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  • 1. Lesung (Linke)
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Haushalt

Fraktionen positio­nieren sich zu Schulden­bremse und Investi­tionen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, erstmals über zwei Anträge der Fraktion Die Linke beraten, in denen diese auf mehr öffentliche Investitionen dringt. So fordern die Abgeordneten unter anderem, die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz zu streichen (19/14424) und eine „Investitionspflicht“ einzuführen (19/14375). Ein von der Fraktion angekündigter dritter Antrag mit dem Titel „Öffentliche Investitionen für ein zukunftsfähiges Deutschland“ wurde von der Tagesordnung abgesetzt. Beide Anträge wurden zur weiteren Beratung in den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.

Abgelehnt wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/ Die Grünen bei Enthaltung der AfD ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schuldenbremse stärken und keine Lobby-Politik zulasten kommender Generationen“ (19/10616), zu dem der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung (19/15159) vorgelegt hatte.

Linke fordert Rückkehr zur goldenen Regel der Haushaltspolitik

Fabio de Masi (Die Linke) sagte zu Beginn der Debatte, nicht nur seine Fraktion, sondern auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) würden Schuldenbremse und schwarze Null kritisieren. „DGB und BDI fordern ein Investitionsprogramm von 457 Milliarden Euro über zehn Jahre, um Deutschland fit für die Zukunft zu machen“, sagte der Linken-Abgeordnete.

Damit würden auch private Investitionen angereizt und Tausende Jobs gesichert. „BDI und Die Linke streiten Seit an Seit für vernünftige Wirtschaftspolitik. Was für verrückte Zeiten“, sagte de Masi. Er forderte die Rückkehr „zu einer goldenen Regel der Haushaltspolitik“, der zufolge Kredite in Höhe der Investitionen zulässig seien.

CDU/CSU: Es gibt ein Umsetzungsproblem bei Investitionen

Eckhardt Rehberg (CDU/CSU) entgegnete: „Früher haben Linke für Gerechtigkeit und Chancengleichheit gekämpft. Heute für neue Schulden.“ Wolle man aber die Konjunktur beleben, seien Steuersenkungen sinnvoll, „damit die deutsche Wirtschaft wettbewerbsfähig bleibt“. Rehberg warf den Befürwortern neuer Schulden Geschichtsvergessenheit vor. Die Eurokrise vor zehn Jahren sei eine Folge der Überschuldung gewesen. Die Linksfraktion, so der Unionsabgeordnete, rede zwar von Investitionen, meine aber massive Ausgabensteigerungen.

Im Bundeshaushalt für 2020 seien im Übrigen Investitionen in Höhe von 43 Milliarden Euro geplant, was ein Rekord sei. „Wir haben kein Finanzierungsproblem, sondern ein Umsetzungsproblem bei Investitionen“, sagte er. Zugleich wies Rehberg darauf hin, dass die Schuldenbremse im Grundgesetz stehe und kritisierte „Aufrufe zum Rechtsbruch“.

AfD: Nichtinvestive Ausgaben streichen

Peter Boehringer (AfD) verwies auf Verschuldungsrisiken, die sich aus den „Eurorettungsvehikeln“ ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) und EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität) gäben. Auch die Staatsanleihen der Euro-Südländer, die die Europäische Zentralbank billionenschwer in ihren Büchern habe, stellten eine künftige deutsche Neuverschuldung dar, ebenso wie die ungedeckten Pensionsverpflichtungen des Staates. „Die Summen, um die es hierbei geht, sprengen die Begrenzung der heutigen Schuldenbremse um das Hundertfache“, sagte Boehringer.

Anstatt die Schuldenbremse zu streichen, müssten die „von linker Ideologie getragenen nichtinvestiven Ausgaben“ gestrichen werden, forderte er. Das schaffe Spielraum für echte Investitionen. Derzeit gebe es nämlich einen kaum vorstellbaren Etikettenschwindel. So werde Hungerhilfe im Ausland als klassische Investition verbucht. Auch die Ausgaben für globale Entwicklungshilfe seien als Investitionen fehldeklariert, kritisierte der AfD-Abgeordnete.

