euro (Etatentwurf: 327,81, tatsächlicher Soll-Ansatz im Haushaltsgesetz: 324,96), für 2021 334,2, für 2022 345,5 und für 2023 356,1 Milliarden Euro als Steuereinnahmen vorgesehen. Eine Nettokreditaufnahme ist für den Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen. Die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), eines der sogenannten Maastricht-Kriterien, soll in diesem Jahr erreicht werden. Laut Finanzplanung ist für 2019 mit einer Quote von rund 58,75 Prozent des BIP zu rechnen. Bis 2023 wird ein Rückgang auf 51,25 Prozent prognostiziert. Die als Investitionen verbuchten Ausgaben des Bundes sollen laut Finanzplanung 2020 auf rund 40,0 Milliarden Euro steigen (Soll-2019: 38,9 Milliarden Euro). Von 2021 bis 2023 weist die Finanzplanung jeweils 39,8 Milliarden Euro als Investitionen aus. Die Investitionsquote sinkt demnach von 10,9 Prozent in diesem Jahr bis 2023 auf 10,6 Prozent.

In der Finanzplanung weist die Bundesregierung zudem die Entwicklung der Ausgaben nach Aufgabenbereichen aus. Demnach wird der Bund beispielsweise im Aufgabenbereich „Soziale Sicherung“ in diesem Jahr 98,02 Milliarden Euro (Soll) für Rentenversicherungsleistungen ausgeben, für 2020 sind 101,765 Milliarden Euro vorgesehen. Bis 2023 soll der Betrag auf 113,66 Milliarden Euro steigen. Die Eigenmittelabführungen des Bundes an den EU-Haushalt sollen laut Finanzplanung von 30,99 Milliarden Euro (Soll) in diesem Jahr über 37,75 Milliarden Euro im kommenden Jahr auf 45,96 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigen. Die Abführungen ab 2021 hingen aber insbesondere vom noch zu verhandelnden Mehrjährigen Finanzrahmen der EU 2021-2027 ab, führt die Bundesregierung aus. (scr/vom/29.11.2018)

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  • 19/11800 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020)
    PDF | 31 MB — Status: 09.08.2019
  • 19/11801 - Unterrichtung: Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023
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  • 19/11802 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksache 19/11800 - und Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023 - Drucksache 19/11801 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 327 KB — Status: 02.10.2019
  • 19/13406 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksache 19/11800 - hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
    PDF | 469 KB — Status: 01.10.2019
  • 19/13417 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksache 19/11800 - hier: Einzelplan 19 Bundesverfassungsgericht
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  • 19/13418 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksache 19/11800 - hier: Einzelplan 20 Bundesrechnungshof
    PDF | 370 KB — Status: 01.10.2019
  • 19/13800 - Ergänzung zum Gesetzentwurf: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
    PDF | 2 MB — Status: 04.10.2019
  • 19/13801 - Unterrichtung: Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksache 19/13800 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
    PDF | 317 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/13902 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - hier: Einzelplan 02 Deutscher Bundestag zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 431 KB — Status: 14.11.2019
  • 19/13905 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - hier: Einzelplan 05 Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13802 -
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  • 19/13907 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - hier: Einzelplan 07 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz b) zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13802 -
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    PDF | 508 KB — Status: 22.11.2019
  • 19/13926 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 - Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
    PDF | 2 MB — Status: 22.11.2019
  • 19/13927 - Beschlussempfehlung: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 19/11801, 19/11802 - Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023
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  • 19/14232 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 16.9. bis 16.10. 2019)
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  • 19/15487 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
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  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Änderungsantrag 19/15487 abgelehnt
  • Änderungsantrag 19/15488 abgelehnt
  • Haushaltsgesetz 2020 angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/13927 angenommen
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Haushalt

