Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 17. Oktober  2019, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Telekommunikation: Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von AfD und Linksfraktion hat der Bundestag einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (19/13441) angenommen. Die Gesetzesänderung zielt darauf ab, die Verbreitung des digitalen Rundfunks zu fördern. Sie sieht die Einführung einer Ausrüstungspflicht in Form eines Empfängers vor, der zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten ermöglicht. In Bezug auf Autoradios ist die Regelung an die EU-Richtlinie 2018 / 1972 angelehnt, wonach der Empfänger zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten, die über digital-terrestrischen Rundfunk ausgestrahlt werden, ermöglichen muss. Zudem existiert für Autoradios eine Konformitätsvermutung, wenn Empfänger den harmonisierten europäischen Normen oder Teilen davon entsprechen. In Bezug auf übrige, für Verbraucher bestimmte, überwiegend für den Empfang von Ton-Rundfunk bestimmte Radiogeräte macht die Regierung von dem in der Richtlinie eröffneten Gestaltungsspielraum derart Gebrauch, dass der Empfänger zumindest den Empfang und die Wiedergabe von Hörfunkdiensten eines beliebigen, digitalen Verbreitungsweges ermöglichen muss. Diese Ausrüstungspflicht lehne sich an die Ausrüstungspflicht für Autoradios an, erweitere aber die Auswahl an möglichen Empfangswegen und dehne sie unter anderem auf den Empfang von Internetradio aus, heißt es in dem Entwurf. Die Ausrüstungspflicht betreffe nur Radiogeräte, die den Programmnamen anzeigen können, womit sie sich auf höherwertige Geräte beschränke und die Auswirkungen auf den Markt für Radiogeräte von geringem Wert begrenze. Ausgenommen seien Bausätze für Funkanlagen und Geräte, die Teil einer Funkanlage des Amateurfunkdienstes sind, da Bausätze und Funkanlagen des Amateurfunkdienstes üblicherweise von Funkamateuren verwendet würden. Ebenfalls ausgenommen seien Geräte, bei denen der Funkempfänger eine reine Nebenfunktion einnimmt (wie zum Beispiel bei Smartphones). Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/14115) vorgelegt.

ERP-Sondervermögen: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der AfD für den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf über die Feststellung des Wirtschaftsplans des European Recovery Program„-Sondervermögens für das Jahr 2020 (19/13442) angenommen. Die Bundesregierung will aus dem Sondervermögen des “European Recovery Program (ERP) 787 Millionen Euro bereitstellen. Das Geld soll besonders mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe zugute kommen. Mobilisiert werden könnten dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von etwa 7,9 Milliarden Euro, heißt es in dem Gesetzentwurf weiter. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hatte dazu eine Beschlussempfehlung (19/14119) vorgelegt.

Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem: Der Bundestag hat mit breiter Mehrheit, gegen das Votum der Linksfraktion, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 8. Juni 2017 zur Änderung des Vertrags vom 29. Juni 2000 über ein Europäisches Fahrzeug- und Führerscheininformationssystem (Eucaris) (19/11468) gestimmt. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (19/14104) zugrunde. Hauptziel der Änderungen ist es laut Regierung, den Vertrag durch Öffnungsklauseln so zu erweitern, dass er die Nutzung von Eucaris auch durch sogenannte „Dritte“, die nicht Eucaris-Vertragspartner sind, zulässt. Außerdem könne das System dann auch als technisches System für einen Datenaustausch auf Basis anderer Vereinbarungen genutzt werden als die, für welche es ursprünglich geschaffen worden sei. Eucaris ermöglicht den länderübergreifenden Austausch von Fahrzeug- und Halterdaten sowie von Fahrerlaubnisdaten innerhalb der Europäischen Union. Zweck war vorrangig die Bekämpfung der Kraftfahrzeug-Kriminalität und des „Führerschein-Tourismus“.

Außergerichtliche Streitbeilegung: Der Bundestag hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung der Grünen für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze (19/10348) gestimmt, zu dem auch die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates (19/10991) vorliegt. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung erarbeitet (19/14142). Wie es in dem Entwurf heißt, haben erste Erfahrungen mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von 2016, mit dem erstmalig die Rahmenbedingungen für Schlichtungsstellen geschaffen wurden, in einzelnen Punkten Nachbesserungsbedarf ergeben. Vorgesehen ist unter anderem vor, dass die derzeit den Ländern zugewiesene Aufgabe der ergänzenden Verbraucherschlichtung (Universalschlichtung) zum 1. Januar 2020 auf den Bund übertragen werden soll. Dieser soll durch den Betrieb einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle zugleich die Verpflichtung nach der EU-Richtlinie vom Mai 2013 über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten erfüllen, im Bundesgebiet flächendeckend für eine Infrastruktur von Verbraucherschlichtungsstellen für Verbraucherstreitigkeiten zu sorgen. Dem Entwurf zufolge haben sich seit 2016 die Anzahl der Verbraucherschlichtungsstellen und die Anzahl der Streitbeilegungsverfahren stetig erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der zum 1. November 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage sei eine weitere Zunahme von Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen zu erwarten. Im Anschluss an eine erfolgreiche und rechtskräftig abgeschlossene Musterfeststellungsklage müssten Verbraucher, auch wenn sie sich auf das Musterfeststellungsurteil berufen können, ihre individuellen Ansprüche noch durchsetzen. Hierbei biete die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg vor den ordentlichen Gerichten kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative. Abgelehnt wurde ein von den Grünen vorgelegter Entschließungsantrag (19/14147) zu dem Gesetzentwurf mit den von CDU/CSU, SPD und FDP bei Enthaltung der AfD und der Linksfraktion. Darin hatte Die Linke eine Stärkung der bestehenden Branchenschlichtungsstellen für solche Bereiche gefordert, in denen das Verbraucherbeschwerdeaufkommen besonders hoch sei und Lücken in der bisherigen Zuständigkeit der Branchenschlichtungsstellen bestehen würden.

Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichen: Der Bundestag mit den Stimmen CDU/CSU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Linken und Grünen bei Enthaltung der AfD einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Die Wünsche der Verbraucherinnen und Verbraucher, Bäuerinnen und Bauern ernst nehmen – Verpflichtendes Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichen einführen“ (19/13070) abgelehnt. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft vor (19/13706). Die Grünen wollten, dass die Bundesregierung die Pläne für ein freiwilliges Tierwohllabel aufgibt und stattdessen ein verpflichtendes Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichen erarbeitet, das für alle tierischen Produkte offen sein soll. Im Europäischen Rat soll darüber hinaus eine Initiative für die Erarbeitung eines verpflichtenden Tierhaltungs- und Herkunftskennzeichens begonnen werden. Auch die EU-Kommission solle eine entsprechende Vorlage auf europäischer Ebene erarbeiten.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat 16 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zugestimmt, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden (19/13557, 19/13558, 19/13559, 19/13560, 19/13561, 19/1356219/13563, 19/13564, 19/13565, 19/13566, 19/13567, 19/1356819/13569, 19/13570, 19/1357119/13572). Die Beschlussempfehlungen betreffen die Petitionen in den Sammelübersichten 335 bis 350. 

Petition: Umhüllungen aus Kunststofffolien im Postbetrieb verbieten

Darunter befindet sich auch eine öffentliche Petition mit der Forderung, Umhüllungen aus Kunststofffolien im Postbetrieb zu verbieten oder deren Verwendung nur in begründeten Sonderfällen zu erlauben. Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent insbesondere an, dass beispielsweise Werbezeitschriften bis vor etwa zwei Jahren ohne Umhüllung versendet worden seien. Nunmehr sei jedoch eine Umhüllung vorgeschrieben, welche überwiegend aus Kunststofffolien bestehen würde. Zuviel Kunststoff im Altpapier sorge jedoch beim Recycling für Probleme, heißt es in der Petition.

Die vom Petitionsausschusses verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, die Petition dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben, „soweit es um eine weitere Reduzierung unnötiger Plastikverpackungen geht“. Weiterhin sieht die Empfehlung vor, das Petitionsverfahren „im Übrigen abzuschließen“.

„Verhältnismäßigkeit des Verbotes nicht gegeben“

Wie der Petitionsausschuss in der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung deutlich macht, steht er einem Verbot von Kunststoffumhüllungen ablehnend gegenüber. Die Ausgestaltung der Umhüllungen unterliege grundsätzlich der unternehmerischen Freiheit, heißt es.

Zudem seien für solche Umhüllungen deutschlandweit „effektive Erfassungs- und Verwertungssysteme vorhanden“. Hinzu komme, dass keine eindeutig ökologisch vorteilhafteren Alternativen zu Kunststoffumhüllungen bestünden. „Vor diesem Hintergrund wäre die Verhältnismäßigkeit eines Verbotes solcher Umhüllungen nicht gegeben“, heißt es in der Vorlage.

Bis 2030 sollen alle Kunststoffe wiederverwertbar sein

Unabhängig davon machen die Abgeordneten jedoch in der Beschlussempfehlung darauf aufmerksam, dass die EU-Kommission im Januar 2018 ihre Strategie gegen Plastikmüll vorgestellt habe. Diese ziele darauf ab, viel mehr Plastik zu recyceln und weniger in die Umwelt gelangen zu lassen. Deshalb, so heißt es weiter, sollten bis 2030 alle Kunststoffe wieder verwertbar sein. Überdies habe die Kommission im Mai 2018 eine EU-Richtlinie zur weiteren Bekämpfung des Plastikmülls vorgeschlagen, um Umwelt und Meer besser zu schützen.

Dem Vernehmen nach sollen Einweggeschirr, Strohhalme, Wattestäbchen und Ballonhalter aus Plastik in der EU verboten werden. Vor diesem Hintergrund sei die Überweisung der Petition an die Bundesregierung zu empfehlen, „soweit es um eine weitere Reduzierung unnötiger Plastikverpackungen geht“. (mwo/ste/hau/17.10.2019)

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