Anträge zu Minderjährigen in bewaffneten Konflikten abgelehnt
Der Bundestag hat am Mittwoch, 4. März 2020, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rekrutierung und Einsatz von Minderjährigen in bewaffneten Konflikten ächten“ (19/5549) auf Empfehlung des des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19/8968) abgelehnt. Neben der Linken votierte nur noch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Antrag, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab.
Keine Mehrheit fand auch ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „30 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Kinderrechte weltweit schützen und verwirklichen sowie internationales Engagement verstärken“ (19/13552), zu dem eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (19/16199) vorlag. Neben den Grünen stimmten auch die FDP und die Linksfraktion für den Antrag, während CDU/CSU, SPD und AfD ihn ablehnten.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion wollte in ihrem Antrag (19/5549) die Bundesregierung auffordern, die Bekämpfung des Missbrauchs von Kindern als Soldaten sowie den Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten zu einem Schwerpunktthema der Entwicklungszusammenarbeit zu machen. Als konkrete Maßnahmen nannte sie nachholende Bildungs- und Ausbildungsprogramme, die Förderung von Erwerbsmöglichkeiten in zivilen Berufen und die Unterstützung der Versöhnungsarbeit. Diese sollten mit ausreichenden Finanzmitteln im Etat des Bundesministeriums für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit ausgestattet werden.
Außerdem drang die Fraktion darauf, die militärische Zusammenarbeit mit Streitkräften, die Minderjährige für Militäreinsätze ausbilden oder bei Militäroperationen einsetzen, sofort zu beenden. In ihrem Antrag berief sie sich auf Zahlen der Vereinten Nationen, wonach weltweit in mindestens 19 Staaten rund 250.000 Kinder unter 18 Jahren als Soldaten in bewaffneten Konflikten durch staatliche und nichtstaatliche Akteure eingesetzt werden.
Antrag der Grünen
Die Grünen verlangten in ihrem Antrag (19/13552) unter anderem, Kinder „breiter über ihre Rechte zu informieren“ und sie „durch zielgruppengerechte Informationskampagnen bei der Ausübung ihrer Rechte zu unterstützen und zu ermutigen“. Die Bundesregierung sollte gleiche Chancen für Jungen und Mädchen weltweit anstreben und in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen. Verletzungen von Kinderrechten sollten systematisch erfasst, aufgearbeitet sowie „gendersensitiv aufgeschlüsselt“ werden, um damit eine „empirisch fundierte und zielführende Kinderrechtspolitik zu schaffen“, schrieben die Abgeordneten.
Darüber hinaus drängten die Grünen die Bundesregierung, die Arbeit von Menschenrechtsverteidigern weltweit besser zu unterstützen und ihren Verpflichtungen aus der letztjährigen Erklärung der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) zur Bekämpfung von Kinderarbeit nachzukommen. In Deutschland sollte die Bundesregierung einen „unbürokratischen und zügigen Familiennachzug, inklusive Geschwisternachzug zu minderjährigen beziehungsweise im Verfahren volljährig gewordenen asylrechtlich Geschützen“ sicherstellen, hieß es im Antrag.
„Opfer von Menschenhandel erfassen“
Darin verlangte die Fraktion auch, Daten zu Kindern, die als Opfer von Menschenhandel nach Deutschland gebracht wurden, systematisch zu erfassen und aufzuarbeiten. Bundesländer und Kommunen sollten zudem bei der Einrichtung von fachspezifischen Beratungsstellen unterstützt werden. Weitere Forderungen zielten auf eine verbindliche Umsetzung der kinderrechtlichen Verpflichtungen aus dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ und auf eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ab.
Als Begründung führten die Grünen an, dass die UN-Kinderrechtskonvention jedem Kind unteilbare Entwicklungs- und Förderrechte, Schutz- sowie Beteiligungsrechte garantiere – darunter ein Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit, ein Recht auf Bildung sowie ein Recht auf Ruhe, Freizeit und Spiel. Nach den Zusatzprotokollen der Konvention sollten zudem „die Rekrutierung und der Einsatz von Kindersoldaten, Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie angeprangert und wirksam geächtet werden“, so die Fraktion. Dennoch würden Kinderrechte „weltweit fortwährend verletzt“. (joh/hau/sas/04.03.2020)