Haus­halt 2020 mit Aus­gaben von 362 Milliar­den Euro beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag, 29. November 2019, den Bundeshaushalt für das Jahr 2020 beschlossen. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro. In namentlicher Abstimmung votierten 371 Abgeordnete für das Zahlenwerk, 270 lehnten es ab. Gegenstand der Abstimmung waren der Regierungsentwurf über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (19/11800, 19/11802, 19/14232 Nr. 1.1.) und der Regierungsentwurf zur Ergänzung des Haushaltsgesetzes 2020 (19/13800, 19/13801). Zur Abstimmung lagen mehrere Beschlussempfehlungen mit den vom Haushaltsausschuss vorgenommenen Änderungen vor (19/13902, 19/13905, 19/13406, 19/13907, 19/13908, 19/13909, 19/13911, 19/13912, 19/13913, 19/13914, 19/13915, 19/13916, 19/13417, 19/13418, 19/13920, 19/13922, 19/13923, 19/13924, 19/13925, 19/13926, 19/13927).

In dritter Beratung abgelehnt wurden insgesamt 25 Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen, darunter zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion in namentlicher Abstimmung (19/15507 zum Etat des Bundesverteidigungsministeriums, 19/15512 zum Etat der Allgemeinen Finanzverwaltung). Sieben Entschließungsanträge bezogen sich auf den Haushalt insgesamt, die übrigen auf die jeweiligen Einzelpläne.

Während der Schlussrunde zu den Haushaltsberatungen kritisierten Redner von Linken- und Grünen-Fraktion das Festhalten der Großen Koalition an der „schwarzen Null“. Seitens der FDP-Fraktion wurde eine „falsche Schwerpunktsetzung“ bemängelt, während die AfD vor versteckten Kosten und Risiken warnte. Von einem „soliden Haushalt“ war hingegen bei den Koalitionsfraktionen die Rede. Aus Sicht von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) ist damit eine gute Grundlage für die künftige Arbeit der Bundesregierung gelegt.

AfD sieht „milliardenschwere Eurorisiken“

Peter Boehringer (AfD) verwies zu Beginn der Debatte auf milliardenschwere Eurorisiken, die über die Europäische Zentralbank, den Europäischen Stabilitätsmechanismus und das Zahlungsverkehrssystem Target II auf den Haushalt zurollen würden, für die aber keine Rückstellungen gebildet worden seien. „Es droht erneut eine Euro-Rettung über Steuergeld“, sagte er. Auch würden die Bankenrettungsrisiken wieder größer. Durch die vom Bundesfinanzminister „ohne Not“ vorangetriebene Vergemeinschaftung der Bankguthaben kämen auch deutsche Spargelder in die Haftung.

Die EU-Zahlungen würden bis 2023 auf mehr als 45 Milliarden Euro „explodieren“, so Boehringer weiter. Mit Blick auf „Flüchtlingszahlungen an die Türkei“ sagte der AfD-Abgeordnete, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) habe Ankara hohe Finanzhilfen zugesagt, die aber ebenso wenig im Haushalt zu finden seien wie die Kosten für die Grundrente. Die Investitionen im Haushalt seien zu gering. Die Aufwüchse bezögen sich auf „sogenannte Klimaschutzmaßnahmen und Entwicklungshilfe für alle Welt“. Das seien keine Investitionen für Deutschland, urteilte Boehringer.

SPD: Hass und Hetze haben keinen Platz im Bundestag

Dennis Rohde (SPD) zeigte sich erfreut darüber, dass während der Beratungen in der Haushaltswoche „mit der überwältigenden Mehrheit dieses Hauses sichergestellt wurde, dass Hass und Hetze im Deutschen Bundestag keinen Platz haben“. Die wehrhafte Demokratie sei durch den Haushalt unterstützt worden. „Wir stärken das BKA, den Verfassungsschutz und die Prävention, indem wir die Bundeszentrale für politische Bildung stärken“, sagte Rohde.

Der Haushalt, so seine Einschätzung, sei ausgeglichen und sorge für massive Investitionen in die Zukunft des Landes. Der Bund investiere in Kitas und Schulen, „weil das gesamtgesellschaftliche Aufgaben sind, vor denen sich auch der Bund nicht wegducken darf“. Jedes Kind brauche die gleichen Startchancen, betonte er. Lasse man das außer Acht, sorge man für den Fachkräftemangel von morgen. Damit die geplanten Investitionen auch umgesetzt werden, würden die Verwaltungen gestärkt und dort neue Stellen geschaffen, sagte der SPD-Abgeordnete.

