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  • Anhörung
  • Petition
  • 2./3. Lesung (abgesetzt)
  • 2./3. Lesung
Finanzen

Steuerliche Förderung der Elektro­mobilität erstmals beraten

Die Bundesregierung will Elektromobilität noch stärker steuerlich fördern. Der Bundestag hat am Freitag, 27. September 2019, in erster Lesung den entsprechenden Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weitere steuerlicher Vorschriften (19/13436) erörtert und zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen.

Sonderabschreibung für reine E-Lieferfahrzeuge

Konkret sind in dem auch als „Jahressteuergesetz“ bezeichneten Entwurf – über die bereits 2018 in Kraft getretenen steuerlichen Regelungen hinaus – zusätzliche Maßnahmen im Steuerrecht vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge und eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale, insbesondere bei Jobtickets. Außerdem ist die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs geplant. Auch die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung sollen verlängert werden.

Als weitere Maßnahmen nennt die Bundesregierung im Entwurf unter anderem steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber und unterstützende Maßnahmen zur Entspannung am Wohnungsmarkt, so etwa die Einführung eines neuen Pauschbetrages für Berufskraftfahrer oder die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen, wie etwa „Wohnen für Hilfe“. Darüber hinaus enthält der Entwurf Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie Anpassungen an das EU-Recht sowie an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. (sas/hle/27.09.2019)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Sarah Ryglewski

Sarah Ryglewski

© SPD-Bundestagsfraktion/@photothek

Ryglewski, Sarah

Parlamentarische Staatssekretärin für Finanzen

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ Felix Dornig

Gottschalk, Kay

AfD

Olav Gutting

Olav Gutting

© Olav Gutting/Tobias Koch

Gutting, Olav

CDU/CSU

Katja Hessel

Katja Hessel

© Katja Hessel/ Frank Boxler

Hessel, Katja

FDP

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© DBT / Inga Haar

Cezanne, Jörg

Die Linke

Dr. Danyal Bayaz

Dr. Danyal Bayaz

© Stefan Kaminski

Bayaz, Dr. Danyal

Bündnis 90/Die Grünen

Lothar Binding

Lothar Binding

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Binding (Heidelberg), Lothar

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Christoph Ploß

Christoph Ploß

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Ploß, Dr. Christoph

CDU/CSU

Hans-Peter Friedrich

Hans-Peter Friedrich

© DBT / Inga Haar

Friedrich (Hof), Dr. Hans-Peter

Bundestagsvizepräsident

Dokumente

  • 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 7 MB — Status: 23.09.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/13436 beschlossen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Finanzen

Bessere Förderung von Elektro-Dienstwagen begrüßt

Wirtschaft und Gewerkschaften begrüßen die von der Bundesregierung geplante bessere Förderung von Elektro-Dienstwagen. Die zeitliche Erweiterung der steuerlichen Begünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge ermögliche es, die aktuellen Fahrzeugflotten nachhaltig auf entsprechende Fahrzeuge umzustellen, stellten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft am Montag, 14. Oktober 2019, gemeinsam in einer von der Ausschussvorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlichen Vorschriften (19/13436) fest. Der Deutsche Gewerkschaftsbund erklärte, diese Maßnahmen könnten zusammen einen kleinen, aber sehr wichtigen Impuls zum Gelingen der Verkehrswende liefern. Damit diese Maßnahmen aber nicht ins Leere laufen würden, müssten die infrastrukturellen Bedingungen der Verkehrswende geschaffen werden.

Förderung der Elektromobilität begrüßt

Die Deutsche Steuergewerkschaft bezeichnete den gesetzgeberischen Willen, aus ökologischen Gründen die Elektromobilität langfristig zu fördern, als grundsätzlich nachvollziehbar und begrüßenswert. Kritisiert wurde, dass die Förderung über den Umweg der Dienstwagenbesteuerung erfolgen solle. Eine Förderung der Elektromobilität könne außerhalb des Steuerrechts genauer geregelt werden, so die Steuergewerkschaft.

Die Deutsche Umwelthilfe bezeichnete die vorgesehenen Maßnahmen als unzureichend und „für den Klimaschutz in wesentlichen Teilen als kontraproduktiv“. Auch der Think Tank Agora Verkehrswende kritisierte, es würden nur Privilegien verlängert und ausgebaut. Dagegen forderte der Verband der Automobilindustrie eine erweiterte Förderung von E-Lieferwagen.

Private Nutzung von Dienstwagen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die private Nutzung von Dienstwagen länger (bis zum Jahr 2030) als bisher geplant (bis Ende 2021) zu fördern. Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Seit dem vergangenen Jahr wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert.

Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Wenn ein Arbeitgeber Ladevorrichtungen für Elektroautos für die Nutzung außerhalb des Betriebes übereignet oder Zuschüsse für den Erwerb solcher Ladevorrichtung leistet, ist eine Pauschalversteuerung dieses geldwerten Vorteils mit 25 Prozent vorgesehen. Auch das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugen im Betrieb des Arbeitgebers ist steuerfrei. Beide bisher bis Ende 2020 befristeten Maßnahmen sollen um zehn Jahre verlängert werden. Wer vom Arbeitgeber kostenlos ein Dienstfahrrad für den Privatgebrauch erhält, kann diese schon bisher steuerfrei nutzen. Die Regelung wird bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Änderungen für Jobtickets

Änderungen gibt es auch für Jobtickets. Schon bisher ist die Überlassung eines Jobtickets eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerfrei. Dies gilt auch für Zuschüsse zu Jobtickets. Der entsprechende Betrag muss allerdings von den Beschäftigten auf die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale angerechnet werden. Um insbesondere für die nur gelegentliche Nutzung von Jobtickets mehr Anreize zu schaffen, sollen die geleisteten Zuschüsse beziehungsweise der geldwerte Vorteil bei Jobtickets künftig alternativ auch beim Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent besteuert werden können.