SPD gegen Aufhebung der Schuldenbremse

Auch wenn die Opposition versuche, Krisen herbeizureden, sollte man das Grundgesetz besser nicht im Stundentakt ändern, befand Andreas Schwarz (SPD). Der jüngst verabschiedete Haushalt sehe Rekordinvestitionen in Höhe von 43 Milliarden Euro vor, sagte er. Diese seien „verantwortungsvoll und sozial ausgewogen“. Forderungen nach Aufhebung der Schuldenbremse lehnte Schwarz ab. Es sei nicht sinnvoll, sich ohne Not zu verschulden, „wissend, wir bekommen das Geld gar nicht ausgegeben“.

Trotz vorhandenem Geld würden gerade in den Ländern die Investitionen nicht umgesetzt. Einer der Hauptgründe für den Investitionsstau in Deutschland sei nicht die Schuldenbremse, „sondern überforderte Planungsämter bei Bund, Ländern und Gemeinden, ebenso wie zu komplizierte Fördervorschriften und eine völlig ausgelastete Bauwirtschaft“.

FDP: Deutschland benötigt einen Strukturwandel

Für Otto Fricke (FDP) wären die Forderungen der Linken eventuell nachvollziehbar, wenn seit Einführung der Schuldenbreme die Investitionen zurückgegangen wären. Die Investitionen gingen aber nach oben, wenngleich aus Sicht der FDP nicht stark genug. Der Linken, so vermutete Fricke, gehe es aber gar nicht um Zukunftsinvestitionen, sondern um Wahlgeschenke. Das, was Deutschland eigentlich benötige, sei ein Strukturwandel, sagte der FDP-Abgeordnete. Darüber würden jedoch die Linken ebenso wenig wie die Große Koalition reden.

„Nur wenn wir den Strukturwandel hinbekommen, werden wir ausreichende Mittel haben, um den Sozialstaat zu sichern, um in die Zukunft zu gehen und auch um zu investieren“, sagte Fricke. Letzteres sei in zu geringem Umfang passiert. „Wir haben seit 2007 368 Milliarden Euro an Zinsen gespart und seit 2013 240 Milliarden Euro mehr an Steuereinnahmen“, rechnete der FDP-Abgeordnete vor. Davon sei fast nichts in zusätzliche Investitionen gegangen, sondern in Konsum und „kurzfristige Beglückung“.

Grüne: Öffentliche Investitionen deutlich steigern

Anja Hajduk (Bündnis 90/Die Grünen) forderte eine deutliche Steigerung bei den öffentlichen Investitionen. Das sei klar belegt, weil es einen Investitionsstau bei den Kommunen von 140 Milliarden Euro gebe. Auch für den benötigten Strukturwandel würden große Investitionen benötigt, sagte Hajduk. Die Grünen-Abgeordnete sprach sich auch für schnellere Planungsverfahren aus. Ihre Fraktion sei bereit, darüber Gespräche mit der Großen Koalition zu führen. Zu lange Planungsverfahren und zu große Umsetzungsschwierigkeiten hemmten Investitionen und auch das Vertrauen in die Umsetzungsfähigkeit von Politik.

Hajduk sagte weiter, es sei falsch, die Abschaffung der Schuldenbremse zu fordern. Es gebe Investitionsspielräume „auch ohne die Schuldenbremse aufzuheben“, befand sie. Reden müsse man aber auch darüber, ob es sich nicht lohnen könne, die Schuldenbremse weiterzuentwickeln „zu einer atmenden Schuldenbremse gemäß den europäischen Regeln“, die den abgesunkenen Gesamtschuldenstand zur Maßgabe mache.

„Schuldenbremse aus dem Grundgesetz streichen“

Die Linke schlägt in ihrem ersten Antrag (19/14424) vor, die sogenannte Schuldenbremse aus dem Grundgesetz zu streichen und durch eine Neuregelung zu ersetzen, die höhere Investitionen ermöglichen soll. In einem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass Deutschland einen „im internationalen Maßstab massiven Investitionsstau“ verzeichne und „die öffentliche Infrastruktur auf Verschleiß“ fahre. Gleichzeitig ließen sich durch die aktuellen Konditionen am Markt für deutsche Staatsanleihen Investitionen „historisch günstig finanzieren“. „Vor diesem Hintergrund wird die Schuldenbremse zunehmend als Investitionsbremse kritisiert“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem die bisherige Regelung im Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, nach der der Bund und die Länder ihre Haushalte grundsätzliche ohne Neuverschuldung auszugleichen haben, durch eine „Goldene Regel“ ersetzt wird. Nach dieser sollen nach dem Willen der Linken „die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen nicht überschreiten dürfen“.

