1. Untersuchungsausschuss

Offenherzigkeit des Atten­täters Amri über­raschte auch die Er­mittler

Außenaufnahme des Landeskriminalamts NRW

Zeugen aus den Landeskriminalämtern in Nordrhein-Westfalen und Berlin sagten vor dem Untersuchungsausschuss aus. (picture alliance)

Der spätere Breitscheidplatz-Attentäter Anis Amri hat durch die Offenherzigkeit, mit der er im Kreis Gleichgesinnter über Terrorabsichten redete, auch die mit ihm befassten Ermittler überrascht. Dies berichtete eine Oberkommissarin aus dem nordrhein-westfälischen Landeskriminalamt (LKA) am  Donnerstag, 14. November 2019, dem 1. Untersuchungsausschuss („Breitscheidplatz“) unter Leitung von Klaus-Dieter Gröhler (CDU/CSU). Die heute 39-jährige Zeugin S. war seit Juli 2015 in dem für radikalislamischen Terrorismus zuständigen Dezernat 21 tätig und dort als Sachbearbeiterin mit Ermittlungen gegen eine Gruppe von Islamisten um den Hildesheimer Prediger Abu Walaa befasst, in der auch Amri verkehrte.

Den ersten Hinweis auf die Person des späteren Attentäters habe sie am 15. November 2015 erhalten, als ein Informant, den das LKA in der Gruppe um Abu Walaa platziert hatte, über das Auftauchen eines gewissen „Anis“ berichtet habe, sagte die Zeugin. In den folgenden Tagen seien die Mitteilungen des V-Mannes über Anis „konkreter“ geworden, und es sei das Interesse der Ermittler an ihm zusehends gewachsen.

„Jederzeit Kalaschnikows beschaffen“

Ende November berichtete der Informant, Amri habe im Kreis seiner Gesinnungsgenossen geprahlt, er könne jederzeit Kalaschnikow-Schnellfeuergewehre beschaffen,  um in Deutschland einen Anschlag zu verüben. Diese Äußerung sei „schon sehr prägnant“ gewesen, meinte die Zeugin: „Bei anderen in der Szene ist es nicht üblich, dass sie so offen über Anschlagspläne sprechen.“

Warum damals nicht schon ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen Amri eingeleitet wurde, könne sie freilich nicht beurteilen. Dies habe sie nicht zu entscheiden gehabt. Dass Amri, der bis zum Frühjahr 2016 regelmäßig im Reisebüro des zum Kreis um Abu Walaa zählenden Duisburger Islamisten Hassan Celenk verkehrte, „radikal salafistisch eingestellt“ war, sei allerdings frühzeitig deutlich gewesen, sagte die Zeugin.

„Amri zu radikal gefunden“

Sogar Celenk, der sich selbst als theologische Autorität betrachtete und einen Schülerkreis um sich geschart hatte, habe ihn schließlich „zu radikal“ gefunden und ihm den weiteren Besuch seines Duisburger Reisebüros untersagt. Persönliche Animositäen seien dabei freilich auch im Spiel gewesen. Celenk habe sich daran gestört, dass Amri während seiner Koran-Lektionen mit Kopfhörern herumlümmelte. Es habe auch einen Streit um Benzinkosten gegeben, in dem Amri ausfällig geworden sei.

In Amris abgehörten Telefonaten sei von Anschlagsplänen keine Rede gewesen, berichtete die Zeugin weiter. In der Regel habe sich Amri mit seinen Gesprächspartnern über seine Reiseabsichten ausgetauscht und Verabredungen mit Freunden und Bekannten getroffen. Gelegentlich habe er zudem erwähnt, ihm fehle eine Frau.

Daten auf Amris Mobiltelefon ausgewertet 

Für das Düsseldorfer Landeskriminalamt wertete die Oberkommissarin S. auch die Daten aus, die sich auf einem von der Berliner Polizei beschlagnahmten Mobiltelefon Amri gefunden hatten. Amri hatte es Anfang Dezember 2015 in einer Emmericher Flüchtlingsunterkunft gestohlen. Bei einer Kontrolle auf dem Berliner Busbahnhof wurde es am 18. Februar 2016 sichergestellt.

Gemessen an der bekannt radikalen Gesinnung des Besitzers habe der Datensatz „keine großen Besonderheiten“ aufgewiesen, sagte die Zeugin. Sie hatte freilich einige Fotos übersehen, auf denen Amri mit Waffen posierte. Diese wurden erst im Februar 2017 bei einer erneuten Auswertung durch das Bundeskriminalamt entdeckt. Die Zeugin erklärte dazu, das BKA habe eine Version der Auswertungssoftware benutzt, die ihr noch nicht zur Verfügung gestanden habe.

