Fragestunde

Fragestunde am 23. Oktober

In der Fragestunde am Mittwoch, 23. Oktober 2019, haben Vertreter der Bundesregierung vorab eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/14215) mündlich beantwortet. Die Fragen wurden getrennt nach Geschäftsbereich aufgerufen.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den 67 Fragen stellten Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen knapp die Hälfte, nämlich 31. Die Linke war mit 15 Fragen, die FDP mit 13 Fragen vertreten. AfD-Abgeordnete stellten sieben Fragen, und die SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer hatte ein Auskunftsersuchen.

Neun Fragen richteten sich an das Auswärtige Amt, jeweils acht an das Bundesfinanzministerium und an das Bundesumweltministerium. Das Bundesinnenministerium, das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesverkehrsministerium sollten jeweils sechs Fragen beantworten.

Fünfmal wurde Auskunft vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verlangt, jeweils viermal vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und vom Bundesministerium für Gesundheit. Drei Fragen gingen an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sowie an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesverteidigungsministerium und das Bundeskanzleramt sollten je zwei Fragen beantworten. Eine Frage richtete sich an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise wollte die SPD-Abgeordnete Dr. Nina Scheer vom Bundesfinanzministerium erfahren, wie sich die Bundesregierung zu der Finanzierungspolitik der Europäischen Investitionsbank (EIB) im Energiesektor und insbesondere zur Rolle von Erdgas als Brückentechnologie positioniert, die voraussichtlich in der nächsten Verwaltungsratssitzung am 14. November verabschiedet werden soll, vor allem mit Blick auf Presseberichte, die über eine Blockadehaltung der Bundesregierung zu den Plänen der EIB informierten, Investitionen in fossile Brennstoffe auslaufen zu lassen. 

Der AfD-Abgeordnete Tobias Matthias Peterka erkundigte sich beim Bundesjustizministerium, welche gesellschaftlichen Ursachen das Phänomen des sogenannten Upskirting nach Ansicht der Bundesregierung hat und welche Untersuchungen, statistischen Erhebungen und dergleichen die Bundesregierung durchgeführt hat, um diese Ursachen zu lokalisieren und zu quantifizieren.

Der FDP-Abgeordnete Dr. Marcel Klinge fragte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bis wann nach aktuellem Stand mit der Veröffentlichung der überarbeiteten Rohstoffstrategie der Bundesregierung zu rechnen ist und welche konkreten Schritte die Bundesregierung seit dem Fristende zur Stellungnahme zur Erarbeitung der Rohstoffstrategie der Bundesregierung (23. Mai 2019) durch Verbände, Unternehmen, Organisationen, Institutionen sowie Expertinnen und Experten unternommen hat.

Vom Bundesinnenministerium wollte die Abgeordnete Martina Renner (Die Linke) wissen, ob die Sachakte „Doppelmord am 19. Dezember 1980 in Erlangen“ des Bundesamtes für Verfassungsschutz (siehe Bundestagsdrucksache 18/11602) nach Kenntnis der Bundesregierung im Bundesarchiv oder im Bundesamt für Verfassungsschutz gemäß Archivrecht einsehbar ist.

Die Abgeordnete Kordula Schulz-Asche (Bündnis 90/Die Grünen) fragte beim Bundesministerium für Gesundheit nach, wann die Ergebnisse der Entwicklung eines strukturierten, empirisch abgesicherten und validen Verfahrens für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen nach Paragraf 113 c des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) veröffentlicht werden und wann die Erprobungsphase beginnt. Auch interessierte sie, ob die Bundesregierung die Versorgungsqualität im stationären Setting höher als im ambulanten Setting bewertet und welche Evidenz sie für ihre Position anführt. (vom/ste/23.10.2019)

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