Die geplanten Verbesserungen beim Jobticket bezeichnete der DGB als vorbildliche Lösung dafür, wie berechtigte soziale, steuerpolitische, ökologische, verkehrspolitische und auf die Vermeidung unnötiger Bürokratie abzielende Ansprüche zusammengeführt werden könnten und nicht in Widerspruch zueinander geraten würden. Die Wirtschaft begrüßte die Regelung zwar als wichtigen Baustein für eine neue Mobilitätspolitik in den Unternehmen. Damit die Steuerbefreiung aber die beabsichtigte Lenkungswirkung erreichen könne, müsse sie vereinfacht, digital besser abgrenzbar und abrechenbar sein.

Im Gesetzentwurf vorgesehene steuerliche Erleichterungen bei Wohnraumüberlassungen (zum Beispiel Werkswohnungen) wurden von Prof. Dr. Frank Hechtner (Technische Universität Kaiserslautern) begrüßt. Das Problem der Wohnraumüberlassung werde damit abgemildert. Er sprach sich aber für eine maximale Obergrenze aus.

Auswirkungen auf Abgeltungsteuer und Privatanleger

Zu den geplanten Einschnitten bei der Verlustberücksichtigung bei Einkünften aus Veräußerung von Kapitalvermögen stellten die Wirtschaftsverbände fest, die Regierungsplanungen hätten gravierende Auswirkungen auf das Gesamtgefüge der Abgeltungsteuer und auf Privatanleger. Diese müssten beispielsweise Gewinne aus Optionen versteuern, den Verlust aus dem Verfall von Optionen könnten sie aber nicht mehr steuerlich geltend machen. Diese Neuregelung wurde auch von der Bundessteuerberaterkammer sehr kritisch beurteilt. Es handele sich um eine Änderung, die rein fiskalisch motiviert sei und der Steuersystematik widerspreche.

Die deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der Bankenverbände, hielt die Regelung für „verfassungsrechtlich unzulässig“. Wenn der Gesetzgeber an den Gewinnen teilnehme, habe er auch an den Verlusten teilzunehmen. Auch von der Bundessteuerberaterkammer hieß es, wenn Gewinne vollumfänglich besteuert würden, müssten auch die Verluste vollumfänglich berücksichtigt werden. Dagegen ist die Regelung aus Sicht von Prof. Dr. Jürgen Brandt (Bergische Universität Wuppertal) „aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden“. Auch die Deutsche Steuergewerkschaft hatte keine Bedenken.

Abführungspflicht von Kapitalertragsteuern auf Kreditplattformen abgelehnt

Eine Ausweitung der Abführungspflicht von Kapitalertragsteuern auf Kreditplattformen wurde vom Verband deutscher Kreditplattformen strikt abgelehnt. Der Verband argumentierte, die Plattformen würden keine Kapitalerträge auszahlen oder gutschreiben und dürften rechtlich gar keinen Besitz an Anlegergeldern erlangen. Die Regelung würde die Gründung von kleinen Unternehmen erschweren.

Auf Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer ging die Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege ein. Dass die Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach dem Gesetzentwurf als begünstigte Einrichtungen aus dem Umsatzsteuergesetz gestrichen werden sollten, breche mit einer langen und bewährten Tradition. Die Neuformulierung sei hingegen unklar und daher äußerst streitanfällig.

Umsatzsteuerliche Änderungen im Bildungsbereich

Eine große Rolle in der Anhörung spielten auch geplante umsatzsteuerliche Veränderungen im Bildungsbereich. Die Katholische Erwachsenenbildung befürchtete, dass viele Bildungsangebote teurer würden und die Menschen sich die Angebote nicht mehr leisten könnten. Auch würden Kurse zum Beispiel zur Extremismusprävention nicht mehr angeboten werden könnten.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege warnte, politische Bildung zu verteuern, könne doch nicht Sinn der Übung sein. Eine „deutliche Verschlechterung“ beziehungsweise „rechtliche Verunsicherung“ erwarten auch der Verband Deutscher Privatschulen und der Deutsche Gewerkschaftsbund. Der Deutsche Olympische Sportbund wies auf die schon heute große Belastung der Ehrenamtlichen hin. Da sollte nicht noch eine steuerliche Hürde „draufgepackt“ werden.

