Aktuelle Stunde

Schlag­abtausch zur noch aus­stehenden Reform des Wahl­rechts

Die Bemühungen um eine Wahlrechtsreform zur Reduzierung der Abgeordnetenzahl in künftigen Bundestagen haben am Mittwoch, 11. März 2020, erneut das Plenum des Parlaments beschäftigt. Zu Beginn einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde verwies ihr Abgeordneter Albrecht Glaser darauf, dass seine Fraktion ein Reform-Konzept vorgelegt habe, mit dem das Ausmaß der Direktmandate je Bundesland und Partei auf die Zahl beschränkt werde, „welche dem jeweiligen Wahlvorschlag nach Zweitstimmen maximal zusteht“.

Dagegen wolle die Koalition „durch Nichtstun“ zu einem „noch größeren Bundestag“ kommen, während FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen dies durch „Alibi-Anträge“ erreichen wollten, die nicht mehr umgesetzt werden könnten. Da am 25. März die Möglichkeit zur Kandidatenaufstellung für die kommende Bundestagswahl beginne, sei der Plan für einen „Bundestag mit 800 Abgeordneten“ aufgegangen. 

CDU/CSU: Zeitfenster für eine Lösung noch nicht geschlossen 

Ansgar Heveling (CDU/CSU) entgegnete, dass das Zeitfenster für eine Lösung noch nicht geschlossen sei. Dabei gehe es darum, die Ursachen der Vergrößerung des Bundestages anzugehen. Hierzu zeige ein gemeinsamer Gesetzentwurf von FDP, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen „im Ansatz die richtigen Stellschrauben“. Die Zahl der Wahlkreise und das mathematische Verfahren der Zuteilung der Mandate auf die Bundesländer seien „zwei der drei Stellschrauben“, mit denen man das personalisierte Verhältniswahlrecht „fit für die Zukunft machen“ könne.

Dazu gehöre auch eine „verfassungsrechtlich zulässige Zahl von nicht ausgeglichenen Überhangmandaten“. Eine in jeder Hinsicht maßvolle Verknüpfung dieser drei Elemente könne „der Schlüssel sein, das personalisierte Verhältniswahlrecht zu erhalten“. Dagegen bestehe bei Modellen mit Obergrenzen die „Gefahr der Verfassungswidrigkeit“ ebenso wie bei einem „Kappen von Direktmandaten“.

FDP: CSU blockiert jeden Kompromissvorschlag

Benjamin Strasser (FDP) verwies darauf, dass bislang als Gesetzentwurf nur ein gemeinsamer Vorschlag von FDP, der Linken und der Grünen zur Verkleinerung des Parlaments vorliege, während die Koalition nicht in der Lage sei, einen konkreten Vorschlag in den Bundestag einzubringen. Dabei erteile die CDU/CSU-Fraktion jedem Reformvorhaben eine Absage, bei dem auch sie Mandate verlieren würde.

Es sei die Unionsfraktion, die das Thema seit Jahren „verbummelt, ausgrenzt und blockiert“. Insbesondere die CSU als „regionale Kleinpartei“ blockiere „störrisch jeden Kompromissvorschlag“. Man werde aber nur dann zu einer Verkleinerung kommen, „wenn alle Fraktionen bereit sind, auf Mandate bei der nächsten Bundestagswahl zu verzichten“.

SPD schlägt Obergrenze von 690 Abgeordneten vor 

Uli Grötsch (SPD) warb für den Vorschlag seiner Fraktion, die am personalisierten Verhältniswahlrecht mit einer Erststimme für Wahlkreiskandidaten und einer Zweitstimme für eine Partei festhalten wolle. Bei einem starken Erststimmen- und schwachen Zweitstimmenergebnis einer Partei könne dies jedoch zu vielen Überhang- und Ausgleichmandaten führen, fügte Grötsch hinzu.

Zugleich wandte er sich sowohl dagegen, Überhangmandate nicht auszugleichen, als auch gegen den Vorschlag von FDP, Linksfraktion und Grünen zur Reduzierung der Zahl der Wahlkreise von 299 auf 250. Stattdessen schlage die SPD für die nächste Wahl eine Obergrenze von 690 Parlamentariern vor. Darüber hinausgehende Überhangmandate sollten dann nicht mehr zugeteilt werden. In einem zweiten Schritt solle eine Kommission eine Empfehlung für eine langfristige Wahlrechtsreform erarbeiten.  

Linke wirft der Union eine Blockadehaltung vor 

Auch Friedrich Straetmanns (Die Linke) warf der Union eine Blockadehaltung vor. Die Unionsfraktion verweigere jedes Gespräch über den Drei-Fraktionen-Vorschlag, kritisierte er. Mit Blick auf den SPD-Vorschlag sagte Straetmanns, eine Kappung von Mandaten nach Erreichen einer bestimmten Zahl sei „allenfalls diskutabel unter dem Aspekt einer Übergangsregelung“.

Ein solches Modell könne aber zumindest eine Gesprächsgrundlage sein, um über eine Begrenzung der Mandatszahlen zu reden. Nicht akzeptabel sei dagegen der Vorschlag, eine gewisse Anzahl von Überhangmandaten nicht auszugleichen. Dabei handele es sich nämlich um einen Bonus, der allein der CDU/CSU nutzen würde.

Grüne: Absolut unverantwortlich und fahrlässig

Britta Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) unterstrich gleichfalls, dass bislang vor allem die CSU jede Lösung zur Verringerung der Abgeordnetenzahl blockiere. Dies sei „absolut unverantwortlich“ und fahrlässig. „Die Zeche werden am Ende alle demokratischen Parteien zahlen müssen, wenn Sie nicht bald zur Vernunft kommen“, fügte Haßelmann hinzu.

Zugleich erteilte sie Vorschläge eine klare Absage, „nur bei den Listen-Abgeordneten zu kürzen“. Für die Einführung eines Mehrheitswahlrechts statt des personalisierten Verhältniswahlrechts werde es im Bundestag keine Mehrheit geben. Dagegen könne nach ihrem Eindruck der SPD-Vorschlag eine Mehrheit finden, wenn sich der Drei-Fraktionen-Entwurf nicht durchsetze. Dazu brauche man diesen Vorschlag aber auch als Bundestagsdrucksache „und nicht nur als ,Spiegel'-Artikel“. (sto/11.03.2020)

Marginalspalte