FDP: Es fehlen Milliardensummen

Die Koalition sei sehr glücklich, wenn sie mehr Geld gibt, sagte Dr. Stefan Ruppert (FDP). Selten glücklich sei sie, wenn sie mehr Geld investiere, „und über das Entlasten denken Sie schlicht kaum nach“, befand er. Zukunftsinvestitionen wie etwa der Digitalpakt seien unterfinanziert, beklagte er: „Es fehlen Milliardensummen.“ Bei der Künstliche-Intelligenz-Strategie der Bundesregierung bekomme jeder ein bisschen was. „Eine Strategie wird daraus nicht“, befand er.

Wenn geplant werde, dass ab 2021 die Investitionsmittel des Bundes um drei Milliarden Euro zurückgehen sollen, zeige dies angesichts der sich entwickelnden wirtschaftlichen Schwächephase „genau die falsche Schwerpunktsetzung“. Ruppert verwies zugleich auf die steigenden Sozialausgaben. Am Ostersonntag des kommenden Jahres werde mehr Geld für Sozialleistungen ausgegeben sein, als an Investitionen für das ganze Jahr geplant war, sagte der FDP-Abgeordnete.

CDU/CSU erinnert an Sorgen der Landwirte 

Dr. André Berghegger (CDU/CSU) erinnerte an die Bauerndemonstrationen am 26. November. Diese seien Ausdruck von Sorge und Verzweiflung gewesen. Wenn Auflagen und Kosten für Landwirte stiegen, aber die Preise nicht mitgingen, „wird das für kleine Betriebe immer schwieriger und ein wirtschaftliches Problem“, sagte Berghegger. Die innerhalb der Landwirtschaft benötigten Veränderungen müssten mit den Bauern angegangen werden, „nicht ohne oder gegen sie“.

Den zu verabschiedenden Haushalt bewertete der CDU-Politiker als „solide berechnet“. Alle prioritären Ausgaben „und noch weit mehr“ würden ohne neue Schulden finanziert. Im Auge zu behalten gelte es aber das Verhältnis zwischen Investitionen und sozialer Sicherung. Mehr als die Hälfte der Gelder im Haushalt würden für Sozialmaßnahmen ausgegeben – zwölf Prozent für Investitionen. Geld, das man ausgeben möchte, müsse zuerst aber einmal eingenommen werden, so Berghegger. Dafür brauche es eine leistungsfähige und international wettbewerbsfähige Wirtschaft.

Linke fordert solidarische Mindestrente 

Dr. Gesine Lötzsch (Die Linke) verwies auf Irrtümer, denen die Große Koalition unterlegen sei. Union und SPD gingen davon aus, dass das Klima mit kleinen Schritten zu retten. „Das ist falsch“, sagte Lötzsch. Ihre Fraktion setze sich für Klimagerechtigkeit ein. Da Vermögende den größten ökologischen Fußabdruck hinterließen, müssten sie auch mit einer Vermögensteuer „ihren gerechten Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise beitragen“.

Falsch sei auch der Gedanke, die schwarze Null sei Ausdruck ökonomischen Sachverstandes. Sämtliche Experten hätten in jüngster Vergangenheit die Bundesregierung aufgefordert, die Bremse bei den Investitionen zu ziehen. Die Linken-Abgeordnete sprach sich auch für die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro aus. Dies wäre eine Hilfe für alle und auch eine Entlastung für den Bundeshaushalt, befand sie. Zugleich bewertete sie die Grundrente als nicht ausreichend. Benötigt werde eine solidarische Mindestrente, sagte Lötzsch.

Grüne: Zweckgebunden neue Schulden aufnehmen

Auch Dr. Tobias Linder (Bündnis 90/Die Grüne) kritisierte speziell die Union dafür, die schwarze Null „wie ein Fetisch abzufeiern“. Die schwarze Null sei von einem durchaus ambitionierten Ziel zu einer leeren Hülle geworden, befand er. Zudem trickse die Koalition.