Die Deutsche Steuergewerkschaft kritisierte, dass steuerliche Pauschalen wie die für Schwerbehinderte oft über viele Jahre hinweg nicht oder kaum angehoben würden. Die Organisation empfahl, Pauschbeträge alle drei Jahre zu überprüfen. Der Deutsche Steuerberaterverband erklärte, Pauschalen, die nicht angepasst würden, seien sinnlos. (hle/14.10.2019)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Jürgen Brandt, Bergische Universität Wuppertal
  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW)
  • Bundessteuerberaterkammer
  • Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.
  • Deutsche Steuer-Gewerkschaft e. V.
  • Deutsche Umwelthilfe e. V.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund
  • Deutscher Olympischer Sportbund e. V.
  • Deutscher Steuerberaterverband e. V.
  • Deutscher Volkshochschul-Verband e. V.
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft
  • Handelsverband Deutschland – HDE e. V.
  • Prof. Dr. Frank Hechtner, Technische Universität Kaiserslautern
  • Prof. Dr. David Hummel
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Wolfgang Schön, Max-Planck-Institut für Steuerrecht und öffentliche
  • Finanzen
  • Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA)
  • Verband deutscher Kreditplattformen e. V.
  • Verband Deutscher Privatschulverbände e. V. (VDP)
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  • 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 7 MB — Status: 23.09.2019

Weitere Informationen

  • Finanzausschuss

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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Petitionen

Pestizideinsatz, Periodenprodukte, Ukraine-Holodomor

Drei Petitionen hat der Petitionsausschuss unter Vorsitz von Marian Wendt (CDU/CSU) in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 21. Oktober 2019, behandelt. Dabei ging es um den Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, die Besteuerung von Periodenprodukten und den „Holodomor“ in der Ukraine in den Jahren 1932 und 1933. 

Petition zum Pesitzideinsatz in der Landwirtschaft

Zwischen Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium gibt es Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Gründe und der Bekämpfung des Insekten- und Bienensterbens. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Michael Stübgen (CDU), sagte während der Beratung der Petition zum Pestizideinsatz in der Landwirtschaft, es gebe klare Hinweise, dass Windräder einen Einfluss auf das Insekten- und Bienensterben hätten, auch wenn das wissenschaftlich noch nicht zu Ende geprüft sei.

Florian Pronold (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, räumte ein, dass es neben dem Einsatz von Insektiziden weitere Faktoren gebe, die Einfluss nähmen. Die Pflanzenschutzmittel hätten jedoch die weitgehendsten Auswirkungen. Mit Blick auf Stübgens Verweis auf Windräder, sagte der Umwelt-Staatssekretär, es gebe unseriöse Studien, mit denen eine solche Beziehung hergestellt werden solle. „Wir müssen aufpassen, dass wir da nicht in eine Leugnungsdebatte kommen“, sagte Pronold.

„Risikoprüfung für Pestizide reformieren“

Grundlage der Sitzung war eine Petition mit der Forderung nach einer „Reformierung der Risikoprüfung für Pestizide zum Schutz von Bienen und anderen Insekten“. Wie der Petent Thomas Radetzki vor dem Ausschuss darstellte, habe die EU-Kommission 2013 drei bienenschädliche Neonicotinoide verboten und dabei eine Ausnahmeregelung genutzt, die erlaubt habe, Untersuchungsmethoden zu berücksichtigen, „die kein Bestandteil der regulären Sicherheitsprüfung waren“.

Um dies regelmäßig so machen zu können, seien von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neue Bienenleitlinien entwickelt worden, sagte Radetzki. Industrie- und Agrarverbände hätten aber die Implementierung dieser zwingend notwendigen Leitlinien verschleppt. Stattdessen solle – mit  Unterstützung Deutschlands – eine Version der Leitlinien verabschiedet werden, bei der die zweifellos vorhandenen Risiken für Hummeln und Wildbienen nicht untersucht würden, kritisierte der Petent.

„Zulassungsverfahren auf dem aktuellsten Stand halten“

Agrar-Staatssekretär Stübgen machte deutlich, dass die Bundesregierung den erarbeiteten Bienenrichtlinien gern zugestimmt hätte. Die EU-Kommission habe diese aber nicht zur Abstimmung gestellt, weil es keine Mehrheit unter den Mitgliedstaaten dafür gegeben habe. Die Bundesregierung arbeite nun daran, dass es bald eine entsprechende Mehrheit geben werde, sagte Stübgen. „Wir wollen, dass die Zulassungsverfahren in der EU auf dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik sind.“

Dieses Ziel verfolge auch das Bundesumweltministerium, sagte dessen Staatssekretär Pronold. Streitpunkt innerhalb der Bundesregierung sei aber unter anderem, ob mehrmalige Anwendungen eines Mittels und eventuelle Wechselwirkungen bei der Zulassung berücksichtigt werden sollen. Streitig sei auch, ob im Zulassungsverfahren Auflagen zur Biodiversität gemacht werden könnten.

Petition zur Mehrwertsteuer auf Periodenprodukte

Die Bundesregierung steht einer Absenkung der Mehrwertsteuer für Periodenprodukte wie Tampons und Binden von 19 auf sieben Prozent offen gegenüber. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin in Bundesfinanzministerium (BMF), Sarah Ryglewski (SPD), während der Beratung der zweiten Petition deutlich.

Sollte sich der Finanzausschuss des Bundestages dafür aussprechen, könne die Regelung noch in das Jahressteuergesetz (19/13436) aufgenommen werden, sagte sie. Die Chancen dazu stehen gut – während der Sitzung sprachen sich Vertreter aller Fraktionen für die Absenkung aus, wie es auch in der während der Sitzung beratenen zweiten Petition gefordert wurde.

