Befragung der Bundesregierung

Seehofer bezieht Stel­lung zur Migra­tion und inneren Sicher­heit

Ob die Bekämpfung des Rechtsterrorismus, die Lage in Nordsyrien, die Rückführung abgelehnter Asylsuchender oder die Diskussion um eine Verschärfung des Waffenrechts – das Spektrum der Themen war breit, zu denen der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer (CSU), am Mittwoch, 23. Oktober 2019, im Rahmen der Regierungsbefragung Fragen der Abgeordneten beantwortete. In seinem Eingangsstatement hatte Seehofer über Beschlüsse des Kabinetts zur Gebäudesanierung, zum Agrarbericht 2019 sowie zu neuen Regelungen für den CO2-Zertifikatehandel berichtet. Allerdings waren es insbesondere die Fragen zu Migration und zur inneren Sicherheit, die die einstündige Befragung dominierten.

„Verschärfung des Waffenrechts“ kritisiert

So wollte als erster Fragesteller Martin Hess (AfD) wissen, warum der Innenminister bei der Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie über die erforderlichen Regelungen hinausgehe. „Insbesondere bei der Bedürfnisprüfung und im Verbot bestimmter Magazine gehen Sie in Ihrem Gesetzentwurf weit über die Erfordernisse der Richtlinie hinaus – ohne dass dies einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn bringt“, kritisierte Hess. Nicht die „Legalwaffenbesitzer“ wie Sportschützen seien aber das Problem, sondern der illegale Waffenhandel und die illegale Waffenherstellung. Trotzdem würden Sportschützen unter „Generalverdacht“ gestellt.

Seehofer widersprach der Darstellung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie schärfer umsetze als gefordert. Das Gegenteil sei der Fall. So habe er etwa darauf verzichtet, dass langjährige Mitglieder eines Schützenvereins die Bedürfnisprüfung ablegen müssten. „Sportschützen und Büchsenmacher“ hätte im Anhörungsprozess auch keine nennenswerten „Beschwerden“ geäußert. Unter Generalverdacht stelle er Sportschützen keinesfalls, betonte Seehofer. Doch Waffen gehörten auch nicht in die Hände von Rechtsextremisten und Rechtsterroristen.

Einrichtung einer Demokratie-Kommission

Helge Lindh (SPD) fragte den Bundesinnenminister, wie er die Einrichtung der Demokratie-Kommission „begleite“, auf die sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt habe. Ziel der Kommission sei es, zu beraten, wie die parlamentarische Demokratie – etwa durch Elemente der direkten Bürgerbeteiligung – gestärkt werden könne, so der Abgeordnete.

Seehofer verwies hier auf die Zuständigkeit des Parlaments. Er könne dem Bundestag hier nicht vorgreifen, sagte Seehofer: „Das ist Sache des Parlaments.“ Das Bundesinnenministerium habe aber vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den Rechtsterrorismus ein Konzept erarbeitet, um unter anderem mit Mitteln der Prävention sowie auch gesetzlichen Regelungen die Demokratie zu stärken. Angesichts einer „neuen Täterstruktur“, nämlich stärker auftretenden Einzeltätern, sei er überzeugt, dass es neue gesetzliche Regelungen brauche, so Seehofer.

Unkontrollierte Einreise von IS-Kämpfern

Stephan Thomae (FDP) interessierte die Haltung der Bundesregierung hinsichtlich der deutschen IS-Kämpfer, die nach Beginn der militärischen Offensive der Türkei in Nordsyrien aus den Gefangenenlagern freigekommen seien. „Wie hoch ist aus Ihrer Sicht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kämpfer unbemerkt nach Deutschland zurückkommen und von ihnen hier Gefahr ausgeht?“, fragte der Liberale. „Kennen Sie die Identität dieser Personen und hat die Bundesregierung hier ein Konzept?“

Seehofer versicherte, dass die Bundesregierung „seit vielen Monaten“ die Situation im Blick habe. Bevor ein deutscher IS-Kämpfer nach Deutschland einreisen dürfe, müsse die Identität „sicher geklärt sein“, stellte der Minister klar. Zudem müsse ausgeschlossen werden, dass es einen „Strafverfolgungsanspruch eines anderen Landes“ gebe. Eine kollektive Zurückführung gebe es mit ihm nicht, unterstrich Seehofer.

Hier hakte Thomae nach und fragte, ob es sich angesichts der Gefahr unkontrollierter Einreisen nicht „räche“, dass die Bundesregierung lange „untätig geblieben“ sei und nicht früh genug angefangen habe, die Identität der Personen zu klären. Seehofer entgegnete jedoch, dass die Bundesregierung keinen konsularischen Zugang gehabt habe.

„IS-Kämpfer aus Gefangenenlagern zurückholen“

Filiz Polat (Bündnis 90/Die Grünen) wollte dies so nicht stehen lassen und kritisierte, wenn man die IS-Kämpfer aus den Gefangenenlagern in Syrien nicht zurückhole, drohe eine „unkontrollierte und ungesteuerte Bewegung von potenziellen IS-Kämpfern“, die aus den Lagern bereits geflohen seien. „Sehen Sie hier nicht die Sicherheit in Deutschland gefährdet?“

Das verneinte Seehofer. Er könne zudem der Argumentation der Abgeordneten nicht folgen. Die Sicherheit des Landes und der Bevölkerung kämen für ihn als Bundesinnenminister an erster Stelle. Deswegen lehne er auch eine kollektive Zurückführung ab: „Wer ausgezogen ist, gegen dieses Land und seine Werteordnung zu kämpfen, für den kann ich nicht meine Arme weit öffnen und sagen: kommt alle zurück.“

Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern

Hans-Jürgen Irmer (CDU/CSU), monierte, dass trotz des Inkrafttretens des „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ die Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern oftmals nicht stattfinde. Als einen Grund dafür nannte der Unionsabgeordnete die unterschiedliche Umsetzung in den Bundesländern. Irmer fragte, ob es vor diesem Hintergrund nicht sinnvoll sei, dass der Bund die Zuständigkeit für Rückführungen übernehme.

Seehofer räumte Schwachstellen ein und kündigte eine Evaluation des Migrationspaketes an, deren Ergebnisse er dem Parlament im Dezember präsentieren wolle. Der Bund unterstütze die Länder bei Abschiebungen mit Personal oder bei der Beschaffung von Ersatzpapieren. Drüber hinausgehende Kompetenzen „wolle er sich aber nicht anmaßen“.

Bekämpfung des Rechtsterrorismus

Petra Pau (Die Linke) wollte wissen, was die Innenministerkonferenz vereinbart habe, wie man die „über 600 mit Haftbefehl gesuchten Rechtsextremisten“ in Haft zu bringen wolle, die sich bislang der Haft entzogen hätten. Zudem wollte die Abgeordnete erfahren, welche Maßnahmen die Bundesregierung plane, um „die Szene“ zu entwaffnen.

Seehofer erklärte, die Innenminister hätten über die erste Frage nicht gesprochen, doch sein Ministerium gehe der Frage nach und werde dazu Informationen zusammenstellen. Den Plan, Rechtsextremisten mit Waffenschein die Waffen zu entziehen, bestätigte Seehofer. Hierzu werde es einen Beschluss geben. (sas/23.10.2019) 

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