Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 30. Januar 2020, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt:

Grünes Band: Abgelehnt wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP bei Enthaltung der Fraktion Die Linke gegen die Stimmen der Grünen ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „30 Jahre Grünes Band“ (19/14382), zu dem der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Beschlussempfehlung (19/15951) vorgelegt hat. Die Fraktion fordert die Bundesregierung darin auf, das gesamte Grüne Band in Deutschland als „Nationales Naturmonument“ auszuweisen und einen „einheitlichen Schutz des Kernbereiches des Grünen Bandes und eine abgestimmte Entwicklung in den Regionen sicherzustellen“. Das Ziel sei der vollständige Lückenschluss entlang des Grünen Bandes, damit ein durchgehender Lebensraumverbund ohne Störungen entstehen könne. Auch enthält der Antrag Details dazu, dass „Gedenk-, Erinnerungs- und Lernorte entlang des Grünen Bandes“ unterstützt werden sollen. Die Abgeordneten fordern darüber hinaus, das europäische Grüne Band weiter voranzubringen und das Band zu einem Ziel für sanften und nachhaltigen Tourismus weiterzuentwickeln. Das fast 1.400 Kilometer lange Grüne Band verläuft in Deutschland entlang des „Todesstreifens“ an den ehemaligen Grenzen der Bundesrepublik und der DDR. Der Biotopverbund dient heute im Rahmen eines Naturschutzprojektes insbesondere als Refugium für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht: Angenommen wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Votum von AfD und FDP eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (19/16866) mit der Übersicht 7 über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht. Der Ausschuss hatte dem Bundestag empfohlen, von einer Äußerung oder einem Verfahrensbeitritt zu den in der Übersicht aufgeführten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht – drei Organstreitverfahren, drei Verfassungsbeschwerden und ein Aussetzungs- und Vorlagebeschluss – abzusehen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag hat 14 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen angenommen, die beim Bundestag eingegangen sind und vom Petitionsausschuss beraten wurden. Es handelt sich um die Beschlussempfehlungen zu den Sammelübersichten 459 bis 472 (19/16526, 19/16527, 19/16528, 19/16529, 19/16530, 19/16531, 19/16532, 19/16533, 19/16534, 19/16535, 19/16536, 19/16537, 19/16538, 19/16539).

Petent: Ausweis-App als Dokumentenordner nutzen

Darunter findet sich auch eine Petition mit der Forderung, dass die vom Bund bereitgestellte AusweisApp als elektronischer Dokumentenordner genutzt werden kann. Zur Begründung des Anliegens wird unter anderem angeführt, dass im Rahmen des E-Governments der neue Personalausweis eingeführt worden sei, mit dem man sich auch online ausweisen und legitimieren könne. Theoretisch funktioniere dies auch mit der AusweisApp des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI), werde aber nicht häufig genutzt, heißt es in der Petition.

Der Petent verweist zugleich auf die im DB-Navigator (App der Deutschen Bahn AG) bestehende Möglichkeit, sich die Bahncard herunterzuladen, sodass man diese auch digital vorlegen könne. „Wenn diese Funktion auch in die AusweisApp integriert würde, sodass der Führerschein, der Personalausweis und andere amtliche Dokumente auch digital vorgelegt werden könnten, müssen die Originalpapiere nicht immer mitgenommen werden, was das Verlustrisiko reduziert“, schreibt der Petent.

„Petitionsverfahren abschließen, weil teilweise entsprochen wurde“

Die vom Petitionsausschuss in seiner Sitzung am 15. Januar 2020 mehrheitlich verabschiedete Beschlussempfehlung sieht nun vor, das Petitionsverfahren abzuschließen. Dem Anliegen sei „teilweise entsprochen worden“, heißt es in der Vorlage.

Zur Begründung schreibt der Ausschuss, anders als vom Petenten vermutet, gebe es eine Reihe von Internetanwendungen, die mit der Online-Ausweisfunktion, die es seit November 2010 gebe, genutzt werden könnten. Gleichzeitig befördere die Bundesregierung die Anwendungsbreite der Online-Ausweisfunktion durch rechtliche Vereinfachungen.

Online-Ausweisfunktion ersetzt Vorzeigen des Personalausweises

Um allen Bürgern die kostenfreie und nutzerfreundliche Anwendung der Online-Ausweisfunktion zu ermöglichen, stelle das BMI zudem die AusweisApp2 als Anwendersoftware zur Verfügung, teilt der Petitionsausschuss mit. Diese diene der sicheren Übertragung von Identitätsdaten zwischen dem Ausweis und dem elektronischen Dienst ausschließlich zum Zweck des Identitätsnachweises als Vertrauensanker des nachfolgenden elektronischen Geschäftsablaufes. Die Online-Ausweisfunktion ersetzt damit der Vorlage zufolge als Identitätsnachweis in der elektronischen Welt das Vorzeigen des Personalausweises durch den Ausweisinhaber und den Abgleich mit dem Gesicht des Ausweisinhabers durch den Diensteanbieter.

Die mit der Petition vorgeschlagene Erweiterung der AusweisApp um einen Dokumentespeicher zur Aufbewahrung und Bereitstellung von elektronischen Abbildern, wie etwa des Ausweises selber, des Führerscheins und anderer elektronischer Dokumente, ist nach Einschätzung des Petitionsausschusses „aus fachlicher Sicht weder vorgesehen noch zielführend“. Weder die Vorlage eines Führerscheins noch einer DB-Bahncard erforderten schließlich einen vorherigen Identitätsnachweis mit dem Personalausweis beziehungsweise der Online-Ausweisfunktion, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Ministerium will einen „Dokumentensafe“ schaffen

Der Ausschuss macht jedoch deutlich, dass das BMI dem Vorschlag des Petenten zur Schaffung eines elektronischen Dokumentenordners beispielsweise mit der geplanten Erweiterung der Nutzerkonten in den Verwaltungsportalen von Bund und Ländern um einen „Dokumentensafe“ folge.

Durch diesen sei es möglich, häufig wiederverwendete elektronische Dokumente zur Vorlage bei Behörden oder Dritten „sicher aufbewahren und online vorlegen zu können“. (hau/vom/30.01.2020)

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