„Menstruierende werden systematisch diskriminiert“

Die Petentin Jule Schulte sagte vor den Abgeordneten, mit der jetzigen Regelung würden Menstruierende aller gesellschaftlichen Schichten und finanzieller Hintergründe „systematisch diskriminiert“. Die Periode sei unausweichlich. Frauen menstruierten etwa 40 Jahre ihres Lebens einmal im Monat für etwa drei bis fünf Tage – „ob sie wollen oder nicht“. Das sei kein Luxus und sollte nicht als solcher besteuert werden.

Der Einschätzung, eine Senkung der Mehrwertsteuer führe nicht unbedingt zu einer tatsächlichen Preissenkung für die Produkte, trat sie entgegen. Vertreter von Herstellern und Handel hätten ihr gegenüber versichert, die Steuereinsparung weiterzugeben.

Steuermindereinnahmen von 35 Millionen Euro erwartet

Mit etwa 35 Millionen Euro bezifferte die Finanz-Staatssekretärin die zu erwartenden Steuermindereinnahmen im Falle einer Absenkung. Ryglewski erläuterte auf Anfrage der Abgeordneten zudem, wieso das BMF noch vor wenigen Monaten eine andere Position in dieser Frage eingenommen hat. Das Mehrwertsteuersystem in Deutschland sei sehr unübersichtlich, sagte die SPD-Politikerin: „Es gibt keine wirkliche Systematik.“

Das BMF sei anfangs zögerlich gewesen, auch weil eine solche Ausnahme zum Wunsch nach weiteren Ausnahmen führen könne, sagte sie. Die breite Mehrheit aller Fraktionen für eine Absenkung habe jedoch zu einem Umdenken im Ministerium geführt.

„Schwierig, was wo einzuordnen ist“

Das BMF stehe auch einer grundsätzlichen Reform des Mehrwertsteuersystems offen gegenüber, betonte die Staatssekretärin. Wenn es gute Vorschläge aus den Fraktionen gibt, werde man sich diese anhören und prüfen.

Es werde aber wohl schwierig werden, Einigung darüber zu erlangen, „was wo einzuordnen ist“. Bisher habe sich niemand so recht an eine solche Reform herangetraut, „weil die systematischen Probleme nun einmal da sind“, sagte Ryglewski.

Petition zum Holodomor in der Ukraine

Bei dem Holodomor in der Ukraine in den 1932 und 1933 Jahren handelt es sich nach Aussage des Staatsministers im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), um eine „grauenvolle, schreckliche Hungerkatastrophe, die von Menschen zu verantworten ist und die zu Millionen von Hungertoten geführt hat“. Es gebe aber einen Unterschied zwischen der politischen und der völkerrechtlichen Bewertung, so der Staatssekretär. Erst seit 1948 gebe es die entsprechende Regelung im Völkerstrafrecht. Sie definiere, wann ein Völkermord stattgefunden hat. „Die Bundesregierung macht es sich nicht zu eigen, dass Ereignisse, die vor 1948 stattgefunden haben, völkerrechtlich als Genozid bezeichnet werden können“, sagte der Staatsminister.

Die Petentin Natalija Reifenstein-Tkachuk hatte in ihrer Petition gefordert, der Bundestag möge beschließen, „dass der Holodomor in der Ukraine in den Jahren 1932/1933 ein Genozid an dem ukrainischen Volk, verursacht durch sowjetische Regime unter der Führung von Stalin, ist“. In der Eingabe heißt es, das Wort Holodomor setze sich aus den ukrainischen Wörtern Holod und Moryty zusammen, die für Hunger und für Tötung/Vernichtung stünden. Es gehe dabei nicht um eine „gewöhnliche Hungersnot“, verursacht durch Missernten, Wetterkatastrophen oder ähnliches. Vielmehr handele es sich um ein Verbrechen – „um eine künstliche, organisierte Hungersnot, die zig Millionen ukrainische Menschenleben gekostet und eine Nation von Landwirten dem Hungertod ausgesetzt hat“.

„Politisch-moralische Einordnung eines Menschheitsverbrechens“

Angeordnet worden sei diese unmenschliche und ungeheuerliche Tat vom damaligen Generalsekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, Josef Stalin, der damit den Widerstand der ländlichen ukrainischen Bevölkerung gegen die Zwangskollektivierung habe brechen wollen. Sie habe die Zerstörung des kulturellen und religiösen ukrainischen Lebens zum Ziel gehabt, schreibt die Petentin. Auf Anweisung Stalins sei ein Gesetz erlassen worden, womit unerreichbar hohe Getreideabgabequoten eingeführt wurden, was die Bauern dazu gezwungen habe, sämtliche Ernteerträge abzugeben.

Bei der Petition gehe es ihr darum, den Hungertoten einen Namen zu geben, erläuterte die Petentin vor den Abgeordneten. Der die Petentin begleitende Historiker Dr. Gerhard Simon sagte, es gehe um die „politisch-moralische Einordnung eines Menschheitsverbrechens“. Konkrete politische Auswirkungen oder gar strafrechtliche Konsequenzen seien damit nicht verbunden. Daher sei aus seiner Sicht eine nachträgliche Einordnung als Völkermord denkbar.