Antrag zur Einführung einer „Investitionspflicht“

In ihrem zweiten Antrag (19/14375)  plädiert die Linksfraktion für die Einführung einer Investitionspflicht. Sie begründet ihren Vorstoß mit Verweis auf den Zustand der öffentlichen Infrastruktur und Berechnungen diverser Institutionen zum Investitionsstau. Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten einen Gesetzentwurf, um den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur als Sachkapital in die langfristige Finanzplanung einzubeziehen.

Damit soll den Linken zufolge eine „Verpflichtung des Bundes zum Erhalt des Sachkapitals durch Investitionen mindestens in Höhe des natürlichen Verschleißes (Nettoinvestitionen gleich oder größer als null) in jedem Haushaltsjahr“ einhergehen.

FDP-Antrag abgelehnt

Die FDP setzt sich in ihrem abgelehnten Antrag (19/10616) für ein „Update“ und eine Stärkung der sogenannten Schuldenbremse für Bund und Länder ein. Sie forderte von der Bundesregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Nach dem Willen der Liberalen sollte damit erstens sichergestellt werden, dass die Schuldenbremse nicht durch den Einsatz einer privatrechtlichen Beteiligungsgesellschaft der öffentlichen Hand umgangen werden kann. Zweitens verlangte die Fraktion „einheitliche und öffentlich kontrollierte Maßstäbe und Berechnungsmethoden“ für die Schuldenbremse.

Die Liberalen kritisierten, dass die Länder versuchen würden, über die Festlegung eigener Berechnungsmethoden die Schuldenbremse aufzuweichen. Drittens sollt eine „wirksame Tilgungsverpflichtung auch für ausnahmsweise zulässige Schulden“ eingeführt werden, forderte die Fraktion mit Verweis auf die noch nicht zurückgezahlten Kredite im Zusammenhang mit dem Investitions- und Tilgungsfonds. Viertens verlangten die Abgeordneten, einen Verstoß gegen die Schuldenbremse automatisch zu sanktionieren.

„Schuldenbremse hat der politischen Kultur gutgetan“

Mit dem Antrag sprachen sich die Liberalen gegen Überlegungen aus, die Schuldenbremse, die seit 2016 für den Bund und ab 2020 für die Länder gilt, aufzuweichen. Die im Artikel 109 des Grundgesetzes normierte Regelung gibt vor, dass die Neuverschuldung grundsätzlich nicht über 0,35 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts steigen darf. Die Schuldenbremse habe nicht nur den öffentlichen Haushalten, „sondern auch der politischen Kultur unseres Landes gutgetan“, schreiben die Liberalen.

Haushaltsdefizite und öffentlicher Schuldenstand seien deutlich gesunken. Zudem habe die Regel dazu geführt, dass „die Politik dank der Schuldenbremse heute auf die Prinzipien von Generationengerechtigkeit und Bürgersouveränität verpflichtet“ sei. Rufe nach einer Aufweichung oder Abschaffung der Regel kündeten hingegen von einem „Rückfall in kurzfristige Lobby-Politik“. Grundsätzlich sprachen sich die Liberalen zudem gegen zusätzliche konsumtive Ausgaben aus. Stattdessen sollte auf Investitionen gesetzt werden. Statt die Zinsersparnisse durch die Schuldenbremse dafür zu nutzen, „versucht diese Bundesregierung, ihre abnehmende Popularität mit immer neuen Wohlfühl-Programmen zurückzukaufen“, kritisierte die FDP-Fraktion in dem Antrag. (scr/sas/12.12.2019)

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Dokumente

  • 19/10616 - Antrag: Schuldenbremse stärken und keine Lobby-Politik zulasten kommender Generationen
    PDF | 143 KB — Status: 04.06.2019
  • 19/14375 - Antrag: Öffentliche Infrastruktur erhalten - Investitionspflicht einführen
    PDF | 237 KB — Status: 23.10.2019
  • 19/14424 - Antrag: Investitionsstau beenden - Schuldenbremse aus Grundgesetz streichen
    PDF | 252 KB — Status: 23.10.2019
  • 19/15159 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/10616 - Schuldenbremse stärken und keine Lobby-Politik zulasten kommender Generationen
    PDF | 240 KB — Status: 13.11.2019
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

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Haushalt

Kontroverse Bewer­tungen zu Schulden­bremse und Investitions­pflicht

Eine Ausgabe des Grundgesetzes und Geldscheine

Staatliche Investitionen und die Einhaltung der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse waren Gegenstand der Anhörung. (© picture alliance/chromorange)

