Parlament

Schulabgänger sollen ge­druckte Grund­gesetz-Aus­gabe erhalten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 17. Oktober 2019, den Antrag von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Orte der Demokratie – 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung – Demokratischer Aufbruch und Scheitern der ersten deutschen parlamentarischen Republik“ (19/11089) mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen, der FDP und der Linken angenommen. AfD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. 
Mit der Vorlage erinnern Union und SPD an die Gründung der ersten parlamentarischen Demokratie in Deutschland vor 100 Jahren erinnert werden. Damals sei mit der Verabschiedung der „Weimarer Reichsverfassung“ unter den widrigen Folgen des Ersten Weltkrieges der Übergang vom Obrigkeitsstaat zur Demokratie gelungen – die Geburtsstunde der parlamentarischen Demokratie in Deutschland.

Grundgesetz für Schulabgänger

In dem Antrag plädieren die Fraktionen dafür, in Abstimmung mit den Ländern und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel eine Tradition aus der Weimarer Reichsverfassung wieder aufzugreifen, wonach jeder Schülerin und jedem Schüler „bei Beendigung der Schulpflicht einen Abdruck der Verfassung [erhält]“ (Art. 148 (3) Weimarer Reichsverfassung). Anknüpfend daran soll künftig Schülern zum Schulabschluss ein Grundgesetz in gedruckter Form ausgehändigt werden.

Der Text soll begleitet werden mit einer historischen Einordnung zu Entstehung und Wert des Grundgesetzes, beispielsweise in Form eines Vorworts des Bundespräsidenten und des Bundestagspräsidenten. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) verfüge schon seit Langem über das Angebot, allen Interessierten ein kostenloses Exemplar des Grundgesetzes zukommen zu lassen, heißt es in dem Antrag. Eine Einbindung der bpb wurde daher angeregt. (sas/hau/17.10.2019)

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