„Keine völkerrechtliche Beurteilung als Genozid“

Staatsminister Roth betonte: „Unrecht muss auch Unrecht benannt werden.“ Das tue die Bundesregierung auch, die immer wieder die grausame Politik von Stalin klar verurteilt habe. Seit 2015 gebe es zudem eine gemeinsame deutsche-ukrainische Historikerkommission, die sich mit dem Holodomor befasse. Auch habe sich Deutschland der Erklärung zum 85. Jahrestag des Holodomor im Rahmen der 73. Generalversammlung der Vereinten Nationen ausdrücklich angeschlossen, damit den Opfern des Holodomor angemessen gedacht werde. Dennoch mache sich die Bundesregierung die völkerrechtliche Beurteilung des Holodomor als Völkermord „nicht zu eigen“, sagte Roth.

Ein abschließendes Votum zu den drei Petitionen wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen abgeben. (hau/21.10.2019)

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  • 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 7 MB — Status: 23.09.2019

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  • Petitionsausschuss

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Finanzen

Abgesetzt: Votum zu Elek­tro­mobilität, Menstrua­tions­produkten, Freifunk

Schild für Parkplatz mit E-Ladestation

Der Bundestag hat die Abstimmung über Vorlagen zum Steuerrecht vertagt. (© picture alliance/dpa)

Von der Tagesordnung am Donnerstag, 24. Oktober 2019, abgesetzt hat der Bundestag die steuerliche Förderung der Elektromobilität. Ursprünglich sollte der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weitere steuerlicher Vorschriften (19/13436) abschließend beraten und abgestimmt werden. Ebenfalls abgestimmt werden sollte über einen Antrag der AfD (19/6007), in der diese Steuervorteile für E-Fuel-Antriebe fordert, über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken“ (19/10280) sowie über einen Antrag der FDP zur „Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen“ (19/6490). 

Regierung: Sonderabschreibung für reine E-Lieferfahrzeuge

Konkret sind in dem auch als „Jahressteuergesetz“ bezeichneten Entwurf – über die bereits 2018 in Kraft getretenen steuerlichen Regelungen hinaus – zusätzliche Maßnahmen im Steuerrecht vorgesehen. Hierzu gehören unter anderem eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge und eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale, insbesondere bei Jobtickets. Außerdem ist die Verlängerung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs geplant. Auch die Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung sollen verlängert werden.

Als weitere Maßnahmen nennt die Bundesregierung im Entwurf unter anderem steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber und unterstützende Maßnahmen zur Entspannung am Wohnungsmarkt, so etwa die Einführung eines neuen Pauschbetrages für Berufskraftfahrer oder die Anhebung der Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Einkommensteuerbefreiung von Sachleistungen im Rahmen alternativer Wohnformen, wie etwa „Wohnen für Hilfe“. Darüber hinaus enthält der Entwurf Maßnahmen zur Gestaltungsbekämpfung und Sicherung des Steueraufkommens sowie Anpassungen an das EU-Recht sowie an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes.

Antrag der AfD

In ihrem Antrag (19/6007) fordert die AfD-Fraktion die Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass Fahrzeuge, die batterieelektrisch angetrieben werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit seien und an der Energiesteuer auf Mineralöle, der die übrigen Kraftfahrzeuge zusätzlich unterliegen, nicht teilnehmen würden. Bei Lkw gelte ferner eine Befreiung von der Mautpflicht. Begründet würden diese Regelungen durch die besondere Förderwürdigkeit dieser Antriebe aufgrund ihrer besonderen Umweltverträglichkeit, heißt es in der Vorlage. Teilweise dürften elektrische Fahrzeuge darüber hinaus auch Fahrspuren und Parkplätze benutzen, die für den übrigen Verkehr gesperrt sind.

Neben den beschriebenen Antrieben gebe es jedoch eine Reihe von weiteren Antriebskonzepten, die hinsichtlich der Umweltverträglichkeit mit den Eigenschaften der batterieelektrischen Antriebe vergleichbar seien, schreibt die AfD-Fraktion. So etwa der Betrieb von Verbrennungsmotoren mit sogenannten E-Fuels (synthetisch hergestellten Kraftstoffen) oder auch der Betrieb mit Biokraftstoffen. Diese Antriebsarten wiesen gegenüber dem Elektroantrieb keinerlei schlechtere Umweltauswirkungen auf und hätten zusätzlich den Vorteil, bei der Versorgung der Fahrzeuge auf das vorhandene Tankstellennetz zurückgreifen zu können.

Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Energiesteuergesetz so zu ändern, „dass Energiesteuern auf synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe künftig nur noch in der Höhe erhoben werden, wie dies für das Äquivalent in elektrischem Strom erhoben würde“. Außerdem müsse das Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert werden, dass die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge analog auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, „sofern technisch sichergestellt ist, dass diese nur mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden können“.

Antrag der Linksfraktion

Menstruationsprodukte sollen geringer besteuert werden. Dafür setzt sich die Linksfraktion ein, die in ihrem Antrag (19/10280) fordert, Produkte wie etwa Tampons oder Binden in die Liste der Gegenstände aufzunehmen, für die die Umsatzsteuer auf sieben Prozent ermäßigt wird. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Menstruationsprodukte in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Gesundheitsstellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

In der Begründung des Antrags heißt es, einkommensabhängige Steuern wie die Umsatzsteuer seien sozial ungerecht. Die Steuerbelastung wirke umso stärker, je niedriger das Einkommen sei. „Frauen trifft diese Ungerechtigkeit in mehrfacher Weise. Sie erhalten ohnehin im Schnitt 21 Prozent weniger Gehalt als Männer für viele Produkte und Dienstleistungen müssen Frauen dagegen mehr bezahlen.“ Eine besonders offensichtliche Ungerechtigkeit stelle die aktuelle Besteuerung von Menstruationsprodukten dar, da diese mit dem generellen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert würden.

