Auswärtiges

Experten: Rüstungs­kontrolle auf eine neue Grund­lage stellen

Angesichts der Erosion der traditionellen Abrüstungs- und Rüstungskontrollregime sollte die Bundesregierung auf einen Fortbestand des Atomwaffensperrvertrages/Nuklearen Nichtverbreitungsvertrags (NVV) hinarbeiten. Das war der Tenor eines öffentliches Fachgesprächs zum Thema „Zukunft der nuklearen Rüstungskontrolle und des Nichtverbreitungsvertrages“ des Unterausschusses „Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung“ des Auswärtigen Ausschusses am Dienstagabend, 3. März 2020, unter dem Vorsitz von Matthias Höhn (Die Linke). Es sollte Zeit gewonnen werden für neue Initiativen und Verhandlungen mit dem Ziel, die Rüstungskontrolle unter den sich wandelnden internationalen Rahmenbedingungen auf eine neue Grundlage zu stellen.

„Nichtverbreitungsvertrag wird zunehmend ausgehöhlt“

Die im Mai anstehende, alle fünf Jahre stattfindende Überprüfungskonferenz des NVV bringt alle Teilnehmerländer, darunter die offiziellen Atommächte ebenso wie die Nicht-Nuklearwaffenstaaten, an einen Tisch. Jahrzehntelang bildete der NVV die Grundlage der nuklearen Ordnung. Im 50. Jahr nach Inkrafttreten des Vertrages am 5. März 1970 befinde sich die nukleare Rüstungskontrolle und Abrüstung jedoch in einer schweren Krise, so die geladenen Sachverständigen.

Die ehemals dominierende strategische Bedeutung der Nuklearwaffen sei aufgrund technologischer Innovationen und militärischer Entwicklungen im Bereich der konventionellen Waffensysteme geschwunden. Der NVV werde zunehmend ausgehöhlt, Vertragswerke wie der INF (Intermediate Range Nuclear Forces Treaty) oder der New START (Strategic Arms Reduction Treaty) seien aufgekündigt worden oder liefen aus.

„Bereitschaft zur kooperativen Risikobewältigung nimmt ab“

Gleichzeitig modernisierten die Nuklearwaffenstaaten ihre bestehenden Arsenale, angeführt von den USA und Russland. Nukleare Abschreckung bleibe Leitbild vieler Verteidigungsdoktrinen. Die Nato setze auf Atomwaffen, und mit ihr auch kleinere Atommächte wie Frankreich und Großbritannien. Die meisten anderen Nato-Mitglieder seien über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der nuklearen Teilhabe eingebunden. So auch Deutschland.

Zudem habe die Nichtverbreitungspolitik bei allen historischen Erfolgen, vor allem zwischen Russland und den USA, nicht die Proliferation (Verbreitung) in eine Handvoll weiterer Länder verhindern können, die sich keiner Kontrolle unterziehen lassen wollten. Die Bereitschaft zur kooperativen Risikobewältigung nehme ab, sagte Oberst a. D. Wolfgang Richter von der Stiftung Wissenschaft und Politik.

„Man weiß immer weniger, was die Gegenseite macht“

Komplexitätszunahme und Informationsknappheit stellten die Rüstungskontrolle vor große Probleme. Man wisse immer weniger, was die Gegenseite mache, die Möglichkeit für Missverständnisse und Zwischenfälle erhöhe sich. Das Sicherheitsdefizit werde durch die Auflösung der Verträge und technologische Entwicklungen verstärkt, sagte Torben Schütz, Research Fellow Rüstung der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Er empfahl der deutschen Politik, weiter Druck auf die USA und Russland auszuüben, um Verträge wie den New START fortzuführen, und die Nato-Mitgliedschaft als Forum für die Rüstungskontrolle im Bereich der substrategischen Nuklearwaffen zu nutzen.