Der vorgelegte Haushalt sehe nicht nur die Entnahme von zehn Milliarden Euro aus den Rücklagen, sondern auch eine globale Minderausgabe vor. „Das hat nichts mit einer schwarzen Null oder einer vernünftigen Haushaltspolitik zu tun“, sagte Lindner: „Das ist Chaos.“ Der Grünen-Abgeordnete forderte, zweckgebunden neue Schulden aufzunehmen. In seiner jetzigen Form sei der Haushalt ein Trauerspiel.

Minister: Expansive Investitionsstrategie

Mit 25 Milliarden Euro jährlich würden die Bürger entlastet, sagte Finanzminister Olaf Scholz. Das habe es in früheren Legislaturperioden nicht gegeben. Zudem sei auch gesichert, „dass das Geld bei kleinen Einkommen und bei Familien ankommt“. Der Haushalt erfülle auch die sozialen Aufgaben des Landes. „Das ist auch wichtig“, betonte Scholz.

Der Sozialstaat dürfe nicht als Last, sondern als eine „große Errungenschaft unserer Demokratie“ begriffen werden, forderte er. Zugleich machte der Minister darauf aufmerksam, dass mit dem Haushalt die Investitionen massiv ausgeweitet würden: „Wir verfolgen eine expansive Investitionsstrategie.“

Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro

Der Bund kann dem Beschluss zufolge im kommenden Jahr 362 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 5,6 Milliarden Euro beziehungsweise 1,6 Prozent mehr als für das Jahr 2019 vorgesehen waren (356,4 Milliarden Euro).

Der ursprüngliche Regierungsentwurf sah Ausgaben in Höhe von 359,8 Milliarden Euro vor. Durch die Einfügung der finanziellen Mittel zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 erhöhte sich der Betrag auf 360,34 Milliarden Euro. Der Haushaltsausschuss stockte die Etatansätze der Bundesregierung in der parlamentarischen Beratung per Saldo um 1,66 Milliarden Euro auf.

Geringere Steuereinnahmen

Den geplanten Ausgaben von 362 Milliarden Euro stehen Einnahmen in gleiche Höhe gegenüber. Die Steuereinnahmen sollen demnach mit 324,96 Milliarden Euro um 2,85 Milliarden Euro geringer ausfallen als im Regierungsentwurf vorgesehen. Die „sonstigen Einnahmen“ steigen gegenüber dem Regierungsentwurf hingegen von 32,53 Milliarden Euro auf 37,04 Milliarden Euro. Darunter ist eine geplante Entnahme aus der sogenannten Asylrücklage von rund 10,63 Milliarden Euro. Im Entwurf waren 9,22 Milliarden Euro vorgesehen. Eine Nettokreditaufnahme ist weiterhin nicht geplant.        

Im Haushalt sind zudem Investitionen in Höhe von 42,91 Milliarden Euro veranschlagt. Gegenüber dem Regierungsentwurf ist das eine Steigerung von 1,24 Milliarden Euro.

Sieben Entschließungsanträge zum Haushaltsgesetz abgelehnt

Die AfD-Fraktion hatte zum Haushaltsgesetz insgesamt einen Entschließungsantrag (19/15514), die FDP drei (19/15474, 19/15490, 19/15491), Die Linke einen (19/15492) und Bündnis 90/Die Grünen hatten zwei Entschließungsanträge (19/15493, 19/15494) eingebracht.

Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

Die AfD forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/15514) die Bundesregierung unter anderem auf, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen, Investitionen vor allem in die Bundesfernstraßen und den Breitbandausbau voranzutreiben, die Energiewende zu beenden, bei der Energieversorgung auf moderne Kerntechnologie wie Flüssigkernreaktoren zu setzen und deren Markteinführung zu fördern.