Antrag der FDP

Die Freifunkinitiativen in Deutschland sollen gemeinnützig werden. Das ist das Anliegen eines Antrags der FDP (19/6490). Die Initiativen seien weit mehr als technische Serviceanbieter, argumentieren die Liberalen. „Sie sind gesellschaftlich aktive Vereine, die für ihre eigene Nachbarschaft und darüber hinaus freies Internet bereitstellen und ihr Wissen diskutieren und weitergeben.“

Frei bedeute in diesem Zusammenhang, dass die bereitgestellten Netze öffentlich und anonym zugänglich seien. Außerdem würden die Netze nicht kommerziell betrieben und nicht ausgewertet. Die transportieren Informationen seien nicht einsehbar, veränderbar oder zensierbar. (sas/hle/hau/hle/23.10.2019)

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  • 19/6007 - Antrag: Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen
    PDF | 129 KB — Status: 26.11.2018
  • 19/6490 - Antrag: Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen
    PDF | 127 KB — Status: 13.12.2018
  • 19/10280 - Antrag: Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken
    PDF | 130 KB — Status: 16.05.2019
  • 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 7 MB — Status: 23.09.2019

Tagesordnung

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Weitere Förderung der Elek­tro­mobilität beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. November 2019, beschlossen, die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen fortzusetzen. Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/14873) stimmten CDU/CSU und SPD zu, AfD und FDP lehnten ihn ab, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lagen auch ein Bericht des Finanzausschusses (19/14909) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses zur Finanzierbarkeit gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (19/14874) vor. 

In namentlichen Abstimmungen lehnte der Bundestag in zweiter Lesung zwei Änderungsanträge der FDP-Fraktion zu dem Gesetzentwurf ab. Dem Änderungsantrag zur sogenannten Pool-Abschreibung (19/14882) stimmten 269 Abgeordnete zu, während 359 ihn ablehnten. Der Änderungsantrag zur Verzinsung von Steuernachforderungen (19/14883) erhielt 142 Ja- und 463 Nein-Stimmen. 

Entschließungsanträgen der AfD-Fraktion (19/14884) und der Linken (19/14885) stimmten jeweils nur die Antragsteller zu, einem Entschließungsantrag der Grünen (19/14886) stimmte neben den Antragstellern auch die Linksfraktion zu, während die übrigen Fraktionen jeweils dagegen stimmten. 

Abschreibung für E-Lieferfahrzeuge

Zu den Änderungen dieses auch als „Jahressteuergesetz“ bezeichneten Gesetzes zählen eine Sonderabschreibung für rein elektrische Lieferfahrzeuge,  eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale insbesondere bei Jobtickets, die Verlängerung der Befristung der Halbierung der Bemessungsgrundlage bei der Dienstwagenbesteuerung bei privater Nutzung eines betrieblichen Elektrofahrzeugs oder eines betrieblichen extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs, die Verlängerung der Steuerbefreiung für vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens und für die zeitweise zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung.

Weitere Maßnahmen betreffen steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer und Verfahrenserleichterungen für Arbeitgeber. Eingeführt wird ein Pauschbetrag für Berufskraftfahrer. Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden angehoben. Es wird ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für E-Books, E-Papers und für Menstruationsprodukte eingeführt. Krankenhausleistungen und Verpflegungsdienstleistungen gegenüber Studierenden und Schülern werden von der Umsatzsteuer befreit. Für betriebliche Fahrräder wird eine Pauschalbesteuerungsmöglichkeit, für inländische Betreiber von Internetplattformen, die Kapitalanlagen vermitteln, eine Steuerabzugsverpflichtung eingeführt. Die Wohnungsbauprämie wird von 512/1.024 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) auf 700/1400 Euro erhöht.

Änderungsanträge der FDP abgelehnt

Im ersten Änderungsantrag (19/14882) forderte die FDP eine Überarbeitung der Abschreibungsvorschriften und eine groß angelegte Unternehmenssteuerreform. Ein erster Schritt dazu liege darin, die Abschreibungsgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter von 800 auf 1.000 Euro zu erhöhen.

Im zweiten Änderungsantrag (19/14883) verlange die Fraktion, die Verzinsung von Steuernachforderungen von derzeit 0,5 Prozent pro Monat auf ein Zwölftel des Basiszinssatzes nach Paragraf 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (3,62 Prozent), mindestens aber 0,1 Prozent, zu verringern.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Die Linke drang in ihrem Entschließungsantrag (19/14885) darauf, dass nur solche Fahrzeuge mit teil- oder vollelektrischem Antrag die steuerliche Förderung bei der Bewertung des geldwerten Vorteils als Dienstwagen erhalten, die gewissen Mindesteffizienzkriterien beim Energieverbrauch genügen.

Auch sollte der Steuervorteil von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises bei privater Nutzung nur effiziente vollelektrische Dienstwagen gewährt werden. Die private Nutzung von Dienstwagen mit Verbrennungsmotor sollte künftig in Abhängigkeit vom Kohlendioxidausstoß besteuert werden, heißt es weiter.

