Geschichte

Vor 30 Jahren: Volkskammer gewährleistet Meinungsfreiheit

Abbildung des voll besetzen Sitzungssaals der Volkskammer im Palast der Republik

Tagung der 10. Volkskammer im Palast der Republik. (picture alliance)

Vor 30 Jahren, am Montag, 5. Februar 1990, beschloss die neunte Volkskammer der DDR in ihrer 16. Sitzung ohne Gegenstimmen bei fünf Enthaltungen die Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit.

„Recht auf freie Meinungsäußerung“

Der Beschluss betonte das Recht aller Bürger auf „freie Meinungsäußerung“ und auf „wahrhaftige, vielfältige und ausgewogene Informationen durch die Massenmedien“. Alle staatlichen Organe, Parteien, Gruppen, Religionsgemeinschaften und sozialen Minderheiten sollten das Recht auf „angemessene Darstellung in den Medien“ bekommen. Zensur war verboten. Ebenso aber auch, die Medien für Kriegshetze, für Rassen- und Völkerhass, für Aufrufe zur Gewalt sowie für militaristische und faschistische Propaganda zu missbrauchen.

Betriebe und Institutionen wurden verpflichtet, alle Auskünfte für wahrheitsgetreue Informationen zu erteilen. Rundfunk, Fernsehen und die Nachrichtenagentur ADN (Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst) unterstanden als unabhängige öffentliche Einrichtungen nicht mehr der Regierung. Der Staat garantierte jedoch ihre Finanzierung.

Forderung nach Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit

Presse- und Medienfreiheit hatte zu den zentralen Forderungen der Demonstrierenden während der Proteste im Herbst 1989 gehört. Am 4. November, wenige Tage vor dem Mauerfall, forderten sie auf einer Großdemonstration am Berliner Alexanderplatz das uneingeschränkte Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 19 der UN-Menschenrechtscharta, freien Zugang zu den Medien und unabhängige, allein dem Bürgerwohl verpflichtete Massenmedien.

Zwar garantierte die Verfassung der DDR in Artikel 27: „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.“

In der Realität wurden den Menschen in der DDR ihre verfassungsmäßigen Rechte verwehrt. Die Medien waren staatlich gelenkt und kontrolliert, mit besonders staatsnahen und parteitreuen Mitarbeitern besetzt und zusätzlich durch Inoffizielle Mitarbeiter der Staatssicherheit überwacht.

Kommission zur Ausarbeitung eines Mediengesetzes

Nach dem Fall der Mauer und dem Rücktritt der Regierung Egon Krenz setzten die Mitglieder der Volkskammer eine neue Übergangsregierung ein. Die Allparteienregierung unter Hans Modrow (SED/PDS) bemühte sich, die geforderte Demokratisierung der Medien umzusetzen und setzte im Dezember 1989 eine pluralistisch zusammengesetzte Kommission zur Ausarbeitung eines Mediengesetzes ein.

Sechs Wochen nach dem Fall der Mauer, am 20. Dezember 1989, tagte die sogenannte Mediengesetzgebungskommission zum ersten Mal im Ministerium für Justiz in Ost-Berlin. Die aus rund 60 Vertretern von Medien und verschiedenen Gruppen bestehende Kommission widmete sich ausschließlich Fragen des Presserechts und der Reform des DDR-Mediensystems. Gemeinsam erarbeiteten sie Grundsätze zur Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit.

Ein Mediengesetz sollte erst im Anschluss an die Wahl am 18. März 1990 von einer demokratisch legitimierten Volksvertretung diskutiert und verabschiedet werden. Nach dreiwöchigen Beratungen legte die Kommission dem Ministerrat der DDR und dem Zentralen Runden Tisch am 9. Januar 1990 einen Entwurf für einen „Beschluss über die Gewährleistung der Meinungs-, Informations- und Medienfreiheit“ (Medienbeschluss) vor.

Einsetzung eines Medienkontrollrates

Der von der Volkskammer am 5. Februar 1990 verabschiedete Medienbeschluss sollte bis zur Verabschiedung eines endgültigen Gesetzes das Medienrecht regeln. Für die Durchführung dieses Beschlusses wurde die Einsetzung eines Medienkontrollrates beschlossen, der sich am 13. Februar 1990 konstituierte.

Ihm gehörten 23 Repräsentanten der Parteien und Gruppierungen des Runden Tisches, der Volkskammerfraktionen, der Kirchen und der Regierung der DDR an. (klz/30.01.2020)

Marginalspalte