Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 13. Dezember 2018, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Presseauskunftsrecht: Mit der Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden befasst sich ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/4572 neu). Im Entwurf des Presseauskunftsgesetzes wird darauf verwiesen, dass nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 146, 56, Rz 22ff, 26, 28f) und nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: 1 BvR 1452 / 13) der konkrete Umfang des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden im Ungewissen bleibe. Dieser Zustand werde der Pflicht des Bundes zu praktisch wirksamer Gewährleistung der Pressefreiheit nicht gerecht. Als Lösung sieht der Entwurf die Regelung des Presseauskunftsrechts gegenüber Bundesbehörden auf einem Niveau vor, das mindestens dem der Landespressegesetze gleichwertig ist. Klargestellt werden soll auch, dass das Informationszugangsrecht die Einsichtnahme ebenso umfasst wie die Erleichterung des Eilrechtsschutzes in Presseauskunftsverfahren. Die Vorlage wurde an den Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Cannabis: Ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (19/6196) soll das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ändern und den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen bei der Verordnung von Cannabis aufheben. Die Vorlage wurde zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen. Laut Gesetz sei eine Ablehnung des Antrags auf Erstattung der Kosten für Cannabis als Medikament durch die Krankenkassen nur in Ausnahmefällen möglich, schreibt die Fraktion. Die Zahlen zeigten jedoch, dass die Krankenkassen das Ausnahme-/Regelfallprinzip nicht befolgten und etliche Anträge abgelehnt würden. Sie fordern, den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen zu streichen. Damit würde Medizinalcannabis wie andere vom Arzt verschriebene Medikamente behandelt.
Luftverkehrsabkommen mit Mauritius: An den federführenden Verkehrsausschuss überwiesen hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abkommen vom 14. August 2017 zwischen Deutschland und Mauritius über den Luftverkehr (19/6289). Mit dem Gesetz soll einem völkerrechtlichen Vertrag zugestimmt werden. Damit soll der internationale Fluglinienverkehr für die deutschen Luftfahrtunternehmen und die des Vertragspartners zwischen beiden Staaten auf eine solide Rechtsgrundlage gestellt und das frühere Abkommen vom 26. Februar 1974 ersetzt werden. Deutschland und Mauritius gewähren sich gegenseitig die Rechte des Überflugs, der Landung zu nichtgewerblichen Zwecken, des Absetzens und des Aufnehmens von Fluggästen, Fracht und Post im internationalen Flugverkehr. Darüber hinausgehende Verkehrsrechte bedürfen der gesonderten Vereinbarung zwischen den Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien.
Meeresvermüllung: Ein Antrag der FDP gegen die Meeresvermüllung durch Plastik (19/3172) soll gemeinsam mit den europäischen Partnern auf eine internationale Lösung des Problems setzen. Des Weiteren sollen Forschungsvorhaben im Bereich der Wasserreinhaltung zur Ermittlung von Methoden und Wegen, um Abwasser von Mikroplastiken zu reinigen, gefördert werden. Bestehende deutsche Technik zur Reinhaltung der Meere wie Müllsammelschiffe solle in Serie produziert und auf den Weltmeeren eingesetzt werden. Die europäische Entwicklungszusammenarbeit solle eine Entsorgungswirtschaft in Entwicklungsländern aufbauen helfen, die sich an Wirtschaftlichkeitskriterien orientiert. Die Vorlage wurde an den Umweltausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Telefonwerbung: Der Bundestag soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auffordern, einen Gesetzentwurf für die Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und untergeschobener Verträge vorzulegen. In ihrem Antrag (19/3332) schreiben die Abgeordneten, unerwünschte Telefonanrufe stellten seit Jahren ein erhebliches Verbraucherproblem dar. Verbraucher würden nicht nur belästigt, ihnen würden auf diesem Wege zudem oftmals unerwünschte Verträge untergeschoben. Das 2013 beschlossene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken habe daran nichts geändert. Neben Einzelheiten des Gesetzentwurfs enthält der Antrag die Aufforderung an die Bundesregierung, für die erforderliche Personalausstattung der Bundesnetzagentur zu sorgen und sich auf EU-Ebene für eine Stärkung des derzeitigen Verbraucherschutzniveaus bei Telefonwerbung einzusetzen. Der Antrag wurde an den Rechtsausschuss zur federführenden Beratung überwiesen.