Entschließungsantrag der Grünen abgelehnt

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen forderte die Bundesregierung in einer Entschließungsantrag (19/14886) unter anderem dazu auf, die Dienstwagenbesteuerung an dem tatsächlichen CO2-Ausstoß der Dienstwagen zu orientieren. Dazu sollte ein CO2-Zielwert zugrunde gelegt werden, beginnend mit dem EU-Flottengrenzwert für das Jahr 2021 von 95 Gramm CO2 pro Kilometer. Dieser CO2-Zielwert sollte entsprechend der EU-Vorgaben zu CO2-Einsparzielen für Neuwagen bis zum Jahr 2030 schrittweise abgesenkt werden.

Des weiteren sollte durch den Antrag sichergestellt werden, dass Bildungsleistungen umsatzsteuerbefreit angeboten werden können, um damit dem wichtigen Beitrag der allgemeinen Weiterbildung zur Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhalts Rechnung zu tragen. Der europarechtliche Spielraum sei dafür umfassend auszuschöpfen.

Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

Die AfD-Fraktion hatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung einen Entschließungsantrag (19/14884) eingebracht, in dem die Regierung aufgefordert werden sollte, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ab 2021 die Entfernungspauschale auf mindestens 40 Cent ab dem ersten Kilometer anzuheben.

Abstimmung über weitere Oppositionsanträge

Der ersten Antrag der FDP zur „Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen“ (19/6490) wurde von FDP, Linksfraktion und Grünen unterstützt, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten. Zu den Vorlagen lag ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (19/14873) vor. Einem Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken“ (19/10280) stimmten die Die Linke und die Grünen zu, während die Mehrheit von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ihn ablehnte.

Den zweiten Antrag der FDP-Fraktion zur „Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out – Risikoausgleichsrücklage einführen“ (19/4218) unterstützten neben der FDP auch die AfD und Die Linke, während die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihn ablehnte. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die Abstimmung über einen Antrag der AfD-Fraktion (19/6007), in dem diese Steuervorteile für E-Fuel-Antriebe fordert.

Erster Antrag der FDP

Die Freifunkinitiativen in Deutschland sollten gemeinnützig werden. Das ist das Anliegen eines Antrags der FDP (19/6490). Die Initiativen seien weit mehr als technische Serviceanbieter, argumentieren die Liberalen. „Sie sind gesellschaftlich aktive Vereine, die für ihre eigene Nachbarschaft und darüber hinaus freies Internet bereitstellen und ihr Wissen diskutieren und weitergeben.“

Frei bedeute in diesem Zusammenhang, dass die bereitgestellten Netze öffentlich und anonym zugänglich seien. Außerdem würden die Netze nicht kommerziell betrieben und nicht ausgewertet. Die transportieren Informationen seien nicht einsehbar, veränderbar oder zensierbar.

Antrag der Linken

Menstruationsprodukte sollen geringer besteuert werden. Dafür setzt sich die Linksfraktion ein, die in ihrem Antrag (19/10280) fordert, Produkte wie etwa Tampons oder Binden in die Liste der Gegenstände aufzunehmen, für die die Umsatzsteuer auf sieben Prozent ermäßigt wird. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Menstruationsprodukte in öffentlichen Einrichtungen und öffentlichen Gesundheitsstellen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

In der Begründung des Antrags heißt es, einkommensabhängige Steuern wie die Umsatzsteuer seien sozial ungerecht. Die Steuerbelastung wirke umso stärker, je niedriger das Einkommen sei. „Frauen trifft diese Ungerechtigkeit in mehrfacher Weise. Sie erhalten ohnehin im Schnitt 21 Prozent weniger Gehalt als Männer für viele Produkte und Dienstleistungen müssen Frauen dagegen mehr bezahlen.“ Eine besonders offensichtliche Ungerechtigkeit stelle die aktuelle Besteuerung von Menstruationsprodukten dar, da diese mit dem generellen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent besteuert würden.

Zweiter Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion wollte Ertragsschwankungen für landwirtschaftliche Betriebe aufgrund von Wetterrisiken minimieren. Die Abgeordneten forderten die Bundesregierung in ihrem ersten Antrag (19/4218) dazu auf, Land- und Forstwirten die Bildung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage bis zur Höhe des durchschnittlichen Gewinns der vergangenen vier Wirtschaftsjahre zu ermöglichen.

Außerdem sollte die jährliche Rücklagenbildung maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Gewinns betragen.

Abgesetzter Antrag der AfD

In ihrem von der Tagesordnung abgesetzten Antrag (19/6007) fordert die AfD-Fraktion die Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass Fahrzeuge, die batterieelektrisch angetrieben werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit seien und an der Energiesteuer auf Mineralöle, der die übrigen Kraftfahrzeuge zusätzlich unterliegen, nicht teilnehmen würden. Bei Lkw gelte ferner eine Befreiung von der Mautpflicht. Begründet würden diese Regelungen durch die besondere Förderwürdigkeit dieser Antriebe aufgrund ihrer besonderen Umweltverträglichkeit, heißt es in der Vorlage.

