Linke will Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ändern
Der Bundestag hat am Freitag, 13. März 2020, in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zur Änderung der Abgabenordnung (19/17752) debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss überwiesen. Demnach soll die Vermutungsregel des Paragrafen 51 Absatz 3 Satz 2 der Abgabenordnung gestrichen werden und eine eigene Verwaltungsentscheidung mit eigener Begründung nötig sein.
Einstufung einer Körperschaft als „extremistisch“
Die Linksfraktion kritisiert, dass nach derzeitiger Rechtslage die bloße Aufnahme einer Körperschaft als „extremistisch“ in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder dafür ausreiche, dass diese Bewertung als widerlegliche Vermutung für die Finanzverwaltung dafür gelte, dass die Körperschaft nicht gemeinnützig ist. Das führe dazu, dass ein Verfassungsschutzbericht die Ermittlung im Verwaltungsverfahren komplett ersetze und keine Steuervergünstigungen gewährt würden.
Der zur Anwendung kommende, umstrittene Begriff des Extremismus sei für das Verwaltungsverfahren zu unbestimmt und daher ungeeignet. Durch die Streichung der Vermutungsregel werde eine eigene Verwaltungsentscheidung mit eigener Begründung nötig. (sas/13.03.2020)