Geschäftsordnung

Einspruch Jürgen Brauns gegen Ordnungsruf zurückgewiesen

Ohne Aussprache hat der Bundestag am Freitag, 14. Februar 2020, den Einspruch des AfD-Abgeordneten Jürgen Braun gegen einen am Vortag gegen ihn erteilten Ordnungsruf abgelehnt. Nur die AfD-Fraktion unterstützte den Einspruch, die übrigen Fraktionen wiesen ihn ab.

Während der halbstündigen ersten Beratung des zwölften Berichts der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration mit dem Titel „Deutschland kann Integration: Potenziale fördern, Integration fordern, Zusammenhalt stärken“ (19/15740) am Donnerstagabend, 13. Februar, hatte die amtierende Bundestagspräsidentin Petra Pau (Die Linke) dem Abgeordneten Braun einen Ordnungsruf wegen dessen nicht zulässiger Kritik an der Sitzungsführung in der laufenden Sitzung erteilt. Pau hatte in der Sitzung am 13. Februar zugleich deutlich gemacht, dass sie die Titulierung eines Ministerpräsidenten und damit eines Verfassungsorgans als „faschistisch“ durch den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner zwar kritisiert und zurückgewiesen, Brandner dafür aber keinen Ordnungsruf erteilt habe.

Braun: Ordnung oder Würde des Parlaments nicht verletzt

Der Abgeordnete Jürgen Braun, Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion, hatte am Freitag, 14. Februar, schriftlich Einspruch gegen den Ordnungsruf Paus eingelegt und dies damit begründet, dass kein die Würde oder Ordnung des Parlaments verletztes Verhaltens seinerseits vorgelegen habe. Der von Vizepräsidentin Pau am 13. Februar ausgesprochene Ordnungsruf sei willkürlich und ohne erkennbaren Grund erfolgt.

In seinem an Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble gerichteten Einspruch schreibt Braun, Frau Pau habe am 13. Februar „fortgesetzt gegen die Pflicht zur unparteilichen Sitzungsleitung verstoßen“. Zum Beispiel sei der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner zum Zeitpunkt des gegen ihn gerichteten Ordnungsrufes von Frau Pau gerügt worden, weil er den Ausdruck „faschistisch“ benutzt habe.

Mit diesem Zwischenruf habe Brandner deutlich gemacht, so Braun, dass zahlreiche Redner anderer Fraktionen inflationär AfD-Politiker als „Faschisten“ oder „Nazis“ beschimpft hätten, ohne jemals dafür gerügt zu werden. So habe der Unionsabgeordnete Paul Ziemiak die AfD-Fraktion gezielt als „Nazis“ bezeichnet und der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle die AfD-Fraktion als „Faschisten“. Kuhles Ausfälle seien ungerügt geblieben und hätten für „Zwischenrufe unserer Fraktion, darunter den Hinweis des Kollegen Brandner“, gesorgt. (vom/14.02.2020)

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