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  • 1. Lesung
  • Anhörung
  • 2./3. Lesung
Recht

Unterstützung im Kampf gegen Rechts­extre­mis­mus und Hass­kriminalität

Breite Unterstützung erhielt der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität (19/17741) in der ersten Lesung im Plenum am Donnerstag, 12. März 2020. Der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Christian Lange (SPD) erinnerte an die Debatte in der vorigen Woche über die Folgen der rassistischen Morde von Hanau. Den Menschen, die sich vor Rassismus und Rechtsextremismus fürchten, sei dabei versprochen worden, den Kampf gegen diese Bedrohung aufzunehmen. „Heute zeigen wir, dass wir es ernst meinen“, sagte Lange.

Der Kampf gegen Hass und Hetze könne nur gewonnen werden, indem man an einem Strang ziehe. Deshalb freue er sich über den großen politischen und gesellschaftlichen Rückenwind für dieses Vorhaben. Der Gesetzentwurf sei keine Wunderwaffe, sagte Lange, der Rechtsterrorismus könne nicht von heute auf morgen besiegt werden. Aber den Sicherheitsbehörden werde ein wirksames Mittel in die Hand gegeben, um Hass und Gewalt wirksam einzudämmen.

Landesminister: Soziale Medien stärker in die Pflicht nehmen

Der Bayerische Staatsminister der Justiz, Georg Eisenreich (CSU), begrüßte den großen Konsens unter den demokratischen Parteien zu dem Thema. Wer Hass im Netz bekämpfe, schränke die Meinungsfreiheit nicht ein, sondern schütze sie. Eisenreich erläuterte das Vorgehen Bayerns gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Besonders wichtig sei der Kampf gegen Antisemitismus.

Er freue sich, dass der bayerische Vorschlag für eine härtere Bestrafung, der im Bundesrat einstimmig beschlossen worden sei, in den Gesetzentwurf aufgenommen wurde. Eisenreich forderte, die sozialen Medien stärker in die Pflicht zu nehmen. Es gehe nicht, Gewinne zu privatisieren, aber Probleme für den Rechtsstaat und die Demokratie zu sozialisieren.

SPD: Alltragsrassismus muss ein Ende haben

Für die SPD begrüßte Ute Vogt den Gesetzentwurf. Sie erinnerte an die über 200 Opfer rechtsextremistischer Gewalt. Es müsse verhindert werden, dass rechtsradikale Ideologien wie Gift in die Gesellschaft sickern. Alltragsrassismus müsse ein Ende haben.

Sie sei froh über die breite Mehrheit für das Maßnahmenpaket gegen Rechts, mit dem der Rechtsstaat klare Kante zeige und ein Signal an die Justiz sende. Rechtsextremisten dürfe kein Fußbreit in der Gesellschaft überlassen werden, sagte Vogt.

CDU/CSU: Prävention in den Mittelpunkt rücken

Thorsten Frei (CDU/CSU) sagte, der Gesetzentwurf gelte für alle extremistischen und terroristischen Phänomenbereiche. Die größte Bedrohung gehe aber von  Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus aus. Deswegen sei es richtig, dies auch in der Überschrift des Gesetzes zu adressieren. Dem Hass der Rechtsextremisten müsse etwas entgegengesetzt werden. Der Raum für Hass und Hasskriminalität müsse so weit wie möglich eingeengt werden.

Es sei richtig, die Prävention in den Mittelpunkt zu rücken. Dafür werde kein Demokratiefördergesetz gebraucht. Für die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates sei es wichtig, nicht nur Gesetze zu verabschieden, sondern sie am Ende auch durchzusetzen. Dafür seien die notwendigen personellen Voraussetzungen geschaffen worden. Seine Fraktion unterstütze auch den Bundesratsvorschlag des Freistaats Bayern, im Bereich der Beleidigungstatbestände weiter nachzuschärfen.

FDP: Meldepflicht für Plattformbetreiber problematisch

Dr. Jürgen Martens (FDP) sagte, aus der Verrohung der Sprache folge Hass, der in Bedrohung und Gewalt umschlage. Dieser Gewalt und den Mechanismen, die zu solcher Gewalt führen, müsse entgegengetreten werden. Es sei notwendig, angemessen und geboten, dass der Gesetzgeber dagegen einschreitet. Viele Punkte des Entwurfs seien positiv, gleichwohl gebe es einige, über die man noch diskutieren müsse.

