Reformvorschläge zum Informationsfreiheitsgesetz erörtert
Der Bundestag hat am Freitag, 15. November 2019, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten, die sich dafür stark macht, „das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu einem Transparenzgesetz“ weiterzuentwickeln (19/14596). Die Vorlage wurde im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.
Grüne fordern „Transparenzgesetz“
So fordert die Fraktion, die Bundesregierung solle einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) „zu einem verständlichen und handhabbaren Bundes-Transparenzgesetz weiterentwickelt“ wird. Damit sollen „die gesetzlichen Vorgaben für erleichterte Voraussetzungen für Informationsfreiheitsansprüche als auch eine Stärkung von proaktiven Open-Data-Veröffentlichungen in einem übergreifenden Gesetz“ verbunden werden.
er Vorlage nach soll das Transparenzgesetz „der Zersplitterung der Rechtsmaterie der Informationsfreiheit“ entgegenwirken und die unterschiedlichen Informationszugangsgesetze des Bundes, „namentlich das Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das Geodatenzugangsgesetz (GeoZG), das Umweltinformationszugangsgesetz (UIG) sowie das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) unter Erhalt der jeweiligen Schutzniveaus“ in einem Gesetz zusammenführen. Auch soll das Transparenzgesetz dem Antrag zufolge „die Ausnahmeregelungen auf das verfassungsrechtlich zwingend gebotene Maß“ reduzieren.
„Nachrichtendienste nicht ausnehmen“
Ferner will die Fraktion den Anwendungsbereich der Informationsfreiheitsgesetze dadurch erweitert sehen, indem die „vollständige Bereichsausnahme“ etwa der Nachrichtendienste des Bundes aufgehoben und in einen Abwägungstatbestand umgewandelt wird.
Auch soll laut Vorlage unter anderem der „bislang als absoluter Versagungsgrund konstruierte Geheimnisschutz wegen öffentlicher und privater Belange (Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)“ in einen Tatbestand der Interessenabwägung umgewandelt werden. (sto/lbr/sas/15.11.2019)