Neben den beschriebenen Antrieben gebe es jedoch eine Reihe von weiteren Antriebskonzepten, die hinsichtlich der Umweltverträglichkeit mit den Eigenschaften der batterieelektrischen Antriebe vergleichbar seien, schreibt die AfD-Fraktion. Vor diesem Hintergrund wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, das Energiesteuergesetz so zu ändern, „dass Energiesteuern auf synthetische Kraftstoffe und Biokraftstoffe künftig nur noch in der Höhe erhoben werden, wie dies für das Äquivalent in elektrischem Strom erhoben würde“. Außerdem müsse das Kraftfahrzeugsteuergesetz so geändert werden, dass die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge analog auch für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gilt, „sofern technisch sichergestellt ist, dass diese nur mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen betrieben werden können“. (hle/hau/eis/vom/07.11.2019)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

Wiebke Esdar

Wiebke Esdar

© SPD-Bundestagsfraktion/ Photothek

Esdar, Dr. Wiebke

SPD

Kay Gottschalk

Kay Gottschalk

© Kay Gottschalk/ Felix Dornig

Gottschalk, Kay

AfD

Antje Tillmann

Antje Tillmann

© Antje Tillmann/Michael Reichel

Tillmann, Antje

CDU/CSU

Markus Herbrand

Markus Herbrand

© Markus Herbrand/ K. Wallraf

Herbrand, Markus

FDP

Jörg Cezanne

Jörg Cezanne

© DBT / Inga Haar

Cezanne, Jörg

Die Linke

Lisa Paus

Lisa Paus

© Lisa Paus/ Chaperon

Paus, Lisa

Bündnis 90/Die Grünen

Michael Schrodi

Michael Schrodi

© SPD_Bundestagsfraktion/Photothek

Schrodi, Michael

SPD

Sebastian Brehm

Sebastian Brehm

© Sebastian Brehm/ Lutz Wolf

Brehm, Sebastian

CDU/CSU

Johannes Steiniger

Johannes Steiniger

© Johannes Steiniger/Tobias Koch

Steiniger, Johannes

CDU/CSU

Wolfgang Kubicki

Wolfgang Kubicki

© Wolfgang Kubicki/ Tobias Koch

Kubicki, Wolfgang

Bundestagsvizepräsident

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  • 19/4218 - Antrag: Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoauslgleichsrücklage einführen
    PDF | 186 KB — Status: 11.09.2018
  • 19/6007 - Antrag: Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen
    PDF | 129 KB — Status: 26.11.2018
  • 19/6490 - Antrag: Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen
    PDF | 127 KB — Status: 13.12.2018
  • 19/10280 - Antrag: Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken
    PDF | 130 KB — Status: 16.05.2019
  • 19/13436 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 7 MB — Status: 23.09.2019
  • 19/13712 - Unterrichtung: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - Drucksache 19/13436 - Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates
    PDF | 370 KB — Status: 02.10.2019
  • 19/14232 - Unterrichtung: über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 16.9. bis 16.10. 2019)
    PDF | 301 KB — Status: 18.10.2019
  • 19/14873 - Beschlussempfehlung: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführen
    PDF | 3 MB — Status: 06.11.2019
  • 19/14874 - Bericht: gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10, 19/14873 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 330 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/14882 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10, 19/14873 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 318 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/14883 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10, 19/14873 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 290 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/14884 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10, 19/14873 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 275 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/14885 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10, 19/14873 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 284 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/14886 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10, 19/14873 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
    PDF | 355 KB — Status: 06.11.2019
  • 19/14909 - Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 19/13436, 19/13712, 19/14232 Nr. 1.10 - Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften b) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/6007 - Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit synthetischen Kraftstoffen oder Biokraftstoffen angetrieben werden, mit Elektrofahrzeugen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Jimmy Schulz, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/6490 - Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Freifunk-Initiativen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Möhring, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/10280 - Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte absenken e) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Dr. Christoph Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/4218 - Hilfe zur Selbsthilfe statt Bail-Out - Risikoausgleichsrücklage einführen
    PDF | 1 MB — Status: 07.11.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 19/14882
  • 18:45:11: Beginn der namentlichen Abstimmung
  • 18:48:42: Ende der namentlichen Abstimmung
  • endgültiges Ergebnis
  • Gesamt: 627 Ja: 269 Nein: 358
  • Änderungsantrag 19/14882 abgelehnt


namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 19/14883
18:49:08: Beginn der namentlichen Abstimmung
18:51:11: Unterbrechung der Abstimmung
18:52:05: Beginn der Sitzungsunterbrechung
19:09:48: Ende der Sitzungsunterbrechung
19:11:31: gibt Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt

namentliche Abstimmung zu Änderungsantrag 19/14883
19:13:05: Beginn der namentlichen Abstimmung
19:17:01: Ende der namentlichen Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 603 Ja: 142 Nein: 461
Änderungsantrag 19/14883 abgelehnt

19:17:11: Beginn der Sitzungsunterbrechung
19:24:54: Ende der Sitzungsunterbrechung
19:25:02: gibt Ergebnis der zweiten namentlichen Abstimmung bekannt

Gesetzentwurf 19/13436 und 19/13712 (Beschlussempfehlung 19/14873 und 19/14909 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
Entschließungsantrag 19/14884 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/14885 abgelehnt
Entschließungsantrag 19/14886 abgelehnt
Beschlussempfehlung 19/14873 und 19/14909 Buchstabe c (Antrag 19/6490 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/14873 und 19/14909 Buchstabe d (Antrag 19/10280 ablehnen) angenommen
Beschlussempfehlung 19/14873 und 19/14909 Buchstabe e (Antrag 19/4218 ablehnen) angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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{Ausdruck aus dem Internet-Angebot des Deutschen Bundestages

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw43-pa-petitionen-662210

Stand: 06.12.2024