Haushalt

Steuereinnah­men von knapp 325 Milliar­den Euro er­wartet

Die Bundesregierung erwartet im Haushaltsjahr 2020 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben in Höhe von rund 325,29 Milliarden Euro, davon 324,96 Milliarden Euro aus Steuern (2019: 325,79 Milliarden Euro, davon 325,49 Euro aus Steuern). Dies geht aus dem Einzelplan 60 des Bundeshaushalts 2020 (19/11800, 19/11802, 19/13800, 19/13801) zur Allgemeinen Finanzverwaltung hervor, den der Bundestag am Freitag, 29. November 2019, in zweiter Beratung ohne Aussprache angenommen hat. CDU/CSU und SPD stimmten für den Einzelplan, die Oppositionsfraktionen lehnten ihn ab. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vor (19/13923).

Der Bundestag lehnte in zweiter Beratung auch sechs Änderungsanträge der FDP-Fraktion (19/15480, 19/15481, 19/15482, 19/15483, 19/15484, 19/15485) und einen Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (19/15486) zum Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung ab.

In dritter Beratung lehnte der Bundestag am Freitag, 29. November, zudem zwei Entschließungsanträge der AfD-Fraktion (19/15512, 19/15513) und einen Entschließungsantrag der Linksfraktion (19/15489) ab.

Allgemeine Finanzverwaltung

Der Einzelplan der Allgemeinen Finanzverwaltung fasst die Einnahmen und Ausgaben zusammen, die nicht einem einzelnen Ressort zugeordnet werden können oder den Bund insgesamt betreffen. Darunter fallen vor allem die Einnahmen aus den Bundessteuern und aus dem Anteil des Bundes an den Gemeinschaftsteuern, deren weiterer Anteil den Ländern zufließt. Zusammen mit Verwaltungseinnahmen von 6,84 Milliarden Euro und übrigen Einnahmen von 12,67 Milliarden Euro belaufen sich die erwarteten Einnahmen auf 344,78 Milliarden Euro, das sind 5,97 Milliarden Euro mehr als in diesem Jahr. Die Ausgaben des Einzelplans werden mit 12 Milliarden Euro beziffert, 2,88 Milliarden Euro weniger als 2019. 

Die Zuweisungen des Bundes an die Länder im Rahmen des Finanzausgleichs  (10,03 Milliarden Euro), die Mehrwertsteuer-Eigenmittel (2,7 Milliarden Euro) und die sogenannten BNE-Eigenmittel der EU (30,06 Milliarden Euro, BNE steht für Bruttonationaleinkommen) werden im Einzelplan als Absetzungen von den Einnahmen ausgewiesen. Als Ausgaben sind der Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse (8,71 Milliarden Euro) und die Beteiligungen der Bundesrepublik an inter- und supranationalen Einrichtungen (177,9 Millionen Euro) im Etat enthalten. Auch die Leistungen im Zusammenhang mit der deutschen Einheit (181,61 Millionen Euro) sind Bestandteil des Einzelplans.

Die wichtigsten erwarteten Steuereinnahmen teilen sich wie folgt auf: Lohnsteuer 96,756 Milliarden Euro, veranlagte Einkommensteuer 26,71 Milliarden Euro, nicht veranlagte Steuern vom Ertrag 10,93 Milliarden Euro, Körperschaftsteuer 16,35 Milliarden Euro, Umsatzsteuer 93,44 Milliarden Euro, Einfuhrumsatzsteuer 31,64 Milliarden Euro, Energiesteuer 40,55 Milliarden Euro, Tabaksteuer 14,37 Milliarden Euro, Versicherungsteuer 14,47 Milliarden Euro, Stromsteuer 6,65 Milliarden Euro, Kfz-Steuer 9,49 Milliarden Euro, Solidaritätszuschlag 19,9 Milliarden Euro.

Kohleausstieg, Digitalpakt, Künstliche Intelligenz

Der Haushaltsausschuss hat zusätzliche Mittel für den Strukturwandel in den Kohleregionen in Höhe von 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Für den Digitalpakt Schule wurden zusätzlich 222 Millionen Euro in das Sondervermögen „Digitalfonds“ eingestellt. Damit wird der von den Ländern angemeldete Bedarf finanziell unterlegt. Für den Bereich „Künstliche Intelligenz“ wurde die zweite Tranche von insgesamt 500 Millionen Euro aus dem Einzelplan 60 (Barmittel von 125 Millionen Euro für 2020 und Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre von 375 Millionen Euro) auf die einzelnen Ressorts verteilt. 