So unterschiedlich wie fünf Oppositionsanträge zur Schuldenbremse sind auch die Stellungnahmen der Sachverständigen zur Neuverschuldung für Investitionen ausgefallen. Dies zeigte sich bei einer Anhörung im Haushaltsausschuss unter der Leitung von Peter Boehringer (AfD). Die Linke dringt auf eine Investitionspflicht (19/14375), will die Schuldenbremse aus dem Grundgesetz streichen (19/14424) und eine Investitionswende herbeiführen (19/15919). Die FDP setzt sich für das Festhalten an der Schuldenbremse ein (19/16831). Bündnis 90/Die Grünen machen sich für eine Neuverschuldung zugunsten von Investitionen in den Klimaschutz stark (19/16841).

Kreditfinanziertes Zukunftsprogramm vorgeschlagen

Prof. Dr. Peter Bofinger (Universität Würzburg) schlug als pragmatische Lösung ein zunächst auf zehn Jahre festgelegtes, kreditfinanziertes Zukunftsprogramm vor. Dies könne durch eine Änderung des Grundgesetzes erreicht werden, bei der für die Mittel zur Durchführung des Programms eine Ausnahme von der Schuldenbremse festgelegt wird.

Damit werde ein großes Potenzial für Zukunftsinvestitionen eröffnet, ohne dass es zu negativen Effekten auf die im internationalen Vergleich äußerst niedrige Schuldenstandsquote käme. Ausdrücklich verwies er auf die epochale Herausforderung des Klimawandels.

„Investitionspflicht würde Nachhaltigkeit nicht sichern“

Prof. Dr. Thiess Büttner (Universität Erlangen-Nürnberg) machte geltend, die Nachhaltigkeit öffentlicher Ausgaben könne keineswegs durch eine Investitionspflicht oder eine formale Investitionsregel gesichert werden. Laut Bundesrechnungshof hätten viele Investitionsprojekte keinen nennenswerten Nutzen gestiftet und nicht zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beigetragen.

Würde der Bundestag für Investitionsausgaben eine bestimmte Höhe oder einen bestimmten Anteil am Haushalt festlegen, würde er sich – anders als bei der Begrenzung der Verschuldung – ohne Not in der Wahl geeigneter Instrumente bei der Erfüllung seiner Aufgaben beschränken. Die Bedarfe-Daten seien unzureichend.

„Festhalten an Schuldenbremse nicht notwendig“

Prof. Dr. Sebastian Dullien vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung befand, ein Festhalten an den aktuellen Regeln der Schuldenbremse sei zum Schutz künftiger Generationen nicht notwendig und möglicherweise schädlich.

Ein Unterlassen der kreditfinanzierten Investitionen schränke die Spielräume künftiger Generationen sogar ein, legte er dar. Die Politik müsse langfristig wirksame Maßnahmen ergreifen, beispielsweise die Ausbildung von mehr Fachkräften fördern.

„Investitionsmittel werden nicht zeitnah verwendet“

Namens des Bundesrechnungshofs sprach sich Dieter Hugo gegen eine Aufweichung oder gar Streichung der geltenden grundgesetzlichen Schuldenregel zugunsten öffentlicher Investitionen aus. So sei die durchschnittliche Investitionsquote im Bundeshaushalt zwischen 2011 und 2020 gegenüber der Dekade davor sogar um fast ein Viertel gestiegen.

Überdies zeige ein Blick auf den Haushaltsvollzug des Bundes, dass es nicht an unzureichend veranschlagten Mitteln für investive Vorhaben mangele, sondern an deren zeitnaher Verwendung.

„Schuldenbremse hat sich bewährt“

Nach Ansicht der Deutschen Bundesbank hat sich die Schuldenbremse bewährt. Sie für zu geringe Investitionen verantwortlich zu machen, scheine nicht gerechtfertigt, meinte Stephan Kohns.

Vielmehr hätten im relevanten Zeitraum umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung gestanden. Bund, Länder und Gemeinden hätten seit einigen Jahren Überschüsse zu verzeichnen, die teilweise sogar sehr hoch seien.

„Kommunen und Länder besonders gefordert“

Professor Tom Krebs (Universität Mannheim) verwies auf Investitionsstau und zukünftige wirtschaftliche Herausforderungen, die einen erheblichen Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Investitionen geschaffen hätten. Allerdings sehe er starre Investitionsregeln kritisch.

