Anträge von AfD und Grünen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz abgelehnt
Der Bundestag hat am Donnerstag, 5. März 2020, Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beraten. Einen Gesetzentwurf der Grünen „zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes“ (19/17137) und einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Ausbau der Windenergie in Schwung bringen, Menschen beteiligen und Klimaschutz stärken“ (19/15123) wurden nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.
Keine Mehrheit für Anträge von AfD und Grünen
Abgelehnt wurde ein weiterer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Ausbau der Solarenergie beschleunigen, dezentrale Bürgerenergie und Mieterstrom unterstützen“ (19/9698). Neben den Grünen unterstützte nur die Linksfraktion den Antrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (19/17584) ab.
Den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Umweltschutz ernst nehmen – Das Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen“ (19/10626) lehnte der Bundestag gegen das Votum der Antragsteller ebenfalls ab. Auch dazu lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses vor (19/16682).
Von der Tagesordnung abgesetzt worden war die zunächst vorgesehene erste Beratung eines Antrags der AfD-Fraktion mit dem Titel „Mensch und Umwelt schützen – Entprivilegierung von Windenergieanlagen“.
Grüne: Blockadepolitik im Bereich Solarindustrie beenden
Grünen-Fraktionschef Dr. Anton Hofreiter sagte, wer aussteigt, müsse auch umsteigen. Diese Aufgabe, Haushalte und Industrie mit günstigem, sauberen Strom zu versorgen, sei gigantisch – doch die Bundesregierung habe dafür keinen Plan. Man müsse an die Sektorkopplung denken, denn man brauche insgesamt mehr Strom. Nach Ansicht von Hofreiter braucht es eine Ausbauoffensive für mehr, sauberen und bezahlbaren Strom in Verbindung mit einem Modell für die Beteiligung von Bürgern und Kommunen an der Energiewende.
Er appellierte an die Fraktion CDU/CSU, ihre „Blockadepolitik“ im Bereich Solarindustrie beenden. Sie gefährde Stellen. Der Wirtschaftsflügel der Union solle sich in „Deindustrialisierungsflügel“ umbenennen. Seine Fraktionskollegin Dr. Julia Verlinden warf CDU/CSU Taktiererei vor. Es gebe keinen vernünftigen Grund gegen das Streichen des Förderdeckels bei der Solarenergie.
CDU/CSU: Planwirtschaftliche Mikrosteuerung nicht mehr zeitgemäß
Jens Koeppen (CDU/CSU) sagte, das Erneuerbare-Energien-Gesetz müsse tiefgreifend verändert werden. Es müsse der Bezahlbarkeit und der Versorgungssicherheit dienen. Außerdem brauche man technologieoffene und marktwirtschaftliche Instrumente; eine planwirtschaftliche Mikrosteuerung sei nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Klimapaket habe die Bundesregierung einen entsprechenden Fahrplan vorgelegt.
Klar sei auch: Mit dem Verzicht auf Kernenergie und Kohleverstromung gehe man eine Operation am offenen Herzen ein. Das sei nicht von heute auf morgen erreichbar. Koeppen mahnte Augenmerk auch auf Wasserstoff an. Er kritisierte die Vorschläge zu Abstandsregeln für Windenergie. Das sei nicht seine Vorstellung von Akzeptanz. Die Bundesregierung werde bundesweite Regelungen diesbezüglich verabschieden, versprach er.
AfD: EEG ist zu einem Monster geworden
Dr. Bruno Hollnagel (AfD) kritisierte das EEG als Planwirtschaft. Das führe zu Kapitalfehllenkung und schwäche die Wirtschaft. Das EEG sei zu einem Monster geworden.
Er stellte eine Rechnung auf zu den Kosten und Vorteilen der Energiewende und kam zu dem Schluss, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit beim EEG nicht erreicht worden sei. Der Einfluss auf das Verlangsamen der weltweiten Erderwärmung sei minimal.
SPD: Planungssicherheit für Unternehmen und Bürger
Johann Saathoff (SPD) sagte, das EEG sei ein Erfolgsgesetz, dabei bleibe er. Das Geheimnis sind seiner Ansicht nach der Einspeisevorgang und die Einspeisevergütung zu einem verlässlichen Zeitpunkt: Das Gesetz schaffe Planungssicherheit für Unternehmen und Bürger. Saathoff rechtfertigte die Investitionen in erneuerbare Energien und die Umstellung von Prozessen. Sie seien auch als Geschenk Deutschlands an die Welt zu werten. Die Forderungen der Grünen-Fraktion wertete Saathoff als richtig – wer wolle das nicht. Mit einigen dieser Themen werde sich die Ministerpräsidentenkonferenz Mitte März befassen und hoffentlich auch Lösungen finden.
Saathoff sagte, die Koalition müssen endlich gemeinsam die Weichen stellen – ein Appell, den Dr. Nina Scheer (SPD) später unterstützte, in dem sie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dazu aufrief, das Gesetz zum Streichen des Solar-Förderdeckels unmittelbar auf den Weg zu bringen.
