AfD-Fraktion will Aufenthaltsgesetz ändern
Der Bundestag debatatiert am Freitag, 18. Oktober 2019, erstmals den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ (19/14067), der im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden soll.
„Erhöhte Anforderungen an eine Niederlassungserlaubnis“
Nach Angaben der AfD wurde Paragraf 26 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise am 6. August 2016 geändert. Die Anforderungen, zu denen Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und Resettlement-Flüchtlinge in den Genuss einer Niederlassungserlaubnis gelangen können, seien erhöht worden. In der vorherigen Gesetzesfassung habe dieser Personenkreis nach dreijähriger Aufenthaltserlaubnis voraussetzungslos einen Anspruch auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik gehabt.
Nach dem Prinzip des „Förderns und Forderns“ seien nun spezielle Integrationsleistungen vorzuweisen, wie beispielsweise die „überwiegende Lebensunterhaltssicherung“ oder „hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“. Trotz dieser Gesetzesänderung im Kontext des Integrationsgesetzes von 2016 würden Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge sowie Resettlement-Flüchtlinge weiterhin gegenüber anderen Ausländern privilegiert, schreibt die Fraktion. So müssten die unter Paragraf 9 des Aufenthaltsgesetzes fallenden Ausländer ihren Lebensunterhalt komplett eigenständig sichern und mindestens 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt haben. Auch müssten sie über „ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“ verfügen.
„Verletztes Gerechtigkeitsempfinden“
Diese Besserstellung des im Paragrafen 26 Absatz 3 genannten Personenkreises sei weder von der EU vorgegeben noch werde sie in der Genfer Flüchtlingskonvention rechtlich eingefordert, betont die Fraktion. Dieser unterschiedliche Regelungsgehalt beider Personenkreise verletze das Gerechtigkeitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger und schafft in Bezug auf die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis Ausländer erster und zweiter Klasse. Zudem entwickelten nationale Gesetze, die über europäisches Recht hinausgehen, Anreize zur Sekundärmigration, von der Deutschland besonders betroffen sei.
Die AfD plädiert in ihrem Gesetzentwurf dafür, diese „Privilegierungen“ abzuschaffen. Bei Asylverfahren mit einer Dauer unter 18 Monaten solle die Hälfte des Zeitraums zwischen Antragstellung und Erteilung des Aufenthaltstitels angerechnet, bei einer Dauer länger als 18 Monate der gesamte Zeitraum angerechnet werden. (hau/vom/18.10.2019)