Rechtssicherheit für Briten in Deutschland
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. September 2019, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht aufgrund des Austritts Großbritanniens aus der Europäischen Union beraten (Brexit-Aufenthalts-Überleitungsgesetz). Die Vorlage (19/13434) wurde im Anschluss an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Aufenthaltstitel wird zugesichert
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, für den Fall eines ungeordneten Brexits Rechtssicherheit für alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen zu schaffen, die von der EU-Freizügigkeit Gebrauch gemacht und im Vertrauen auf deren Fortbestand Lebensentscheidungen in Deutschland getroffen haben.
Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die sich zum Austrittszeitpunkt freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufhalten, einen Aufenthaltstitel erhalten können. Zudem werden damit die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit diese Personen weiterhin Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten. Das Gesetz soll nur im Falle eines Austritts ohne Austrittsabkommen in Kraft treten. (sas/26.09.2019)