Der politische Wille, die „redliche Absicht“ zu weiteren Abrüstungsschritten und strikter internationaler Kontrolle wie sie im Artikel 6 des NVV festgeschrieben sei bis hin zu einem völligen Verzicht auf Nuklearwaffen, fehle bei den Nuklearwaffenstaaten. „Wären diese Verpflichtungen umgesetzt worden, hätten wir die Diskussion heute gar nicht“, vermutete Matthias Höhn. Einseitige Modernisierungsschritte gingen einher mit dem Fehlen von Foren der Kooperation und einem massiven Verlust an Vertrauen, unterstrichen mehrere Diskussionsteilnehmer.

„Aufgabe des militärischen Informationsaustauschs war ein Fehler“

Prof. Dr. Malte Göttsche vom Aachen Institute for Advanced Study in Computational Engineering Science (AICES) der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen nannte den Umgang Russlands und der USA mit dem START-Vertrag besorgniserregend. Es sei die Frage, ob die beiden Länder überhaupt noch redliche Abrüstungsgespräche führten.

Es sei ein Fehler gewesen, den militärischen Informationsaustausch, wie man ihn im Nato-Russland-Rat gehabt habe, aufzugeben, sagte Wolfgang Richter. Mit dem Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) bilde sich zurzeit ein neues Vertragswerk heraus, das in absehbarer Zukunft in Kraft treten könne. Bald hätten sich vermutlich genügend Unterzeichnerstaaten gefunden.

„Als Befürworter der Rüstungskontrolle positionieren“

Für den neuen Vertrag spreche, dass er seine Mitglieder auf höhere Standards bei Abrüstung und Kontrolle verpflichte, sagte Xanthe Hall von den Internationalen Ärzten für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in Sozialer Verantwortung (IPPNW/ICAN). Die Zielsetzung des AVV stimme mit der des NVV überein, nukleare Waffensysteme weltweit zu erfassen und ihre Verbreitung zu beschränken. Der AVV richte sich darüber hinaus gegen das Leitbild der atomaren Abschreckung und verlange, gestützt auf die Grundsätze des humanitären Völkerrechts, vollständige Abrüstung. Vorhandene Waffen genössen keinen Bestandsschutz.

Hall wandte sich dagegen, einen Gegensatz zwischen beiden Vertragwerken NVV und AVV zu konstruieren. Beide sollten vielmehr als Teil einer neuen nuklearen Ordnung verstanden wissen. Der AVV stärke den NVV. Am meisten schadeten dem bestehenden NVV die Modernisierungsbemühungen der Nuklearwaffenstaaten und nicht der AVV, so Hall.

Für Deutschland komme es nun immer stärker darauf an, sich als Nato-Mitglied mit nuklearer Teilhabe einerseits und als Befürworter der nuklearen Rüstungskontrolle und Abrüstung zu positionieren, war sich die Runde einig. Die Diskussionsteilnehmer beschäftigte, ob die Nato-Verpflichtungen und das Selbstverständnis der Bundesrepublik als Stabilitätsanker in Europa mit Bündnisverpflichtungen einen Beitritt zum AVV ausschließen, und inwieweit Deutschland, wenn der neue Vertrag einmal in Kraft ist, als Nichtmitglied über einen Beobachterstatus an dem neuen Regime mitwirken könnte.

„Nur eine Politik der kleinen Schritte kann helfen“

Wie Deutschland auf dem Gebiet der Rüstungskontrolle und angesichts des neuen AVV aktiver werden könne, ohne das Verhältnis zu den USA und zur Nato zu beschädigen, fragte Aydan Özoğuz (SPD). Die Vertragsparteien des NVV seien heute in zwei Lager gespalten, sagte Wolfgang Richter. Daran habe auch der neue Verbotsvertrag einen Anteil. Dieser sei nicht kompatibel mit den Verpflichtungen der nuklearen Teilhabe in der Nato. Würde Deutschland dem AVV beitreten, würde es die gesamte Konstruktion des Nato-Vertrags infrage stellen. Das würde in der Konsequenz eine Destabilisierung Europas bedeuten.

