Fragestunde

Fragestunde vom 4. März

Im Anschluss an die Regierungsbefragung begann am Mittwoch, 4. März 2020, die einstündige Fragestunde. Vertreter der Bundesregierung beantworteten vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/17408), die getrennt nach Ressorts aufgerufen werden.

Grüne mit den meisten Fragen

Von den insgesamt 64 Fragen stammten knapp die Hälfte, nämlich 29, von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Abgeordnete der Linksfraktion waren mit 17 Fragen vertreten, Abgeordnete der AfD-Fraktion mit zwölf Fragen und FDP-Abgeordnete mit sechs Fragen.

13 Fragen richteten sich an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, zwölf Fragen an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Es folgten mit acht Fragen das Auswärtige Amt und mit sechs Fragen das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Je vier Fragen sollten das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit beantworten. Drei Fragen gingen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, je zwei Fragen an das Bundesfinanzministerium und an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Eine Frage sollten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft beantworten.

Was die Abgeordneten wissen wollten

Beispielsweise fragte die rheinland-pfälzische FDP-Abgeordnete Carina Konrad das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, welche Forderungen für Deutschland die Bundesregierung am 21. Februar 2020 bei den Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten über den Mehrjährigen Finanzrahmen im Hinblick auf die finanzielle Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik gestellt hat.

Der thüringische AfD-Abgeordnete Dr. Anton Friesen erkundigte sich beim Bundeskanzleramt, welche Veranstaltungen der Bundesregierung oder mit Beteiligung der Bundesregierung in Thüringen nach der Wahl des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen am 5. Februar 2020 mit welcher Begründung abgesagt wurden.

Martina Renner, thüringische Abgeordnete der Fraktion Die Linke, fragte das Bundesinnenministerium, in wie vielen Fällen und zu welchen Zwecken das Bundeskriminalamt auf Grundlage des Paragrafen 40 Absatz 4 des Waffengesetzes seit 2015 jeweils jährlich Ausnahmegenehmigungen für vollautomatische Schusswaffen an Privatpersonen erteilt hat.

Der niedersächsische Abgeordnete Sven-Christian Kindler (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Bundesverkehrsministerium erfahren, wie viele Kilometer Radwege an Bundesfernstraßen in Niedersachsen nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 neu gebaut wurden. (vom/ste/04.03.2020)

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