Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 16. Januar 2020, über folgende Vorlagen abgestimmt:

Einsprüche gegen die Wahl zum Europaparlament: Der Bundestag hat der zweiten Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu Einsprüchen gegen die Wahl zum 9. Europäischen Parlament am 26. Mai 2019 (19/16350) einstimmig zugestimmt. Gegen die Wahl waren 100 Wahleinsprüche eingegangen. Die vorliegende Beschlussempfehlung betrifft die letzten 30 Wahlprüfungsverfahren. Der Wahlprüfungsausschuss hatte ebenfalls einstimmig empfohlen, in drei Fällen festzustellen, dass das subjektive Wahlrecht verletzt wurde, wobei die Wahleinsprüche in zwei Fällen zurückgewiesen werden. Weitere 26 Wahleinsprüche werden zurückgewiesen, weil sie unzulässig oder unbegründet sind. In einem Fall wird das Verfahren eingestellt. Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Prof. Dr. Patrick Sensburg (CDU/CSU), berichtete dem Plenum über die Empfehlungen des Ausschusses.

Beschluss zu Petitionen: Der Bundestag stimmte einer Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden (19/16138). Die Beschlussvorlage betrifft die Petitionen der Sammelübersicht 458. Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtete der FDP-Abgeordnete Hartmut Ebbing dem Plenum.

Vereinheitlichung der Eichfristen von Warm- und Kaltwasserzählern gefordert

In den Petitionen wird eine Vereinheitlichung der Eichfristen und der Nutzungsdauer von Warm- und Kaltwasserzählern in Wohnungen und Häusern gefordert – ebenso wie eine Verlängerung der Eichfristen von derzeit fünf Jahren (Warmwasser) beziehungsweise sechs Jahren (Kaltwasser) „auf 15, mindestens jedoch zehn Jahre“. Zur Begründung heißt es in der sogenannten Leitpetition zu dem Anliegen, wissenschaftliche Studien hätten ergeben, dass am Markt gängige Wasserzähler auch nach 20 Jahren noch zu rund 95 Prozent genaue und korrekte Messergebnisse erzielen würden.

Die Kosten für den heute geforderten häufigen Zählerwechsel stünden in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle, minimale Fehlmessungen. Deutschland habe im internationalen Vergleich einen „extrem hohen, völlig unangemessenen Wechselturnus“, schreibt der Petent.

Petitionsausschuss empfiehlt zweithöchstes Votum „zur Erwägung“

Der Bundestag folgte einstimmig der vom Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 18. Dezember 2019 ebenfalls einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlung, die vorsieht, die Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ zu überweisen sowie sie den Länderparlamenten zuzuleiten, „soweit mit der Petition eine Angleichung und Vereinheitlichung der Eichfristen für Kalt- und Warmwasser gefordert wird“.

Den Verfahrensgrundsätzen des Petitionsausschusses zufolge bedeutet dies, dass die Petition „Anlass zu einem Ersuchen an die Bundesregierung gibt, das Anliegen noch einmal zu überprüfen und nach Möglichkeiten der Abhilfe zu suchen“. Der in der öffentlichen Petition ebenfalls geforderten Verlängerung der Eichfristen stehen die Abgeordneten hingegen ablehnend gegenüber und empfehlen daher, die Petition „im Übrigen abzuschließen“.

Regierung: Verlängerung der Eichfristen „nicht sinnvoll“

In der Beschlussempfehlung des Petitionsausschuss heißt es, das BMWi als das für Mess- und Eichwesen federführende Ressort habe in einem Berichterstattergespräch mit dem Ausschuss auf die Auswertung eines von der Arbeitsgemeinschaft der Landeseichbehörden durchgeführten Stichprobenverfahrens für Wasserzähler hingewiesen. Von den dabei bundesweit knapp 700.000 Wasserzählern hätten 232.738 Zähler die Prüfung nicht bestanden und hätten damit mit Ablauf der regulären Eichzeit ausgewechselt werden müssen.

Die hohe Durchfallquote von 33,25 Prozent ist aus Sicht des Ministeriums ein deutlicher Indikator dafür, dass eine Verlängerung der Eichfristen „aus fachlicher Sicht nicht sinnvoll ist“. Dieser Einschätzung schließt sich der Petitionsausschuss der Vorlage zufolge an.

Einheitliche Eichfrist maximal fünf Jahre

Dies tun die Abgeordneten auch hinsichtlich der Einschätzung des Bundeskartellamtes, das sich für eine Vereinheitlichung von Eichfristen und Nutzungsdauer der Wasserzähler (warm und kalt) ausgesprochen habe. „Eine Angleichung der unterschiedlichen Eichfristen wäre aus verbraucherpolitischer Sicht grundsätzlich zu begrüßen und ist nach dem Dafürhalten des Ausschusses sinnvoll, da so ein einheitlicher Messtermin ermöglicht würde, was für die Verbraucher erhebliche Kostenvorteile hätte“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Daraus geht weiterhin hervor, dass aus Sicht der Länder nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft der Landeseichbehörden eine einheitliche Eichfrist für Kalt- und Warmwasserzähler maximal fünf Jahre betragen könne. (hau/ste/vom/16.01.2020)

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