Nur eine Politik der kleinen Schritte könne helfen, den Spagat zwischen Rüstungskontrolle und Bündnisverpflichtungen zu meistern. Dazu biete die jetzt anstehende NVV-Überprüfungskonferenz die nächste Gelegenheit.

„Beitritt Deutschlands wäre mit hohen Kosten verbunden“

Ein Beitritt Deutschlands zu dem neuen Abkommen „wäre allianzpolitisch mit hohen Kosten verbunden“, sagte Dr. Oliver Meier vom Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH). Berlin solle aber den Dialog mit den Befürwortern des Verbotsvertrags suchen, „mit dem Ziel, problematische Bestimmungen des Vertrages nach dessen Inkrafttreten fortzuentwickeln“. Die jetzt anstehende Überprüfungskonferenz des NVV biete eine wichtige Gelegenheit, die Rüstungskontrolle wiederzubeleben. Die Staatengemeinschaft müsse sich fragen, wie sie die Abrüstung in den kommenden fünf Jahren voranbringen wolle.

Die politischen Fronten hätten sich vertieft. Während die USA eine Nuklearwaffenstrategie verfolgten, betonten andere Länder die Risiken sowie, dass Nuklearwaffen nicht mit dem humanitären Völkerrecht vereinbar seien. Für Deutschland werde der Spagat schwieriger. Da sei es wichtig, „like minded states“ um sich zu scharen.

Zusätzlich zum NVV-Regime könne ein Netz von Abrüstungsinitiativen eine sinnvolle Ergänzung sein. Es liege primär in der Verantwortung der Nuklearwaffenstaaten, die Bedingungen für weitere Abrüstungsschritte zu verbessern. Die Nichtatomwaffenstaaten sollten solche Bemühungen einfordern und wo immer möglich unterstützen.

„Technologische Expertise stärker nutzen und fördern“

Der Kernphysiker Malte Göttsche mahnte, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den humanitären Auswirkungen von Kernwaffenexplosionen stärker in den Vordergrund der Debatte zu rücken. Während ein positiver Einfluss nuklearer Abschreckung auf die nationale und internationale Sicherheit nicht nachgewiesen sei, gebe es gesicherte Erkenntnisse über die gravierenden Auswirkungen nuklearer Detonationen auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Klima und die sozioökonomische Entwicklung. Diese seien inakzeptabel.

Göttsche warb dafür, Deutschlands vorhandene technologische Expertise und Wissenschaftslandschaft bei der Rüstungskontrolle stärker zu nutzen und zu fördern. Damit könne die Bundesrepublik ihren aktiven Beitrag zur dringend benötigten internationalen Vertrauensbildung erhöhen und so vielleicht langfristig weitere nukleare Abrüstungsschritte ermöglichen.

Es sei bislang ungeklärt, wie nukleare Abrüstung überhaupt verifiziert werden kann. Ohne entsprechende technische Methoden und Konzepte, die politisch praktikabel sein müssten, sei Abrüstung nicht möglich. Deutschland sei auf dem Gebiet der „Verfikationsforschung“ unter den Nicht-Kernwaffenstaaten führend und könne zu einem „Abrüstungslabor“ werden. Es gehe darum, die vorhandene Expertise zu pflegen, die dann bereitstehe, wenn sich ein politisches Fenster öffne. (ll/04.03.2020)

Liste der geladenen Sachverständigen

  • Dr. Oliver Meier, Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH)
  • Oberst a. D. Wolfgang Richter, Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
  • Jun.-Prof. Dr. Malte Göttsche, Aachen Institute for Advanced Study in Computational Engineering Science (AICES), Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule (RWTH) Aachen
  • Xanthe Hall, Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges – Ärzte in sozialer Verantwortung e. V. (IPPNW/ICAN)
  • Torben Schütz, Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (DGAP)

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