Wie Erinnerung an Diktatur und Gewaltherrschaft wachgehalten werden kann
Einen Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Jugend erinnert – Wissensvermittlung über Wirkung und Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft stärken“ (19/8942) hat der Bundestag am Freitag, 5. April 2019, nach erster Debatte zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen.
Antrag von CDU/CSU und SPD
Die Fraktionen fordern die Bundesregierung unter anderem auf, das Programm „Jugend erinnert“ unter bestimmten Prämissen umzusetzen und eine Reihe von Maßnahmen vorzusehen. Dazu zählen Kooperationen der Gedenkstätten und Dokumentationszentren mit Bildungseinrichtungen wie Schulen, Jugendzentren, Jugendorganisationen, Vereinen, aber auch mit staatlichen Arbeitgebern wie Bundeswehr, Polizei und Strafvollzug, im medizinischen Bereich oder der Verwaltung und privatwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieben.
Für Gedenkstätten und Dokumentationszentren solle ein mehrjähriges Programm eingerichtet werden, um regelmäßig Workshops anzubieten. Die Arbeit mit Zeitzeugen und deren Angehörigen und Nachkommen wollen die Fraktionen intensivieren. Pilotprojekte sollten unterstützt werden, um neue Zielgruppen zu erreichen und innovative Formate der Erinnerungsarbeit zu erproben.
Union und SPD schreiben, dass sie sich im Koalitionsvertrag verpflichtet hätten, die Erinnerung an die Folgen von Diktatur und Gewaltherrschaft wachzuhalten. Das sei „Teil unseres nationalen Selbstverständnisses“. Das Gedenken an die beiden deutschen Diktaturen dürfe nicht mit Verweis auf die jeweilige andere zu einer Relativierung der NS-Terrorherrschaft noch zu einer Bagatellisierung des SED-Unrechts führen. (hau/05.04.2019)