Parlament

AfD-Wahlvorschläge zur Besetzung von sechs Gremien abgelehnt

Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. Dezember 2019, ohne vorhergehende Debatte die Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zur Besetzung von sechs Gremien abgelehnt. Dabei ging es zum einen um die Wahl eines Mitglieds für das Vertrauensgremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung, die Wahl von zwei Mitgliedern für das Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz sowie die Wahl weiterer zwei Mitglieder für das Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz. Zum anderen sollten je ein Kuratoriumsmitglied für die „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ sowie die „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ gewählt werden, für die außerdem die Wahl eines weiteren, stellvertretenden Mitglieds bestimmt werden sollte. Abgestimmt wurde schließlich über die Wahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“.

Für die drei erstgenannten Gremien war es bereits der elfte Wahlgang, für die Besetzung der Kuratorien der beiden erstgenannten Stiftungen war es der zehnte Wahlgang, für die Besetzung des Kuratoriums der letztgenannten Stiftung der zweite Wahlgang. 

Gremium gemäß der Bundeshaushaltsordnung

Für die Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß Paragraf 10a Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung hatte die AfD den Abgeordneten Marcus Bühl (19/14934) vorgeschlagen. Auf Bühl entfielen 163 Ja-Stimmen bei 433 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen und zwei ungültigen Stimmen. Er erreichte damit nicht die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen und ist damit als Mitglied des Vertrauensgremiums nicht gewählt. Bei der letzten Wahl am 17. Oktober 2019 hatte noch die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann kandidiert (19/13015), die mit 162 Ja-Stimmen bei 425 Nein-Stimmen und 30 Enthaltungen die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreichte. Sie stand bereits bei den Wahlgängen am 27. Juni (19/10563) und am 16. Mai (19/10193) zur Wahl. Bei den vorangegangenen Wahlgängen war jeweils Marcus Bühl nominiert gewesen. Beide wurden jeweils nicht gewählt.

Aufgabe des Vertrauensgremiums ist es, die Wirtschaftspläne für die Nachrichtendienste zu billigen, die ihm vom Bundesfinanzministerium vorgelegt werden. Aus Gründen des Geheimschutzes kann der Bundestag die Bewilligung von Ausgaben, die nach diesen geheimzuhaltenden Wirtschaftsplänen bewirtschaftet werden, ausnahmsweise davon abhängig machen, dass die Wirtschaftspläne von diesem Vertrauensgremium, das aus Mitgliedern des Haushaltsausschusses besteht, gebilligt werden. Das Gremium teilt die Abschlussbeträge der Wirtschaftspläne dem Haushaltsausschuss rechtzeitig mit. Die Mitglieder sind zur strikten Geheimhaltung verpflichtet.

Gremium gemäß dem Bundesschuldenwesengesetz

Als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes kandidierten die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz (19/14935). Auf Albrecht Glaser entfielen 144 Ja-Stimmen bei 453 Nein-Stimmen, 22 Enthaltungen und drei ungültigen Stimmen. Volker Münz konnte 175 Ja-Stimmen auf sich vereinigen, während 418 Abgeordnete gegen ihn stimmten. Es gab 22 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen. Sowohl Glaser als auch Münz sind damit nicht als Mitglieder des Gremiums gewählt, da sie die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreichen. Beim Wahlgang am 17. Oktober (19/13016) hatten Marcus Bühl und Wolfgang Wiehle, bei den Wahlgängen am 27. Juni (19/10564) und am 16. Mai (19/10194) ebenfalls Albrecht Glaser und Volker Münz kandidiert. Keiner der Bewerber erreichte die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen.

Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören.

Sondergremium gemäß dem Stabilisierungsmechanismusgesetz

Zur Wahl als Mitglied des Sondergremiums gemäß Paragraf 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes hatte die AfD den Abgeordneten Peter Boehringer als Mitglied und Dr. Birgit Malsack-Winkemann als Stellvertreterin (19/14936) vorgeschlagen. Auf Boehringer entfielen 90 Ja-Stimmen bei 418 Nein-Stimmen und 21 Enthaltungen, auf Malsack-Winkemann 165 Ja-Stimmen ei 436 Nein-Stimmen, 30 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme. Sowohl Boehringer als auch Malsack-Winkemann sind damit nicht in das Sondergremium gewählt, da sie die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen nicht erreichen.

Beim Wahlgang am 17. Oktober 2019 hatten Albrecht Glaser als Mitglied und Volker Münz als Stellvertreter kandidiert (19/13017). Bei den vorangegangenen Wahlgängen am 27. Juni (19/10565) und am 16. Mai (19/10195) waren ebenfalls Peter Boehringer und Birgit Malsack-Winkemann angetreten. Die erforderliche Mehrheit von 355 Stimmen wurde jeweils verfehlt.