Darüber hinaus sollte auf verstärkte Abschiebung von nicht Bleibeberechtigten gesetzt werden. Das Auslandsengagement der Bundeswehr wollte die Fraktion deutlich reduzieren. An Griechenland sollten keine weiteren Hilfsgelder und Rückerstattungen mehr gezahlt werden. Nur die AfD stimmte dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Erster Entschließungsantrag der FDP abgelehnt

Die FDP forderte in ihrem ersten Entschließungsantrag (19/15474), zu prüfen, ob der Heeresinstandsetzungslogistik (HIL) die Möglichkeit eingeräumt werden kann, die Beschaffung von Ersatzteilen sowie weiterer für den Betrieb notwendiger Materialien zu beschleunigen.

Das Bundesamt zur Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr habe in der Vergangenheit zeitnahe Liefertermine für benötigte Ersatzteile nicht immer einhalten können, was zu Verzögerungen bei Wartung und Reparaturen der HIL geführt habe, hieß es zur Begründung. Dem Entschließungsantrag stimmten die FDP, die AfD und Bündnis 90/Die Grünen zu, während CDU/CSU, SPD und die Linksfraktion ihn ablehnten.

Zweiter Entschließungsantrag der FDP abgelehnt

Im zweiten Entschließungsantrag (19/15490) verlangte die FDP, die Gründung einer Deutschen Transfergemeinschaft zu beschließen, um den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft zu institutionalisieren.

Eine solche Deutsche Transfergemeinschaft als zentraler Ansprechpartner würde es gerade kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern, über Forschung und Innovation nachzudenken, schrieb die Fraktion. Nur die FDP stimmte für den Entschließungsantrag, alle übrigen Fraktionen lehnen ihn ab.

Dritter Entschließungsantrag der FDP abgelehnt

Im dritten Entschließungsantrag (19/15491) verlangte die FDP, die Bürger zu entlasten und 2020 vollständig auf die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag zu verzichten. Das aufgezeigte Potenzial für smarte Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Bildung, Digitalisierung und Infrastruktur sollte hingegen genutzt werden.

Darüber hinaus wollte die FDP den „Schattenhaushalt“ der Asylrücklage auflösen und die frei werdenden Mittel zur Tilgung der Schulden des Investitions- und Tilgungsfonds sowie zur Schuldentilgung zu verwenden. Nur die FDP stimmte für den Entschließungsantrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Die Linke forderte in ihrem Entschließungsantrag (19/15492) von der Bundesregierung ein Zukunftsprogramm, das zur Integration der Benachteiligten gleichermaßen beitragen sollte. Hartz IV wollte die Fraktion durch die Förderung und Schaffung neuer Arbeitsplätze und eine nachhaltige Arbeitsmarktpolitik überwinden. Minijobs sollten in die Sozialversicherungspflicht überführt, eine gute Rente für alle gesichert werden.

Die Rüstungsausgaben wollte die Fraktion deutlich senken, auf neue Rüstungsprojekte sollte verzichtet werden. Darüber hinaus sollten eine Reihe von Umverteilungen im Bundeshaushalt 2020 vorgenommen werden. Nur die Linksfraktion stimmte für den Entschließungsantrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Erster Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt

Bündnis 90/Die Grünen verlangten in ihrem ersten Entschließungsantrag (19/15493), das Bundesprogramm Biologische Vielfalt auf 50 Millionen Euro jährlich aufzustocken, um das Artensterben einzudämmen. Eingeführt werden sollte ein nationaler Wildnisfonds in Höhe von 500 Millionen Euro, um die Länder bei der Erreichung der Wildnisziele zu unterstützen.

Dagegen wollte die Fraktion klima- und umweltschädliche Subventionen und Steuervergünstigungen, die sie auf mehr als 57 Milliarden Euro pro Jahr beziffert, abbauen. Steuermehreinnahmen  und kurzfristige Minderausgaben von elf Milliarden Euro jährlich sollten direkt in den Klimaschutz investiert werden. Nur die Grünen stimmten für den Entschließungsantrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. 