„Anweisung von ganz oben“

Im weiteren Verlauf der Sitzung war ein leitender Beamter des nordrhein-westfälischen LKA dem Bundeskriminalamt vor, die Ermittlungen seiner Behörde gegen den späteren Attentäter Anis Amri faktisch sabotiert zu haben. Dies sei „auf Anweisung von ganz oben“ geschehen, sagte Kriminalhauptkommissar M. Nach seinen Worten war auch das Berliner Landeskriminalamt an der Verfolgung Amris nicht wirklich interessiert. Der heute 59-jährige Zeuge hatte am 9. Juli 2015 die Leitung der Ermittlungskommission (EK) „Ventum“ übernommen, die sich gegen den sogenannten Deutschen Islamkreis (DIK) um den Hildesheimer Hassprediger Abu Walaa richtete.

Das Düsseldorfer LKA verfügte in dieser Gruppe über einen Informanten, den sie unter der Deckbezeichung „VP01“ führte, und dessen „Zuverlässigkeit“ und „Vertrauenswürdigkeit“ der Zeuge in den höchsten Tönen würdigte. VP01 sei damals bereits seit 15 Jahren für das Düsseldorfer LKA in der radikalislamischen Szene unterwegs gewesen und habe bei deren Aufklärung „herausragende Ergebnisse“ geliefert. In der Gruppe um Abu Walaa habe der Informant Zutritt zum „inneren Zirkel“ gefunden. VP01 habe auch frühzeitig gemeldet, dass Amri Mitte November 2015 im DIK auftauchte.

„Kleiner und großer Wumms“

Im Sommer 2015 habe der V-Mann über Pläne berichtet, Anschläge auf Polizeibeamte, öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen zu verüben. Mitte November meldete er, dass in der Gruppe die Rede von einem „kleinen“ und einem „großen Wumms“ sei. Mit dem „kleinen Wumms“ seien Attentate auf einzelne Polizeibeamte gemeint gewesen, mit dem „großen Wumms“ ein „strategischer“ Anschlag im Namen des Islamischen Staates (IS) in Deutschland. Ende November habe VP01 über die Absicht Amris berichtet, Schnellfeuergewehre für ein Attentat zu beschaffen.

Der Zeuge berichtete weiter, er habe am 17. November 2015 im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) der deutschen Sicherheitsbehörden die Erkenntnisse über den „großen“ und „kleinen Wumms“ vorgetragen und zugleich das BKA gebeten, die Ermittlungen zu übernehmen, um seine Behörde zu entlasten. Diese Bitte sei abgelehnt worden.

„Glaubwürdigkeit massiv in Zweifel gezogen“

Am 19. Februar 2016 habe er im GTAZ ein weiteres Mal ersucht, das Bundeskriminalamt möge das Verfahren an sich ziehen, sich aber erneut eine Abfuhr geholt. Statt dessen sei damals bereits seit geraumer Zeit die Glaubwürdigkeit der VP01 aus dem BKA massiv in Zweifel gezogen worden.

Am 23. Februar sei es darüber in einer Besprechung beim Generalbundesanwalt zu einer „konfrontativen“ und „hitzigen“ Aussprache gekommen. Hier hätten die Vertreter des BKA daran festgehalten, der VP01 die Glaubwürdigkeit abzusprechen. Das „Totschlagargument“ habe gelautet: „Das hat es in der Geschichte noch nie gegeben, dass eine VP zu drei Anschlagsszenarien belastbare Angaben gemacht hat.“ Nach der Besprechung sei einer der BKA-Kollegen auf ihn zugekommen und habe ihm unter vier Augen anvertraut, er handele „auf Anweisung von ganz oben“.

„Problem in Nordrhein-Westfalen beseitigen“

Auf Nachfrage habe er auf den Leiter des Polizeilichen Staatsschutzes Kriminaldirektor Sven Kurenbach und das Innenministerium verwiesen. Beschlossen sei, das „Problem“ in Nordrhein-Westfalen zu „beseitigen“.

Die VP01 müsse „aus dem Spiel genommen werden, die macht zu viel Arbeit, die soll kaputtgeschrieben werden“. Er könne sich das nur so erklären, dass sich die Sicherheitsbehörden durch die Fülle der gelieferten Erkenntnisse überfordert gefühlt hätten, sagte der Zeuge. (wie/14.11.2019)

Liste der geladenen Zeugen

  • Kriminaloberkommissarin S., Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
  • Kriminalhauptkommissar M., Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
  • Kriminalhauptkommissar C., Landeskriminalamt Berlin

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