Bildung

Bilanz der Aner­kennung beruflicher Qualifi­kationen gezogen

Der Bundestag hat am Mittwoch, 11. März 2020, über die Berichte 2019 und 2017 zum Anerkennungsgesetz, welche die Bundesregierung als Unterrichtungen vorgelegt hat (19/16115; 18/12756), debattiert. Die Berichte wurden im Anschluss zur weiterführenden Beratung an den federführenden Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

Bericht für 2019

Wie aus dem Bericht für 2019  (19/16115) hervorgeht, wurden seit der Einführung des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 knapp 280.000 Anträge zu bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelten Berufen auf Anerkennung gestellt. Mit über 29.000 Anträgen im Jahr 2018 hätten sich im Bereich der Bundesberufe die Anträge sogar seit 2012 verdoppelt. Dies verdeutliche „die Dynamik der Nachfrage“ gerade bei den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, in dem die meisten Anträge gestellt worden seien. Die Antragszahl sei hier im Jahr 2018 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 30 Prozent auf fast 11.500 Anträge gestiegen.

Fast die Hälfte der Abschlüsse wurde dem Bericht zufolge zu Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege in Bosnien und Herzegowina, Serbien oder auf den Philippinen erworben. Aber auch die Zahl der Ärzte, die Anträge stellten, sei mit 6.162 Anträgen im Jahr 2018 hoch gewesen, seit 2017 aber nur um 0,3 Prozent gestiegen. 2018 sei bei 52,5 Prozent der abgeschlossenen Verfahren in bundesrechtlich geregelten Berufen eine volle Gleichwertigkeit festgestellt worden. Fast jeder zehnte Antragsteller habe eine teilweise Gleichwertigkeit erfahren. Bei etwas mehr als einem Drittel sei eine „Ausgleichsmaßnahme“ auferlegt worden. Nur in 2,3 Prozent der Fälle habe keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können.

„Auch Geflüchtete profitierten von der Berufsanerkennung“

Der Anerkennungsbericht 2019 ist das Ergebnis des gesetzlichen Monitorings zum Anerkennungsgesetz, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung umgesetzt wird. Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2012 wurde ein rechtlicher Anspruch auf die Prüfung im Ausland erworbener Abschlüsse und Berufserfahrung eingeführt. Dies gilt unabhängig von Staatsangehörigkeit, Wohnort oder Aufenthaltsstatus. Damit will Deutschland vor allem den Zuzug von Fachkräften vereinfachen. Arbeitgeber wiederum können die im Ausland erworbenen Qualifikationen besser einschätzen und haben die Gewissheit, eine qualifizierte Fachkraft einzustellen.

Von der Berufsanerkennung konnten dem Bericht zufolge auch Geflüchtete profitieren. Seit 2016 habe die Zahl der Anträge von Staatsangehörigen der Hauptasylherkunftsstaaten deutlich zugenommen: Mit gut 2.400 Anträgen seien es 2016 bereits mehr als doppelt so viele gewesen wie im Vorjahr. 2017 habe sich die Antragszahl auf über 3.800, 2018 weiter auf 4.100 erhöht. Berechnungen des IAB-Flüchtlingsmonitorings zeigten, dass die Erwerbstätigenquote der Geflüchteten 2017 mit 21 Prozent um zwölf Prozentpunkte höher als im Vorjahr war und mit der Aufenthaltsdauer stetig ansteige.

„Erleichterungen für Menschen aus Nicht-EU-Staaten“

Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Damit bleibt die Anerkennung der Qualifikation für Fachkräfte mit Berufsausbildung nach wie vor Voraussetzung, um in dem Beruf in Deutschland arbeiten zu können. Es wird jedoch Erleichterungen für Menschen in einigen Bereichen, vor allem aus Nicht-EU-Staaten geben. Dazu gehört, dass die Zuwanderungsregelungen für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung aus diesen Staaten den Bedingungen für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung angeglichen werden.

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht damit weiterhin die volle Gleichwertigkeit der Qualifikation als Zugangsvoraussetzung vor. Es erweitert aber die Einreisemöglichkeiten für Arbeitsplatzsuche und erleichtert die Antragstellung aus dem Ausland. Für Fachkräfte mit Arbeitsvertrag und Anerkennung entfällt die Vorrangprüfung. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Nicht-EU-Staat festgestellt werden, ob ein Bewerber aus Deutschland der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), der Schweiz oder einem anderen Nicht-EU-Staat mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang zur Verfügung steht.

Bericht für 2017

Einen Zugewinn an Integration und positive Beschäftigungseffekte hat die Bundesregierung fünf Jahre nach Einführung des Anerkennungsgesetzes festgestellt. Diese Effekte seien durch die deutlich verbesserten Zugangsmöglichkeiten in ein Anerkennungsverfahren wie auch durch gestärkte Begleitstrukturen erzielt worden, so die Bundesregierung in der Unterrichtung (19/12756). Das Anerkennungsgesetz schaffe den Rahmen dafür, dass immer mehr Unternehmen heute Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen beschäftigen würden.

Die Ergebnisse der Wirkungsanalyse der Evaluation und des Monitorings zur Umsetzung des Anerkennungsgesetzes lieferten den Nachweis, dass die Ziele des Gesetzgebers erfüllt worden seien und dass durch Anerkennung eine bessere Integration in Beschäftigung gelinge. Die Evaluation erfülle nachweislich auch eine wichtige Funktion als Instrument für eine gesteuerte Zuwanderung in Bildung und Beschäftigung. Mit den Ergebnissen werde erstmals eine umfängliche Wirkungsanalyse zum Instrument der Berufsanerkennung vorgelegt.

Steigende Besuchszahlen des Portals „Anerkennung in Deutschland“

Drei Viertel der Anträge seien von Personen gestellt worden, die vorher keinen Verfahrenszugang gehabt hätten oder die von verbesserten Verfahrensregelungen profitierten. So seien allein die Besuchszahlen des Portals „Anerkennung in Deutschland“ kontinuierlich gestiegen, im Dezember 2016 sei die Marke von insgesamt fünf Millionen Besuchen überschritten worden. Gut zur Hälfte stammten die Anerkennungsanträge aus der EU. 2015 habe die Ablehnungsquote mit 2,6 Prozent unter dem Niveau der Vorjahre gelegen.

Zum Befragungszeitpunkt im Sommer 2016 seien 88 Prozent der Befragten erwerbstätig, bei der Antragstellung seien es nur knapp 58 Prozent gewesen. Der Anteil der geringfügig Beschäftigten unter den Erwerbstätigen sei mit drei Prozent deutlich niedriger als zum Zeitpunkt der Antragstellung (13 Prozent) gewesen. Schließlich hätten sich nach der Anerkennung knapp 73 Prozent der Erwerbstätigen als qualifikationsadäquat beschäftigt. Von den zum Zeitpunkt der Antragstellung Erwerbstätigen seien es nur 59 Prozent gewesen.

„Anerkennungsverfahren eröffnet neue Perspektiven“

Erfolgreiche Berufsanerkennung schaffe qualifikationsgerechte Beschäftigung. Die „Investition“ in ein Anerkennungsverfahren ermögliche dem Einzelnen den Zugang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, den deutlichen Anstieg des Einkommens und neue Beschäftigungsperspektiven.

Das durchschnittliche monatliche Brutto-Arbeitseinkommen der Erwerbstätigen sei rund 1.000 Euro höher als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch hätten drei Viertel der Befragten die persönliche berufliche Situation positiver als zum Zeitpunkt der Antragstellung eingeschätzt, heißt es im Bericht. (rol/sas/11.03.2020)

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