Dabei entfielen auf das Bundeskanzleramt zehn Millionen Euro, auf das Innenministerium 6,75 Millionen Euro, auf das Justizministerium fünf Millionen Euro, das Finanzministerium 30 Millionen Euro, das Wirtschaftsministerium 131 Millionen Euro, das Landwirtschaftsministerium 18 Millionen Euro, das Arbeits- und Sozialministerium 60,93 Mio. Euro, das Verkehrsministerium 40 Millionen Euro, das Gesundheitsministerium 30 Millionen Euro, das Umweltministerium 20 Millionen Euro, das Familienministerium 12,5 Millionen Euro und das Bildungs- und Forschungsministerium 154,5 Millionen Euro.

Insgesamt sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2020 in der durch den Haushaltsausschuss geänderten Fassung Ausgaben in Höhe von 362 Milliarden Euro vor (2019: 356,4 Milliarden Euro).

Abgelehnte Änderungsanträge der FDP

Die FDP forderte in ihrem ersten Änderungsantrag (19/15480), die Haushaltstitel zu den Einnahmen aus der Erhebung des Solidaritätszuschlags auf null Euro zu setzen. Der Solidarpakt II laufe 2019 aus, sodass auch die Legitimation des Solidaritätszuschlagsgesetzes wegfalle, hieß es zur Begründung. AfD und FDP stimmten für den Änderungsantrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. 

Heraufsetzen wollte die Fraktion in ihrem zweiten Änderungsantrag (19/15481) die Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen und aus der Verwertung von sonstigem Kapitalvermögen des Bundes von null Euro auf 2,3 Milliarden Euro. Zur Begründung hieß es, der Bund sollte sich aus seinen direkten und indirekten Beteiligungen an der Deutschen Telekom AG, der Deutschen Post AG, der DB Schenker AG sowie kleineren Beteiligungen wie etwa dem Flughafen München zurückziehen. Die frei werdenden Mittel sollten in den Breitbandausbau, in die Entlastung der Bürger und in die Schuldentilgung fließen, so die Fraktion. Die FDP stimmte dafür, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten diesen Änderungsantrag ab.

Mit dem dritten Änderungsantrag (19/15482) wollte die FDP die Entnahmen zur Finanzierung von Belastungen im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen um 24,57 Milliarden Euro auf 35,2 Milliarden Euro erhöhen. Erhöht werden sollten auch die Zuführungen an das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“ um 19,07 Millionen Euro. Die Asyl- und Flüchtlingsrücklage sei vollständig aufzulösen, mit dem Geld sollte der Investitions- und Tilgungsfonds vollständig getilgt werden. AfD und FDP stimmten diesem Änderungsantrag zu, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Im vierten Änderungsantrag (19/15483) forderte die FDP, die Zahlungen nach dem Bundeswahlgesetz, dem Europawahlgesetz und dem Parteiengesetz um 28 Millionen Euro auf 150,1 Millionen Euro abzusenken. Die FDP argumentierte, die Rechtsgrundlage für die in den Haushaltsberatungen vorgenommene Erhöhung des Titels um den Anteil, der sich aus der Anhebung der absoluten Obergrenze durch die Änderung des Parteiengesetzes im Juli 2018 in Höhe von 28 Millionen Euro ergibt, sei verfassungswidrig. Der Titel sollte auf dem Niveau vor der Änderung des Parteiengesetzes verbleiben, bis über den Antrag auf Normenkontrolle in dieser Sache entschieden sei. Die Koalitionsfraktionen lehnten diesen Änderungsantrag ab, alle Oppositionsfraktionen stimmten dafür.

Im fünften Änderungsantrag (19/15484) verlangte die FDP einen neuen Haushaltstitel „Zuweisung an das Sondervermögen Digitalpakt 2.0“ mit einem Titelansatz von 1,35 Milliarden Euro. Die Bundesregierung sollte mit den Ländern einen Digitalpakt 2.0 vereinbaren, um Schulen durch IT-Administratoren zu unterstützen, Lehrkräfte auszubilden und Lernmittel zur Verfügung zu stellen. FDP und Linksfraktion stimmten für diesen Änderungsantrag, die Grünen enthielten sich, CDU/CSU, SPD und AfD lehnten ihn ab. 