Bei dem Sondergremium geht es um die Beteiligung des Bundestages an Entscheidungen des Euro-Rettungsschirms EFSF (Europäische Finanzstabilisierungsfazilität). Die Bundesregierung darf einem Beschlussvorschlag, der die „haushaltspolitische Gesamtverantwortung“ des Bundestages berührt, nur zustimmen oder sich enthalten, nachdem der Bundestag dazu einen zustimmenden Beschluss gefasst hat. Wenn Staatsanleihen auf dem sogenannten Sekundärmarkt, meist an Börsen, gehandelt werden sollen, kann die Bundesregierung auf die „besondere Vertraulichkeit“ der Angelegenheit hinweisen. In diesem Fall nimmt das Sondergremium die Beteiligungsrechte des Bundestages wahr. Wenn das Sondergremium der Bundesregierung im Hinblick auf das Erfordernis der Vertraulichkeit widerspricht, kann der Bundestag selbst seine Beteiligungsrechte wahrnehmen. Das Sondergremium berichtet dem Bundestag über Inhalt und Ergebnis seiner Beratungen, sobald die „besondere Vertraulichkeit“ wegfällt.

Kuratorium der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“

Als Mitglied des Kuratoriums der „Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas“ kandidierte erneut die Abgeordnete Nicole Höchst (19/14330). Nur die AfD stimmte für sie, die übrigen Fraktionen stimmten dagegen, wobei es einige Enthaltungen aus der CDU/CSU-Fraktion gab. Nicole Höchst, die bereits bei den Wahlgängen am 17. Oktober (19/13018), am 27. Juni (19/10566) und am 16. Mai 2019 (19/10196) kandidiert, wurde damit erneut nicht in das Kuratorium gewählt. In den weiter zurückliegenden Wahlgängen war jeweils der Abgeordnete Uwe Witt ins Rennen gegangen. Weder Höchst noch Witt erreichten je die erforderliche Mehrheit.

Das Kuratorium beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Es bestellt den Direktor und den Beirat.Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages, die Bundesregierung, das Land Berlin, der Förderkreis Denkmal für die ermordeten Juden Europas e. V., der Zentralrat der Juden in Deutschland, die Jüdische Gemeinde zu Berlin, das Jüdische Museum Berlin, die Stiftung Topographie des Terrors und die Arbeitsgemeinschaft der KZ-Gedenkstätten in Deutschland entsenden ihre Vertreterinnen und Vertreter.

Kuratorium „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ 

Für das Kuratorium der „Bundesstiftung Magnus Hirschfeld“ hatte die AfD-Fraktion erneut die Abgeordneten Uwe Witt als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter (19/14331) vorgeschlagen. Nur die AfD stimmte für ihren Wahlvorschlag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab, wobei es aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion einige Enthaltungen gab. Witt und Bystron, die bereits am 17. Oktober (19/13019), am 27. Juni (19/10567) und am 16. Mai (19/10197) zur Wahl standen, wurden damit erneut nicht in das Kuratorium gewählt. Bei den weiter zurückliegenden Wahlgängen hatten sich Nicole Höchst als Mitglied und Petr Bystron als Stellvertreter zur Wahl gestellt. Die erforderliche Mehrheit wurde nie erreicht.

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung sowie von Wissenschaft und Forschung, um vor allem die nationalsozialistische Verfolgung Homosexueller in Erinnerung zu halten, das Leben und Werk des Arztes und Sexualwissenschaftlers Magnus Hirschfeld (1868-1935) sowie das Leben und die gesellschaftliche Lebenswelt homosexueller Männer und Frauen, die in Deutschland gelebt haben und leben, wissenschaftlich zu erforschen und darzustellen und einer gesellschaftlichen Diskriminierung von homosexuellen Männern und Frauen in Deutschland entgegenzuwirken.

Das Kuratorium unterstützt und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Es besteht aus 15 Mitgliedern sowie den Mitgliedern, die der Deutsche Bundestag benennen kann. Die Anzahl der vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitglieder ist die kleinstmögliche, bei der jedenfalls jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse möglichst gewahrt werden, maximal jedoch neun. Der Bundestag benennt für jedes Mitglied ein stellvertretendes Mitglied.

Kuratorium der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“

Abgestimmt wurde zudem über den Vorschlag der AfD (19/14332) für die Wahl eines Mitglieds und eines Stellvertreters des Kuratoriums der Stiftung „Deutsches Historisches Museum“. Die Fraktion hatte als Mitglied den Abgeordneten Steffen Kotré und als Stellvertreterin die Abgeordnete Nicole Höchst nominiert. Nur die AfD-Fraktion stimmte für ihren Wahlvorschlag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab, wobei es aus der CDU/CSU-Fraktion eine Reihe von Enthaltungen gab. Beide, die bereits beim ersten Wahlgang am 17. Oktober 2019 kandidiert (19/14041) hatten, wurden somit erneut nicht in das Kuratorium gewählt. Auch bei der ersten Wahl hatten abgesehen von einigen Enthaltungen aus der CDU/CSU-Fraktion die übrigen Fraktionen den Wahlvorschlag der AfD abgelehnt.

Das Kuratorium der Stiftung setzt sich aus je fünf Mitgliedern der Bundesregierung, des Deutschen Bundestages und der Bundesländer zusammen. Es überwacht die Tätigkeit der Stiftungsleitung und beschließt über alle grundsätzlichen Fragestellungen des Deutschen Historischen Museums, insbesondere über die Grundzüge der Programmgestaltung, die Satzung, den Wirtschaftsplan, die Bestellung der Abschlussprüfer sowie wichtige Personalentscheidungen. 

(vom/eis/sas/12.12.2019)