FDP will mehr Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber
Sandra Weeser von der FDP-Fraktion sagte, genau diese Abschaffung des Deckels müsse mit einem Pfad verbunden werden, wie die Förderung erneuerbarer Energien beendet werden könne. Man brauche einen klaren Plan, wie die Fotovoltaik an den Markt herangeführt wird.
Sie warnte davor, dass wieder einmal an den Symptomen herumgedoktert werde, ohne an die Ursachen zu gehen. Am Ende des Tages müsse einer bezahlen. Prof. Dr.-Ing. Martin Neumann (FDP) forderte ebenfalls mehr Eigenverantwortung der Anlagenbetreiber und Netzdienlichkeit.
Linke: Energiewende eine Erfolgsgeschichte
Lorenz Gösta Beutin (Die Linke) schließlich lobte den bisherigen Verlauf der Energiewende. Diese sei eine Erfolgsgeschichte – trotz der Politik der Bundesregierung. Unter Verweis auf Berichte, dass von der Bundesregierung selbst beauftragte Experten das Klimapaket als unzureichend bewertet hatten, forderte er ein Nachschärfen dieser Klimamaßnahmen in allen Punkten.
Beutin sprach sich für einen entschiedenen Ausbau der erneuerbaren Energien aus und sah die Wertschöpfung in ganzen Regionen gefährdet, wenn es so weitergehe wie bisher. Die Solarbranche brauche Planungssicherheit, die beweise mit ihrer Erpressungspolitik, dass sie keine Wirtschaftskompetenz besitze.
Neuer Gesetzentwurf der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem Gesetzentwurf (19/17137), dass der sogenannte „Solardeckel“ gestrichen wird. „Um den absehbaren Markteinbruch bei der Neuinstallation von Fotovoltaik im Segment bis 750 kWp abzuwenden, soll der 52-GW-Deckel vor dessen Erreichen ersatzlos gestrichen werden“, schreiben die Abgeordneten, wobei kwp für „Kilowatt-Peak“ und GW für „Gigawatt“ steht.
Dies habe zur Folge, dass die bereits geltenden Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) unverändert weiter gelten. Die Grünen begründen ihren Vorstoß damit, dass die Bundesregierung zwar die Streichung des Deckels angekündigt habe, ihr jedoch bislang ein entsprechender Gesetzentwurf fehle.
Neuer Antrag der Grünen
Bessere Rahmenbedingungen für die Windenergie-Branche fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag (19/15123). Die Ausbauziele für erneuerbare Energien sollten angehoben werden, um den deutschen Beitrag zu den Pariser Klimazielen sicherzustellen. Das Ausschreibungssystem für Bürgerenergieprojekte solle durch eine Einspeisevergütung ersetzt werden, für den Ersatz von alten Windenergieanlagen am bisherigen Standort solle es separate Ausschreibungsverfahren geben.
Darüber hinaus plädieren die Abgeordneten für Maßnahmen zur leichteren Planung neuer Anlagen mit einem bundesweiten Flächenziel von mindestens zwei Prozent und einem Bund-Länder-Dialog, der die Flächenziele auf Länderebene anpasst.
Abgelehnter Antrag der Grünen
In ihrem abgelehnten Antrag (19/9698) forderten die Grünen, den Ausbau der Solarenergie zu beschleunigen. Ein „nachhaltiger, solidarischer und schwungvoller Ausbau“ von jährlich 10.000 Megawatt müsse erreicht werden, davon 3.000 Megawatt in Ausschreibungen für Großanlagen.
Die Fraktion schlug unter anderem vor, die bestehenden Ausbaudeckel für Solarenergie ersatzlos zu streichen. Zudem sollten durch entsprechende Neuregelungen Bürgerenergie-Projekte und Mieterstrom attraktiver ausgestaltet werden.
Abgelehnter Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag die Abschaffung des Ernerbare-Energien-Gesetzes (19/10626). Die Abgeordneten verlangten von der Bundesregierung unter anderem, das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien dahingehend zu ändern, dass für Anlagen, die nach dem 1. August 2019 in Betrieb genommen werden, kein Anspruch auf Zahlungen mehr besteht. Dabei sei eine angemessen kurze Übergangsfrist für solche Anlagen vorzusehen, mit deren Errichtung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Änderungsgesetzes bereits begonnen wurde. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energien sowie darauf aufbauende Bestimmungen seien abzuschaffen.
Zur Begründung hieß es, nach fast 20 Jahren Erneuerbare-EnergienGesetz sei keines der Ziele dieses Gesetzes erreicht worden. Die Umwelt- und Klimaziele seien nicht erreicht worden, das Gesetz verursache hohe volkswirtschaftliche Kosten und führe nicht zu einer Schonung der fossilen Ressourcen. Ein Gesamtkonzept sei nicht erkennbar, so die AfD-Fraktion weiter. (pez/hau/05.03.2020)