So sei die Betonung antisemitischer Motive nicht erforderlich, da antisemitische Straftaten schon immer die besondere Aufmerksamkeit der Strafverfolgungsbehörden nach sich zögen. Problematisch sei die Meldepflicht für Plattformbetreiber. Die geplante Passwortherausgabe  sei ein sehr schwerer Eingriff in die Rechte der Nutzer. Kritisch werde gesehen, dass sie generell angewendet werden solle und nicht nur im Bereich der Hasskriminalität und des Rechtsextremismus.

Linke: Staat und Gesellschaft müssen sich wehren

Für die Fraktion Die Linke begründete Petra Pau die Dringlichkeit des Kampfes gegen Rechtsextremismus. Die Taten der letzten Zeit belegten die Zunahme der rechtsextremistischen Gefahr. Dagegen müssten sich Staat und Gesellschaft aktiv wehren. Die Linke sage seit Langem, dass die höchste Bedrohung in Deutschland vom Rechtsextremismus ausgehe.

Umso mehr begrüße sie, dass es nun auch in der Bundesregierung diese Einschätzung gebe. Dieser Erkenntnis müssten nun Taten folgen, sagte Pau. Rechtsextremismus sei eine Gefahr für Leib und Leben und für die Demokratie. Das gelte für die Täter, aber genauso für deren rassistische und nationalistische Stichwortgeber auf der Straße und in den Parlamenten.

Grüne: Entmenschlichung entgegentreten

Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) sagte, in Deutschland komme es jeden Tag zu rassistischen, antisemitischen, antiziganistischen, antimuslimischen, frauenfeindlichen, homo- und transphoben und behindertenfeindlichen Übergriffen. Dieser Entmenschlichung müssten alle gemeinsam entgegentreten. Der Gesetzentwurf greife leider noch zu kurz, sagte Künast. Die Grünen hätten dem eine ganzheitliche Strategie gegenübergestellt.

Im Kampf gegen Rechtsextremismus würden Prävention und Opferschutz und ein Demokratiefördergesetz gebraucht. Ihre Fraktion werde das Gesetzgebungsverfahren kritisch begleiten, sagte Künast. Rechtsextremismus müsse mit allen Mitteln bekämpft werden. Die Opfer müssten gestärkt werden, aber die Bürgerrechte müssten erhalten bleiben.

AfD: Höhere Höchststrafen werden nichts ändern

Roman Reusch (AfD) sagte, er habe eigentlich ein Gesetz zur AfD-Bekämpfung erwartet. Der Entwurf zeige aber, dass dem nicht so sei. Die strafrechtlichen Änderungen seien teilweise völlig in Ordnung und vertretbar, und es gebe keine durchgreifenden Bedenken. Anders sei es mit dem zentralen Punkt des Entwurfs, der Anzeigepflicht.

Die Vorverlagerung auf Private sei ein merkwürdiger Vorgang. Reusch sprach von einer Mogelpackung, denn es werde nichts unternommen bei Antrags- und Privatklagedelikten. Durch die bloße Erhöhung der Höchststrafen werde sich in der Praxis nichts ändern.

Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD

Mit dem geplanten Gesetz sollen Maßnahmen ergriffen werden, um Rechtsextremismus und Hasskriminalität intensiver und effektiver bekämpfen zu können. So ist als zentrale Neuerung im Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Verpflichtung sozialer Netzwerke vorgesehen, dem Bundeskriminalamt als Zentralstelle bestimmte strafbare Inhalte zu melden, die den sozialen Netzwerken durch eine Beschwerde bekannt und von ihnen entfernt oder gesperrt wurden. Insbesondere Morddrohungen und Volksverhetzungen sollen künftig gemeldet werden müssen. Die unzureichende Einrichtung eines Meldesystems durch einen Anbieter soll mit einem Bußgeld geahndet werden.

Im Strafgesetzbuch (StGB) werden außerdem die Tatbestände der „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ (§ 126 StGB), der „Belohnung und Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) und der „Bedrohung“ (§ 241 StGB) erweitert. Öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften getätigte Beleidigungen (§ 185 StGB) unterliegen künftig einer höheren Strafandrohung. Ferner wird klargestellt, dass der besondere Schutz von im politischen Leben des Volkes stehenden Personen vor übler Nachrede und Verleumdung (§ 188 StGB) bis hin zur kommunalen Ebene reicht.