Zweiter Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt

In ihrem zweiten Entschließungsantrag (19/15494) forderten die Grünen unter anderem, einen wirksamen Kohlendioxidpreis einzuführen. Die daraus resultierenden Einnahmen sollten zu hundert Prozent den Bürgern zurückerstattet werden. Um die Kohlendioxidausstöße im Verkehr zu senken, sollten im Bundeshaushalt klimaschädliche Subventionen abgebaut und Umschichtungen sowie neue Prioritätensetzungen vorgenommen werden.

Mit einer grünen Bauflächenoffensive wollte die Fraktion den Bedarf an Bauflächen mindern. Die Nachverdichtung durch Dachausbauten und die Aktivierung von leerstehenden Gebäuden wollte sie mit 1,3 Milliarden Euro in vier Jahren finanziell fördern. Nur die Grünen stimmten für den Entschließungsantrag, die Linksfraktion enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. (scr/hau/vom/02.12.2019)

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    PDF | 480 KB — Status: 11.11.2019
  • 19/13922 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - hier: Einzelplan 32 Bundesschuld zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 403 KB — Status: 20.11.2019
  • 19/13923 - Beschlussempfehlung: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 668 KB — Status: 20.11.2019
  • 19/13924 - Ergänzung zu den Beschlussempfehlungen: zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 3 MB — Status: 22.11.2019
  • 19/13925 - Beschlussempfehlung: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 - Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
    PDF | 508 KB — Status: 22.11.2019
  • 19/13926 - Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 - Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020
    PDF | 2 MB — Status: 22.11.2019
  • 19/13927 - Beschlussempfehlung: zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 19/11801, 19/11802 - Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023
    PDF | 264 KB — Status: 22.11.2019
  • 19/14232 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 16.9. bis 16.10. 2019)
    PDF | 301 KB — Status: 18.10.2019
  • 19/15474 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13913, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 228 KB — Status: 25.11.2019
  • 19/15490 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 296 KB — Status: 25.11.2019
  • 19/15491 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 261 KB — Status: 25.11.2019
  • 19/15492 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 357 KB — Status: 25.11.2019
  • 19/15493 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 450 KB — Status: 25.11.2019
  • 19/15494 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 348 KB — Status: 25.11.2019
  • 19/15507 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13913, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) hier: Einzelplan 14 Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 237 KB — Status: 26.11.2019
  • 19/15512 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13923, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 258 KB — Status: 26.11.2019
  • 19/15514 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/11800, 19/11802, 19/13924, 19/13925, 19/13926 - Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 (Haushaltsgesetz 2020) zu der Ergänzung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2020 - Drucksachen 19/13800, 19/13801, 19/13802 -
    PDF | 282 KB — Status: 26.11.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll
Beschluss
  • Namentliche Abstimmung zum Haushaltsgesetz 2020 (19/11800, 19/11802, 19/13800, 19/13801, 19/13902, 19/13905, 19/13406, 19/13907 bis 19/13909, 19/13911 bis 13916, 19/13417, 19/13418, 19/13920, 19/13922 bis 13927)
  • 12:32:37: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 12:35:55: Ende der namentlichen Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis:
  • Gesamt: 641 Ja: 371 Nein: 270 Enthaltungen: 0
  • Haushaltsgesetz 2020 angenommen


Namentliche Abstimmung zum Entschließungsantrag 19/15507
12:36:57: Beginn der namentlichen Abstimmung
12:40:11: Ende der namentlichen Abstimmung
Gesamt: 640 Ja: 79 Nein: 557 Enthaltungen: 4
Entschließungsantrag 19/15507 abgelehnt

Namentliche Abstimmung zum Entschließungsantrag 19/15512
12:40:40: Beginn der namentlichen Abstimmung
12:43:19: Ende der namentlichen Abstimmung
endgültiges Ergebnis:
Gesamt: 643 Ja: 83 Nein: 559 Enthaltungen: 0
Entschließungsantrag 19/15512 abgelehnt

Entschließungsantrag 19/15439 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15503 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15506 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15508 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15513 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15514 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15473 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15474 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15490 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15491 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15523 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15442 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15443 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15469 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15470 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15475 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15476 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15477 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15489 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15492 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15515 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15493 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/15494 abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Stand: 07.05.2024