Washingtoner Erklärung: Die FDP fordert, das Thema NS-Raubkunst in öffentlicher Hand umfassend anzugehen. In einem Antrag mit dem Titel „20 Jahre Washingtoner Erklärung – Wirksamere Aufarbeitung der NS-Raubkunst durch Restrukturierung und Digitalisierung“ (19/5423) verlangen die Liberalen, dass eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts zur Aufarbeitung von NS-Raubkunst gegründet wird, welche alle potenziellen Streitfälle, die sich noch in den Depots bundeseigener Sammlungen befinden, untersucht. Diese Stiftung zur Aufarbeitung von NS-Raubkunst solle als Geschäftsstelle anstelle des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste (DZK) für die „Beratende Kommission“ eingesetzt werden. Die Vorlage wurde an den Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung überwiesen.
Staudamm in Tansania: CDU/CSU und SPD haben einen gemeinsamen Antrag (19/6414) vorgelegt, den Schutz von Weltnaturerbe und Entwicklungsziele in Einklang zu bringen. Dabei geht es um Alternativen zum geplanten Bau des Megastaudamms „Stieglers Schlucht“ im Unesco-Weltnaturerbe Selous Wildreservat im ostafrikanischen Tansania. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Koalitionsfraktionen den Dialog mit der Regierung Tansanias intensivieren, um zu verhindern, dass durch kurzfristige Rodungen im Wildreservat Fakten geschaffen werden, die nicht mehr rückgängig zu machen sind. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten.
Marktwirtschaftlicher Klimaschutz: Federführend im Umweltausschuss beraten wird ein Antrag der FDP-Fraktion (19/6286) für einen marktwirtschaftlichen und effizienten Klimaschutz. Darin heißt es unter anderem, die Bundesregierung sei im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung, der Entlastung der Steuerzahler und zur Reduzierung der gesamtwirtschaftlichen Kosten nationaler Klimaschutzmaßnahmen gehalten, die ihr nach EU-Recht eingeräumten Flexibilitäten zu überprüfen und gegebenenfalls auch in Anspruch zu nehmen. Dazu zählten vor allem Maßnahmen in den am wenigsten entwickelten Ländern, da dadurch nicht nur Emissionsminderungskosten gesenkt, sondern auch Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung und den Erhalt natürlicher Ressourcen in den Projektländern gesetzt werden könnten. Die FDP legt im Einzelnen einen Katalog von acht Forderungen vor.
Kapitalmarktunion, Staatsschulden, Target-2-Salden: Die FDP-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Kapitalmarktunion vertiefen, Staatsschulden entprivilegieren, Target-2-Salden verringern“ (19/6416) eingebracht, der federführend im Finanzausschuss beraten wird. Die Fraktion sieht die tieferliegenden Ursachen der sogenannten Target-2-Salden in der nationalen Fragmentierung des Geschäftsbankensektors und in der andauernden Geldpolitik im Krisenmodus. Das Target-2-Zahlungsverkehrssystem regelt die grenzüberschreitenden Überweisungen im Euro-Raum. Es sei durch das Eurosystem geschaffen worden, um ein automatisiertes System zur Abwicklung von Zahlungen in der Eurozone für die Unternehmen und Haushalte zur Verfügung zu stellen, schreibt die FDP. Die Target-2-Forderung der Bundesbank betrage über 900 Milliarden Euro, während einzelne Schuldnerländer teilweise Verbindlichkeiten von über 400 Milliarden Euro aufwiesen. Die FDP fordert eine konsequente Vertiefung der Kapitalmarktunion, um die Fragmentierung im europäischen Geschäftsbankenmarkt abzubauen und die private grenzübergreifende Risikoteilung zu erhöhen. Banken sollten für das Halten ihrer Staatsanleihen Eigenkapital in risikoadäquater Höhe vorhalten müssen und Großkreditobergrenzen sollten die Verbindungen zwischen einzelnen Banken und Staaten begrenzen. (eis/vom/12.12.2018)