„Tatverdächtige identifizieren, Beweise sichern“

Personen, die im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme Hilfe leisten, werden künftig wie andere bereits erfasste Hilfeleistende besonders vor Drohungen und Gewalthandlungen geschützt (§ 115 Absatz 3 StGB). Zudem soll der Katalog der Strafzumessungsgründe (§ 46 Absatz 2 Satz 2 StGB) ausdrücklich um „antisemitische“ Beweggründe ergänzt werden.

„Eine effektive Strafverfolgung setzt außerdem voraus, dass die Tatverdächtigen identifiziert und Beweise gesichert werden können“, heißt es im Entwurf. Deshalb soll in der Strafprozessordnung klargestellt werden, dass die Erhebung von Nutzungs- und Bestandsdaten bei Telemediendiensten unter den gleichen Voraussetzungen wie bei Telekommunikationsdiensten möglich ist. Im Telemediengesetz soll umgekehrt festgelegt werden, dass Telemediendienste den gleichen Verpflichtungen zur Auskunft unterliegen wie Telekommunikationsdienste. Geplant ist außerdem eine Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes, damit das Bundeskriminalamt seine Aufgaben als Zentralstelle „effektiv“ wahrnehmen kann.

Gesetzentwürfe und Anträge überwiesen

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (19/17741) wurde im Anschluss an die Debatte zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz überwiesen. Mitberaten wurden – ebenfalls in erster Lesung – der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur „Änderung des Bundesmeldegesetzes – Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen“ (19/17252), der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur „Änderung des Bundesmeldegesetzes – Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst“ (19/17785), ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Rassismus bekämpfen – Rechten Terror aufhalten – Opfer schützen“  (19/17770), ein Antrag der FDP mit dem Titel „Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt“ (19/17743), ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Hass und Hetze bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen“ (19/17750) sowie ein Antrag der AfD mit dem Titel „Bewerber für politische Ämter schützen – Bundeswahlordnung anpassen“ (19/17784).

Den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/17252) und den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/17785) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat. Die AfD hatte für ihre Vorlage die Federführung beim Rechtsausschuss gewünscht, konnte sich in der Abstimmung aber nicht gegen die Mehrheit durchsetzen.

Der Antrag der Linken (19/17770) und der Antrag der FDP (19/17743) werden federführend im Innenausschuss weiterberaten. Der AfD-Antrag (19/17784) wurde mit den Stimmen der Mehrheit des Hauses gegen die Antragsteller in den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen. Die AfD hatte Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gewünscht. Der Antrag der Grünen (19/17750), die Federführung beim Rechtsausschuss gewünscht hatten, wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Linksfraktion gegen die Stimmen von FDP, AfD und den Antragstellern zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen.

Gesetzentwurf der FDP

„Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen“ – das ist das Ziel des Gesetzentwurfs der FDP-Fraktion zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (19/17252). Wie die Fraktion in der Vorlage darlegt, hat die politisch motivierte Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke „deutlich die Bedrohungslage für politische Mandatsträger in Deutschland vor Augen geführt“. Generell häuften sich in jüngerer Zeit die Angriffe auf Politiker sowie Drohungen gegen sie. Dabei sei nicht auszuschließen, dass diese durch zuvor erteilte Melderegisterauskünfte begünstigt wurden, denn laut Bundesmeldegesetz könnten Name und Anschrift einer in Deutschland gemeldeten Person „im Wege einer einfachen Melderegisterauskunft ohne Angabe eines Grundes von jedermann bei der zuständigen Meldebehörde erfragt werden“. Darüber hinaus erlaube das Gesetz weitergehende Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Diese Auskunftspflichten der Meldebehörden ermöglichen es laut Vorlage „jedermann, in Erfahrung zu bringen, wo andere Personen wohnen und sich somit gewöhnlich aufhalten“. Dies ermögliche nicht nur eine Kontaktaufnahme in deren Interesse, sondern erleichtere auch Straftaten gegen die betroffenen Personen und ihre Familien. Deshalb dürften diese Daten nicht herausgegeben werden, „wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen Person durch die Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann“. Um die Herausgabe von Daten zu unterbinden, sei für den betroffene Person in solchen Fällen im Melderegister eine Auskunftssperre einzutragen.