Kommunen und Länder seien bei Investitionen besonders gefordert. Wegen der strikten Schuldenbremsen der Länder müssten voraussichtlich zusätzliche Steuereinnahmen für die Länder generiert werden – zum Beispiel durch eine Reaktivierung der Vermögensteuer oder eine Reform der Erbschaftsteuer.

„Kein Zusammenhang zwischen Investitionsstau und Schuldenbremse“

Prof. Dr. Dirk Meyer (Universität der Bundeswehr in Hamburg) sprach sich gegen eine Abschaffung der Schuldenbremse und einen Bundesinvestitionsfonds aus. Es gebe keinen Zusammenhang zwischen Investitionsstau und Schuldenbremse. Ihre Aufhebung würde gegen das Prinzip der Generationengerechtigkeit verstoßen.

Der Fonds als Sondervermögen neben dem Kernhaushalt wäre mit einer marktwirtschaftlichen Ordnung, mit einem föderalen Bundesstaat und mit demokratisch-haushaltsrechtlichen Grundsätzen nicht vereinbar.

„Umgehung der Schuldenbremse wäre verheerendes Signal“

Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt (RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) legte in seiner nur schriftlichen Stellungnahme ein Augenmerk auf das Instrument des Investitionsfonds: Die Umgehung der Schuldenbremse durch ein Sondervermögen wäre ein verheerendes Signal für die Fiskaldisziplin in Europa.

Speziell die Klimapolitik könne kein Argument für die Einrichtung eines Sondervermögens sein. Der Löwenanteil der klimafreundlichen Investitionen werde von privaten Akteuren getätigt.

„Verschuldungsniveau als Kosten-Nutzen-Entscheidung“

Prof. Dr. Achim Truger von der Universität Duisburg-Essen vertrat die Ansicht, dass grundsätzlich eine etwas höhere Verschuldung zum Zweck öffentlicher Investitionen sinnvoll sein könne, ebenso wie zur Konjunkturstabilisierung.

Eine niedrigere Verschuldung sei einer höheren Verschuldung nicht eindeutig vorzuziehen. Stattdessen solle das angestrebte Verschuldungsniveau das Ergebnis einer Kosten-Nutzen-Entscheidung sein, verwies er beispielsweise auf einen erhöhten Bedarf an Schulen.

„Trendumkehr bei der Staatsverschuldung gelungen“

Prof. Dr. Volker Wieland (Universität Frankfurt) hob hervor, dass eine Trendumkehr bei der Staatsverschuldung erst im Zusammenspiel von schwarzer Null und Schuldenbremse gelungen sei.

Die entscheidende und angemessene Haltelinie sei für die Zukunft die konjunkturbereinigte Schuldenbremse, die zusätzlich Ausnahmen für tiefe Rezessionen erlaube. Sie motiviere eine politische Prioritätensetzung, da sie nicht zwischen unterschiedlichen Ausgaben unterscheide. Eine Änderung der Investitionspolitik halte er nicht für nötig.

Erster Antrag der Linken

Die Fraktion Die Linke spricht sich in ihrem ersten Antrag mit dem Titel „Öffentliche Infrastruktur erhalten – Investitionspflicht einführen“ (19/14375) für die Einführung einer Investitionspflicht aus. Die Fraktion begründet ihren Vorstoß mit Verweis auf den Zustand der öffentlichen Infrastruktur und Berechnungen diverser Institutionen zum Investitionsstau.

Von der Bundesregierung fordern die Abgeordneten einen Gesetzentwurf, um den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur als Sachkapital in die langfristige Finanzplanung einzubeziehen. Damit soll der Linken zufolge eine „Verpflichtung des Bundes zum Erhalt des Sachkapitals durch Investitionen mindestens in Höhe des natürlichen Verschleißes (Nettoinvestitionen gleich oder größer als null) in jedem Haushaltsjahr“ einhergehen.

Zweiter Antrag der Linken

In ihrem zweiten Antrag mit dem Titel „Investitionsstau beenden – Schuldenbremse aus Grundgesetz streichen“ (19/14424) schlägt Die Linke vor, die sogenannte Schuldenbremse aus dem Grundgesetz zu streichen und durch eine Neuregelung zu ersetzen, die höhere Investitionen ermöglichen soll. Sie verweist darauf, dass Deutschland einen „im internationalen Maßstab massiven Investitionsstau“ verzeichne und „die öffentliche Infrastruktur auf Verschleiß“ fahre. Gleichzeitig ließen sich durch die aktuellen Konditionen am Markt für deutsche Staatsanleihen Investitionen „historisch günstig finanzieren“. „Vor diesem Hintergrund wird die Schuldenbremse zunehmend als Investitionsbremse kritisiert“, heißt es in dem Antrag weiter.

