Grünen-Anträge zu internationalen Lieferketten erörtert
Der Bundestag hat am Donnerstag, 13. Februar 2020, erstmals über zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen zu „internationalen Lieferketten“ debattiert und nach halbstündiger Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Den ersten Antrag, in dem sich die Fraktion für „Rechtssicherheit in internationalen Lieferketten“ einsetzt und eine Haftung für Prüfungsunternehmen verlangt (19/16883), wird federführend der Wirtschaftsausschuss beraten. Grüne, FDP und Linke hatten die Federführung beim Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beantragt, konnten sich gegen die Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD aber nicht durchsetzen.
In ihrem zweiten Antrag fordern die Grünen die Bundesregierung auf, ein „Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten“ (19/16061) vorzulegen. Der Antrag wird federführend im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe beraten. Grüne, FDP und AfD wollten die Federführung beim Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, scheiterten damit aber an der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion.
Erster Antrag der Grünen
Die Grünen wollen die Rechtssicherheit in internationalen Lieferketten stärken und daher die Haftung für Prüfunternehmen festschreiben. Bislang könnten diese für fehlerhafte Prüfberichte lediglich von ihren Auftraggebern, in der Regel jedoch nicht von geschädigten Dritten zur Rechenschaft gezogen werden, schreiben die Abgeordneten in ihrem ersten Antrag (19/16883). Diese rechtliche Grauzone könnte dazu führen, „dass die notwendige unternehmerische Haftung und damit Lenkungseffekte eines Lieferkettengesetzes wirkungslos verpuffen“.
Würde ein Lieferkettengesetz mit verbindlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen, jedoch ohne eine effektive Haftung für Prüfunternehmen verabschiedet, könnte dies im schlimmsten Fall dazu führen, „dass weder das auftraggebende Unternehmen noch das Prüfunternehmen bei Menschenrechtsverstößen, Verletzungen grundlegender Arbeitsstandards sowie Umweltzerstörung von Betroffenen haftbar gemacht werden kann“, warnen die Grünen.
Zweiter Antrag der Grünen
In ihrem zweiten Antrag (19/16061) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, ein Lieferkettengesetz gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in internationalen Lieferketten vorzulegen. Unternehmen sollten darin zu einer fortlaufenden, umwelt- und menschenrechtsbezogenen Risikoanalyse, geeigneten Präventionsmaßnahmen sowie wirksamen Abhilfemaßnahmen bei Menschenrechtsverstößen und negativen Auswirkungen auf die Umwelt verpflichtet werden. Außerdem sollten die zivilrechtlichen Klagemöglichkeiten für Opfer verbessert und kollektive Klagemöglichkeiten geschaffen werden. Bei Verstößen müsse es wirksame Sanktionen geben.
Unternehmen trügen gesellschaftliche Verantwortung, die weit über die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Erfüllung von Renditeerwartungen hinausgehe, heißt es in der Begründung. Auch wenn sich viele Unternehmen durchaus bemühten, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten, komme es in Deutschland aber auch in den internationalen Lieferketten, immer wieder zu Rechtsverstößen.
Die am 16. Juni 2011 vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedeten „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ können nach Ansicht der Antragsteller nur mit einem „klaren rechtlichen Rahmen für die ökologischen und menschenrechtlichen Auswirkungen von transnationalen Aktivitäten von Unternehmen“ konsequent umgesetzt werden. (joh/sas/13.02.2020)