Im sechsten Änderungsantrag (19/15485) wandte sich die Fraktion gegen die Einführung einer Bodensatz-Globale Minderausgabe (GMA), die zehnmal höher sei als im Vorjahr und die Investitionstitel einbeziehe, sich jedoch im Haushaltsvollzug negativ auf die Investitionen auswirke. Sie setze den Anreiz, bei Problemen oder Verzögerungen mit den nicht abfließenden Haushaltsmitteln die GMA zu bedienen anstatt zusätzliche Anstrengungen zu unternehmen, die Investitionsmittel zum Abfluss zu bringen. FDP und Bündnis 90/Die Grünen stimmten für diesen Änderungsantrag, die Linksfraktion enthielt sich, CDU/CSU, SPD und AfD lehnten ihn ab.

Abgelehnter Änderungsantrag der Linken

Die Linke wollte in ihrem Änderungsantrag (19/15486) den Ansatz für Steuern und steuerähnliche Abgaben um 53 Milliarden Euro zu erhöhen. Erwirtschaftet werden sollten die zusätzlichen Einnahmen durch stärkere Beteiligung der wirtschaftlich Leistungsfähigen an den Kosten des Gemeinwesens, indem der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer erhöht wird, eine Sonderabgabe auf Boni in der Finanzbranche erhoben und eine Millionärsteuer sowie eine Finanztransaktionsteuer eingeführt wird.

Auch sollten Gewinne beim Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteuert werden. Die Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 15 Prozent wollte die Fraktion wieder rückgängig machen. Kapitalerträge sollten wieder zum persönlichen Steuersatz versteuert werden, verlangte die Fraktion. Nur die Linksfraktion stimmte für ihren Änderungsantrag, alle übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Erster Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

Die AfD forderte in ihrem ersten Entschließungsantrag (19/15513), die Grundsteuer abzuschaffen und den Kommunen ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer einzuräumen, mit dem der Einnahmeausfall kompensiert werden kann.

Die Belastung der Bürger würde sich danach nach dem Einkommen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten, schrieb die Fraktion. Dies würde auch die Beteiligung der Bürger an kommunalen Entscheidungsprozessen fördern. Nur die AfD stimmte für den Entschließungsantrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.

Zweiter Entschließungsantrag der AfD abgelehnt

In ihrem zweiten Entschließungsantrag (19/15512) forderte die AfD, den Solidaritätszuschlag abzuschaffen oder ersatzweise dafür zu sorgen, dass wegen des hohen verfassungsrechtlichen Risikos im Bundeshaushalt jährlich Rücklagen in Höhe von zehn Milliarden Euro für mögliche künftige Erstattungen von gezahltem Solidaritätszuschlag gebildet werden.

Zur Begründung verwies die Fraktion unter anderem auf Äußerungen von Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung des federführenden Finanzausschusses zur Verfassungsmäßigkeit der nur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags. In namentlicher Abstimmung lehnten 559 Abgeordnete den Entschließungsantrag ab, 83 stimmten ihm bei einer Enthaltung zu.

Entschließungsantrag der Linken abgelehnt

Die Linke forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/15489) unter anderem auf, anstatt eines Emissionshandels für die Sektoren Wärme und Verkehr die sozialökologischen Alternativen in den Bereichen Wohnen und Mobilität mit einem Mix aus Förderprogrammen und Ordnungsrecht zu stärken. Im Verkehrsbereich wollte die Fraktion die Mittel für Bundesautobahnen und Bundesstraßen in den nächsten vier Jahren bis 2025 um vier Milliarden Euro absenken.

Im Gebäudebereich wollte die Linksfraktion ab 2020 zunehmend Mittel für die Förderung der energetischen Gebäudesanierung so bereitstellen, dass diese ab 2025 jährlich zehn Milliarden Euro erreichen. Der Kohleausstieg sollte so beschleunigt werden, dass spätestens 2030 das letzte Kohlekraftwerk vom Netz geht. Nur Die Linke stimmte für den Entschließungsantrag, die Grünen enthielten sich, CDU/CSU, SPD, AfD und FDP lehnten ihn ab. (vom/02.12.2019)

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