AfD will Untersuchungsausschuss zu Umwelt-Beraterleistungen
Die AfD- Fraktion hat einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (19/15068) eingebracht, der am Donnerstag, 14. November 2019, erstmals beraten und anschließend zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen wurde. Gegenstand des Untersuchungsausschusses sollen externe Beratungsleistungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sein.
Externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Blick
Der Untersuchungsausschuss soll den Umgang mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher Organisationen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) von Beginn der 18. Wahlperiode (2013) bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter organisatorischen, personellen, rechtlichen, haushälterischen und geheimschutzrelevanten Gesichtspunkten untersuchen sowie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene und die Aufklärungs- und Informationspraxis des BMU überprüfen.
Dabei will die Fraktion vor allem geklärt wissen, welche Vorschriften und Regelungen für die Vergabe von Beratungs- und Unterstützungsleistungen galten und ob es beim Umgang mit und insbesondere bei der Vergabe von externen Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu Rechtsverstößen gekommen ist. Falls ja, interessieren die Fraktion die Ursachen und die dafür Verantwortlichen. Auch nach dem Schaden für die Bundesrepublik durch eventuelle Rechtsverstöße solle der Untersuchungsausschuss fragen.
Die Abgeordneten wollen darüber hinaus wissen, ob Verträge über externe Beratungs- und Unterstützungsleistungen aufgrund eventueller persönlicher Beziehungen der Beamten des BMU und der Vertragspartner geschlossen wurden und ob ein gemäß den Statuten des Bundesrechnungshofes angemessenes und zeitgemäßes Compliance Management System bestand, das Compliance sicherstellt und eine Kultur der Rechts- und Regeleinhaltung (Compliance-Kultur) fördert. Auch nach Verstößen gegen ein solches Compliance Management System solle das elfköpfige Gremium forschen. (vom/14.11.2019)