Die Fraktion fordert von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, mit dem die bisherige Regelung im Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes, nach der Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Neuverschuldung auszugleichen haben, durch eine „Goldene Regel“ ersetzt wird. Nach dieser sollen nach Willen der Linken „die Einnahmen aus Krediten die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Investitionen nicht überschreiten dürfen“.

Dritter Antrag der Linken

In ihrem dritten Antrag (19/15919) fordert die Linksfraktion, die Bundesregierung solle eine konzertierte Initiative für eine Investitionswende einberufen. Kern einer solchen Initiative solle ein verlässlich auf mindestens zehn Jahre ausgelegter Plan zur Beseitigung der Mängel am öffentlichen Kapitalstock sein, an dem sich Kommunen und Unternehmen in ihrer Planung orientieren könnten. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass die Mittel für diese Investitionsoffensive unabhängig von der aktuellen Haushaltslage und der konjunkturellen Lage verlässlich verfügbar sind.

Den derzeitigen Rahmen für die Finanzpolitik mit Schuldenbremse, Stabilitäts- und Wachstumspakt sowie Fiskalpakt will die Fraktion so modifizieren, dass die Finanzierung des Investitionsbedarfs auch durch Kredite möglich ist. Sie fordert außerdem, dass die Unterfinanzierung der Kommunen durch gezielte Umschuldungsprogramm beseitigt wird.

Unter Berufung auf eine Studie schreiben die Abgeordneten, dass die öffentliche Hand die eigenen Investitionen in den vergangenen beiden Jahrzehnten massiv vernachlässigt habe. Die erforderlichen Investitionen in den Bereichen Bildung, Verkehr, Kommunikationsnetze und Dekarbonisierung würden sich auf 450 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren summieren, also rund 45 Milliarden Euro pro Jahr. Diese Summe allein durch Umschichtungen in den bestehenden Haushalten zu finanzieren, sei falsch. Die Schuldenregeln im Grundgesetz sollten um eine „goldene Regel“ erweitert werden, die eine Kreditaufnahme im Umfang der Nettoinvestitionen erlaubt.

Antrag der FDP

Die FDP-Fraktion spricht sich in ihrem Antrag (19/16831) gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse sowie für zielgerichtetere Investitionen aus. Sie begründet ihr Ansinnen unter anderem damit, dass aufgrund der Schuldenbremse Deutschland als „Stabilitätsanker für den Euro“ gelte. Eine Aufweichung wäre „Wasser auf die Mühlen der Regierungen vor allem in Südeuropa, die die europäischen Fiskalregeln weiter aufweichen wollen“. Die Fraktion spricht sich dagegen dafür aus, die Schuldenbremse für Bund und Länder noch weiter zu stärken und auszubauen.

Weitere Forderungen der Fraktion beziehen sich auf die Stärkung von Investitionen. Die Liberalen argumentieren, dass es dafür auch ohne Aufweichung der Schuldenbremse genügend finanzielle Spielräume gebe. Dafür müsse die Bundesregierung aber beispielsweise klare Prioritäten setzen sowie den Bürokratieabbau voranbringen. Mit dem Antrag soll die Bundesregierung daher dazu aufgefordert werden, „keine zusätzlichen konsumtiven Ausgaben anzustoßen“. Zudem sind nach Auffassung der Fraktion der Investitionsbegriff zu überarbeiten und künftig Investitions- und Instandhaltungsausgaben im Bundeshaushalt separat auszuweisen.

Antrag der Grünen

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne fordert in ihrem Antrag (19/16841) neue Schulden, um in den Klimaschutz zu investieren. Die Fraktion argumentiert, dass angesichts „der Klimakrise und der enormen Investitionsbedarfe bei Digitalisierung, öffentlicher Infrastruktur, Bildung, Wohnungsbau, Mobilität“ die Möglichkeiten der „Kreditfinanzierung von Investitionen“ genutzt werden sollten. In diesem Zusammenhang verweist die Fraktion ebenso auf aktuell niedrige Zinsen und eine stagnierende Konjunktur.

