Abgesetzt: Aussprache zur Entwertung von Bargeld
Von der Tagesordnung am Donnerstag, 26. September 2019, abgesetzt hat der Bundestag die Debatte über eine Antwort der Bundesregierung (19/10144) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (19/8124) mit dem Titel „De facto-Besteuerung und Entwertung von Bargeld“.
In ihrer Anfrage bezieht sich die AfD sich auf ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds (IWF) vom 5. Februar 2019. In dem Papier geht es um das Funktionieren negativer Zinssätze. Als eine Möglichkeit, negative Zinsen einzuführen, werde die Abschaffung des Bargelds genannt. Der Internationale Währungsfonds schlage auch vor, die lokale Währung in zwei Währungen aufzuspalten: in Bargeld und elektronisches Geld.
„97 Euro Bargeld für 100 Euro Bankguthaben“
Beim Abheben würde das elektronische Geld mit einem Umrechnungskurs in Bargeld transferiert. Dieser Umrechnungskurs solle den negativen Zinssatz reflektieren. Bei einem negativen Zinssatz von drei Prozent pro Jahr würde der Umrechnungskurs 0,97 Prozent betragen. „Für 100 Euro Bankguthaben erhielte der Kunde nur 97 Euro Bargeld. Das Bankguthaben würde durch den negativen Zins im Zeitraum von einem Jahr auf den gleichen Betrag abschmelzen“, schreiben die Abgeordneten in der Großen Anfrage und erklären, „mit diesem System wäre es Zentralbanken möglich, sehr niedrige negative Zinsen zu implementieren, ohne dass es zu Bargeldabhebungen in größerem Umfang käme“.
Die Bundesregierung soll angeben, ob ihr die Bestrebungen des Internationalen Währungsfonds bekannt sind und wie sie den Vorschlag des IWF einschätzt. Außerdem soll die Bundesregierung erklären, ob sie internationale Initiativen zur Abschaffung des Bargeldes unterstützen wird. Die Abgeordneten wollen von der Regierung auch wissen, ob sie ihre Auffassung teilt, „dass mit dem beschriebenen System zur Rettung der Konjunktur die Sparer ausgebeutet werden sollen“.
Antwort der Bundesregierung
In ihrer Antwort auf die Große Anfrage stellt die Bundesregierung fest, dass in Deutschland und in allen anderen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiet einzig die von der Europäischen Zentralbank und den nationalen Zentralbanken ausgegebenen und auf Euro lautenden Banknoten gesetzliches Zahlungsmittel sind. Wie die Bundesregierung weiter mitteilt, sind daneben Euromünzen in beschränktem Umfang gesetzliches Zahlungsmittel. „Die Bundesregierung strebt nicht an, hieran etwas zu ändern und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes. Auch im Eurosystem gibt es keine derartigen Bestrebungen.“
Hinsichtlich der Vorbemerkung, in der sich die AfD auf ein Arbeitspapier des Internationalen Währungsfonds bezogen hatte, stellt die Bundesregierung fest, dass es sich dabei um einen Meinungsartikel handele, nicht um einen Vorschlag des Internationalen Währungsfonds. (sas/hle/24.09.2019)