AfD will die Souveränität Deutschlands mit Vetorecht sichern
Der Bundestag hat sich am Freitag, 13. Dezember 2019, erstmals mit dem Antrag „Souveränität Deutschlands sichern – Vetorecht des Deutschen Bundestages in allen Politikbereichen erhalten“ (19/15787) der AfD-Fraktion befasst. Er überwies die Vorlage im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union.
„Mehr statt weniger europäische Rechtsetzung“
Die Bundesregierung soll nach dem Willen der AfD darauf hinwirken, dass die vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union nicht, wie von der EU-Kommission angeregt, zuungunsten des Vetorechts der nationalen Parlamente verändert werden. Insbesondere soll sie darauf hinwirken, eine Ausweitung der allgemeinen Brückenklausel des Artikels 48 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union (sogenannte Passerelle-Klausel) auf andere Politikbereiche zu verhindern, damit die Souveränität der Mitgliedstaaten in wesentlichen Belangen über das Vetorecht der nationalen Parlamente hinaus erhalten bleibt. Diese Brückenklauseln seien mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt worden, um ausgewogene Kompromisse in der Europäischen Union zu ermöglichen.
Den Mitgliedstaaten solle nach dem Willen der AfD auch der politische Spielraum zugestanden werden, der erforderlich sei, damit sie auf ihre unterschiedlichen Voraussetzungen national Rücksicht nehmen können. Vor allem benötigt Deutschland aus Sicht der AfD-Fraktion nicht noch mehr, sondern eher weniger europäische Rechtsetzung. (sas/13.12.2019)