Mit dem Antrag soll die Bundesregierung weiterhin dazu aufgefordert werden, Investitionsbereiche zu identifizieren, „die sinnvoll in Investitionsgesellschaften gebündelt werden können und diese Gesellschaften kreditfähig zu machen“. Zudem soll nach Auffassung der Fraktion die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse mit einer „verbindlichen Investitionsregel“ verknüpft werden. „Für Nettoinvestitionen soll eine Neuverschuldung bis zu einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts möglich sein, solange der Schuldenstand unter der Maastricht-Marke von 60 Prozent liegt. Diese Gelder sind in einen Bundesinvestitionsfonds zu überführen, der als Sondervermögen im Bundeshaushalt nicht der Jährlichkeit des Haushalts unterliegt“, führt die Fraktion aus. (fla/scr/02.03.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Prof. Dr. Peter Bofinger, Universität Würzburg
  • Prof. Dr. Sebastian Dullien, Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung
  • Prof. Tom Krebs, Ph.D., Universität Mannheim
  • Prof. Dr. Dirk Meyer, Helmut-Schmidt-Universität/Universität der Bundeswehr Hamburg
  • Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph M. Schmidt, RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
  • Prof. Dr. Achim Truger, Universität Duisburg-Essen
  • Prof. Dr. Volker Wieland, Universität Frankfurt
  • Dieter Hugo, Bundesrechnungshof
  • Stephan Kohns, Deutsche Bundesbank
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Dokumente

  • 19/14375 - Antrag: Öffentliche Infrastruktur erhalten - Investitionspflicht einführen
    PDF | 237 KB — Status: 23.10.2019
  • 19/14424 - Antrag: Investitionsstau beenden - Schuldenbremse aus Grundgesetz streichen
    PDF | 252 KB — Status: 23.10.2019
  • 19/15919 - Antrag: Initiative von Industrie und Gewerkschaften aufgreifen - Investitionen für ein zukunftsfähiges Deutschland
    PDF | 264 KB — Status: 12.12.2019
  • 19/16831 - Antrag: Schuldenbremse und Investitionen nicht gegeneinander ausspielen - Ausgabeprioritäten setzen statt Schuldenbremse verletzen
    PDF | 306 KB — Status: 28.01.2020
  • 19/16841 - Antrag: In die Zukunft investieren - Kreditspielräume nutzen und erweitern
    PDF | 273 KB — Status: 28.01.2020

Tagesordnung

  • 56. Sitzung am Montag, 2. März 2020, 11.00 - 13.00 Uhr - öffentlich

Stellungnahmen

  • Prof. Dr. Peter Bofinger
  • Prof. Dr. Thiess Büttner
  • Prof. Dr. Sebastian Dullien
  • MRBRH Dieter Hugo
  • Deutsche Bundesbank
  • Prof. Tom Krebs
  • Prof. Dr. Dirk Meyer
  • Prof. Dr. Dr. h.c. Christoph M. Schmidt
  • Prof. Dr. Achim Truger
  • Prof. Dr. Volker Wieland

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Haushalt

Forderung nach einer Steuer auf Krisengewinne stößt auf Gegenwind

Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, FDP und AfD hat der Bundestag am Freitag, 25. Juni 2021, zwei Anträge der Linksfraktion zur Einführung einer Steuer auf „Krisengewinne“ (19/28525) sowie einer Investitionspflicht (19/14375) abgelehnt. Zur Abstimmung über den letzten Antrag hatte der Haushaltsausschuss eine Beschlussempfehlung abgegeben (19/22256). Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich jeweils.

Linke: Innenstädte sterben, Amazon feiert

Fabio De Masi (Die Linke) verwies darauf, dass derzeit „viele Innenstädte in Deutschland sterben“, während der Online-Konzern Amazon eine „Coronaparty feiert“. Diese „krasse Wettbewerbsverzerrung muss ein Ende haben“, forderte De Masi.

Er verwies darauf, dass auch der Internationale Währungsfonds (IWF) kürzlich die Einführung einer Übergewinnsteuer angeregt habe. In verschiedenen Ländern habe es sie in Krisenzeiten auch schon gegeben.

Grüne: Richtiger Ansatz, falscher Zeitpunkt

Auch Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf die Diskrepanz zwischen Unternehmen, die unter der Pandemie litten, uns solchen, die davon profitierten. Amazon habe seine „Milliardengewinne verdreifacht, aber zahlt davon keinen Euro für das Gemeinwesen in Deutschland“.

