Oppositionsvorschläge zum bezahlbaren Wohnen beraten
Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. September 2019, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke zur Situation auf dem Wohnungsmarkt (19/13502) berate. Die Vorlage mit dem Titel „Bezahlbares Wohnen garantieren – Mieten deckeln, sozialen Wohnungsbau retten“ wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen. Abgelehnt wurden darüber hinaus zwei Anträge der FDP (19/1692, 19/6219) und ein Antrag der Grünen (19/4549). Den erstgenannten FDP-Antrag lehnten auf Empfehlung des Bauausschusses (19/3111) CDU/CSU, SPD, Die Linke und die Grünen ab, die AfD stimmte mit der FDP für den Antrag. Beim zweiten Antrag der FDP enthielt sich die AfD-Fraktion, CDU/CSU, SPD, Die Linke und die Grünen lehnten ihn auf Empfehlung des Bauausschusses (19/11219) ab. Dem Antrag der Grünen stimmte auf Empfehlung des Bauausschusses (19/6816) stimmte nur noch Die Linke zu, während CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ihn ablehnten.
Linke: Zulässige Höchstmieten begrenzen
Die Bundesregierung wird im Antrag der Linken aufgefordert, einen Gesetzentwurf für eine sozialere Regulierung von Mietpreisen im Mietrecht innerhalb des Bürgerlichen Gesetzbuchs vorzulegen. Dabei solle die zulässigen Höchstmieten bei Neu- und Wiedervermietungen bundesweit auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder die niedrigere Vormiete begrenzt werden. Die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen solle bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach der Maßgabe abgesenkt werden, dass Mieten nur im Rahmen des Inflationsausgleichs, höchstens jedoch um zwei Prozent im Jahr, erhöht werden dürfen.
Eine Neuregelung der Mietspiegel solle ferner beinhalten, dass alle Entgelte für Mietwohnungen in einer Kommune in deren Berechnung einbezogen und qualifizierte Mietspiegel als rechtsverbindliches Instrument zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmiete ausgestaltet werden. Die Bundesländer will die Fraktion ermuntern, innerhalb deren eigener Regelungskompetenz für das Wohnungswesen öffentlich-rechtliche Mietpreisregulierungen für besonders angespannte Wohnungsmärkte zu schaffen (Mietendeckel).
„Rettungsprogramm für den sozialen Wohnungsbau auflegen“
Darüber hinaus wird empfohlen, ein Rettungsprogramm für den sozialen Wohnungsbau aufzulegen, das den Ländern und Kommunen im Rahmen eines öffentlichen Wohnungsbaus nach Wiener Modell jährlich zehn Milliarden Euro über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren für einen Neustart des sozialen, gemeinnützigen Wohnungsbaus sowie zur Förderung des kommunalen, genossenschaftlichen und gemeinnützigen Wohnungsbaus zur Verfügung stellt. Dabei müsse ein bedarfsdeckender Anteil barrierefreier Wohnungen entstehen.
Durch die Einführung einer neuen Wohnungsgemeinnützigkeit will die Fraktion einen Rahmen für dauerhafte Mietpreis- und Belegungsbindungen geförderter Wohnungen schaffen. Auslaufende Sozialbindungen seien kurzfristig zu verlängern, Sozialwohnungen mittelfristig in den gemeinnützigen Wohnungssektor überführt werden. Schließlich solle die Regierung einen Gesetzentwurf für ein Verbot der Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum in Milieuschutzgebieten sowie für ein generelles Verbot der Eigenbedarfskündigung nach erfolgter Umwandlung vorlegen.
Erster Antrag der FDP
In ihrem ersten Antrag (19/1692) fordert die FDP angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungs- und Immobilienmarkt einen Ausschuss zu „Wohnungsbau und Immobilienwirtschaft“, in dem alle Staatssekretäre der Ressorts vertreten sein müssten, die sich mit wohnungsbaupolitisch relevanten Themen befassen.
Zudem möchten die Abgeordneten, dass Gesetze und Verordnungen künftig hinsichtlich ihrer Folgekosten für die Wohnungswirtschaft geprüft werden; dies soll genauso bürokratischen Aufwand senken wie Vereinfachungen im Energiebereich. Darüber hinaus geht es in dem Antrag um ein Angleichen von Normen und Standards.
Zweiter Antrag der FDP
Die FDP möchte mit dem Ausbau von Dachgeschossen dem Wohnungsbedarf in Ballungsräumen entgegenkommen. In ihrem zweiten Antrag (19/6219) fordern die Abgeordneten die Bundesregierung zu einer „umfassenden Dach-Offensive“ auf. So solle der Ausbau genehmigungsfrei werden, sofern aus statischer und konstruktiver Sicht keine Einwände bestehen und Treppenbreiten sowie Fluchtmöglichkeiten eingehalten werden.
Die zulässigen Geschossflächenzahl für Dachausbau und -aufstockung soll überschritten werden dürfen, ohne dass Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten für Ausnahmen etwa bei der Stellplatzverordnung. Zur Begründung für den Antrag verweisen die Abgeordneten auf eine Studie der TU Darmstadt, die sich mit dem Potenzial von Dachausbauten beschäftigt hat.
Antrag der Grünen
Mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau fordern die Grünen in ihrem Antrag (19/4549). Der Trend des schrumpfenden Sozialwohnungsbestands müsse gestoppt werden, schreiben die Abgeordneten. Es gehe darum, Menschen zu entlasten und den sozialen Zusammenhalt wieder zu stärken.
Die Bundesregierung wird neben dem Aufstocken der Mittel aufgefordert, eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit auf den Weg zu bringen und die Mietpreisbremse anzuziehen. Weiterreichende Punkte beziehen sich auf die Modernisierung und den Umbau von Gebäuden, bessere Bedingungen für Genossenschaften und Anreize für Neubau. Auch Instrumente für attraktiven Wohnraum auf dem Land kommen zur Sprache. (vom/eis/26.09.2019)