Der Vorstoß der Linken für eine nationale Steuer komme allerdings zu früh, da derzeit internationale Gespräche über die Gewinnbesteuerung liefen. Die von den G7-Staaten vorgeschlagen Mindeststeuer von 15 Prozent sei allerdings zu niedrig, bemängelte Paus.

Wenig Gegenliebe bei anderen Fraktionen

Von einem „Griff in die steuerliche Mottenkiste“ sprachen nahezu wortgleich Katja Hessel (FDP) und Fritz Güntzler (CDU/CSU). Auch sie verwiesen auf laufende Bemühungen auf europäischer und internationaler Ebene. Beide vermissten zudem eine Definition von „Übergewinn“ im Linken-Antrag.

Den Linken-Vorschlag einer Quellensteuer nannte Albrecht Glaser (AfD) „hochgefährlich“. Er verwies, wie auch andere Redner, darauf, dass sich Deutschland als Exportweltmeister ins eigene Fleisch schneiden könnte, wenn auch andere Länder sie einführen würden. Unter Verweis auf den Beschluss der G7-Staaten zu einer globalen Mindeststeuer für Unternehmen und laufende Gespräche dazu in der größeren Staatengemeinschaft OECD nannte Cansel Kiziltepe (SPD) den Antrag „vollkommen unausgegoren und überholt“.

Union und SPD: Investitionen steigen ohnehin

Bernhard Daldrup (SPD) erklärte, was die Linke fordere, sei längst Wirklichkeit. Die öffentlichen Investitionen seien im vergangenen Jahr trotz Pandemie gestiegen und stiegen auch im laufenden Jahr. Christian Haase (CDU/CSU) beziffert den Zuwachs in dieser Legislaturperiode auf neun Prozent pro Jahr, „trotz Schuldenbremse“. Als Hindernis für noch mehr Investitionen verwies Daldrup auf die Überschuldung vieler Kommunen, deren Entlastung der Koalitionspartner abgelehnt habe.

Dagegen begründete Haase die Tatsache, dass vorhandene Fördermittel nur langsam abfließen, zum Teil mit der Auslastung des Bausektors. Noch mehr Geld würde daher nur zu höheren Baupreisen führen und den Wohnungsbau bremsen. Haase forderte aber auch eine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Erster abgelehnter Antrag der Linken

Eine Steuer auf Krisengewinne in der Corona-Pandemie forderte die Fraktion Die Linke in ihrem ersten abgewiesenen Antrag (19/28525). Außerordentliche, in Pandemiezeiten erzielte Gewinne von Unternehmen sollten einer so genannten Übergewinnsteuer unterworfen werden, schrieben sie.

Zudem forderte die Fraktion, besondere Gewinne von Digitalunternehmen mit Sitz im Ausland abzuschöpfen. Dazu sollte eine Quellensteuer auf die in Deutschland erwirtschafteten Umsätze ab einer bestimmten Höhe eingeführt werden. Die Antragssteller schlugen eine Umsatzgrenze von zehn Millionen Euro vor.

Zweiter abgelehnter Antrag der Linken

In ihrem zweiten abgelehnten Antrag (19/14375) plädierte die Linksfraktion für die Einführung einer Investitionspflicht. Sie begründete ihren Vorstoß mit Verweis auf den Zustand der öffentlichen Infrastruktur und Berechnungen diverser Institutionen zum Investitionsstau. Von der Bundesregierung forderten die Abgeordneten einen Gesetzentwurf, um den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur als Sachkapital in die langfristige Finanzplanung einzubeziehen.

Damit sollte den Linken zufolge eine „Verpflichtung des Bundes zum Erhalt des Sachkapitals durch Investitionen mindestens in Höhe des natürlichen Verschleißes (Nettoinvestitionen gleich oder größer als null) in jedem Haushaltsjahr“ einhergehen. (pst/ab/scr/sas/25.06.2021)

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Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

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Dokumente

  • 19/14375 - Antrag: Öffentliche Infrastruktur erhalten - Investitionspflicht einführen
    PDF | 237 KB — Status: 23.10.2019
  • 19/22256 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch, Fabio De Masi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/14375 - Öffentliche Infrastruktur erhalten - Investitionspflicht einführen
    PDF | 260 KB — Status: 09.09.2020
  • 19/28525 - Antrag: Abschöpfung der Extra-Profite von Krisengewinnern wie Amazon
    PDF | 236 KB — Status: 15.04.2021
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Antrag 19/28525 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/22256 (Antrag 19/14375 ablehnen) angenommen

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Stand: 02.12.2024