Der Gesetzentwurf sieht dazu die Einführung einer gesetzlichen Vermutung vor, dass im Falle von Mitgliedern des Bundestages und der Landesparlamente sowie der Vertreter in kommunalen Gebietskörperschaften, Wahlbeamten wie etwa Bürgermeistern sowie politischen Beamten wie Regierungspräsidenten die Voraussetzungen für eine Auskunftssperre gemäß Paragraf 51 des Bundesmeldegesetzes vorliegen. Diese Sperre soll auf deren Antrag hin für die Dauer der Legislaturperiode eingetragen werden. Zugleich soll die Regelung nach dem Willen der Fraktion auf Angehörige dieser Personen ausgeweitet werden, „da die Auskunftssperre sonst leicht durch eine Abfrage der Daten der Partner oder der Kinder, die im gleichen Haushalt leben, umgangen werden könnte“.

Gesetzentwurf der AfD

Die AfD will mit ihrem Gesetzentwurf (19/17785) erreichen, dass Politiker sowie Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst, Richter, Soldaten sowie ehrenamtliche Richter und Schöffen besser geschützt werden. Ihnen solle es deutlich erleichtert werden, eine Auskunftssperre bei Meldebehörden zu beantragen. Auf Antrag müsse die Meldebehörde für Mitglieder dieser Personengruppe eine Auskunftssperre eintragen, auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorliegen. Dies solle auch für Angehörige gelten, die unter derselben Meldeadressen gemeldet sind und im selben Haushalt leben wie die betroffene Person.

Daneben solle die Meldebehörde die betroffene Person über jedes Auskunftsersuchen von Privaten sowie über jede Erteilung einer Melderegisterauskunft an Private unter Angabe der Daten des Ersuchenden informieren müssen. Ausnahmen von dieser Regelung solle es nur dann geben, wenn der Empfänger der Daten zwingende schutzwürdige Gründe glaubhaft gemacht hat, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder aber glaubhaft gemacht hat, dass die Auskunft dazu dient, Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion fordert in ihrer Vorlage (19/17770), die internationale Vernetzung der militanten Naziszene stärker in den Blick zu nehmen und Fälle rechten Terrors und rechter Gewalt nicht vorschnell als Einzelfälle von Einzeltätern zu verharmlosen. Außerdem soll in Abstimmung mit den Bundesländern die Neonazi-Szenen entwaffnet werden und Reichsbürger, Neonazis etc. die waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden.

Zudem soll regelmäßig dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit ein sozialwissenschaftlich fundierter Bericht über die Gefahren des Terrorismus und der Militanz von rechts vorgelegt werden. Die parlamentarische Kontrolle soll zu diesen Themen besser unterstützt und nicht in den geheim tagenden Ausschüssen des Bundestages versteckt werden.

Antrag der FDP

Die FDP fordert in ihrem Antrag (19/17743) unter anderem, den Schutz von gefährdeten Personen und Objekten zu verbessern, vor allem für Einrichtungen, an denen sich Angehörige besonders bedrohter Gruppen aufhalten. Die Bundesregierung müsse einen Sicherheitsdialog mit muslimischen und jüdischen Verbänden sowie mit Migrantenorganisationen anstoßen. Nie wieder dürften die Sicherheitsbehörden die Bedenken besonders durch Rechtsextremismus bedrohter Gruppen in den Wind schlagen. Im Rahmen der Innenministerkonferenz müsse ein einheitliches Schutzkonzept von Bund und Ländern für den Umgang mit bedrohten Einrichtungen und Objekten erarbeitet werden.zu erarbeiten.

Die Fraktion fordert ferner ein finanzielles Sofortprogramm gegen Antisemitismus und Rassismus im Umfang von 20 Millionen Euro, um Projekte zur Aufklärung, Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus finanziell auf eine stabile Grundlage zu stellen. Das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sei ungeeignet, um etablierte Projekte wie beispielsweise das Aussteigerprogramm „Exit“ dauerhaft zu finanzieren. Ohne das Engagement aus der Zivilgesellschaft werde der Kampf gegen den Rechtsextremismus scheitern. Der Stellenaufwuchs in den Sicherheitsbehörden müsse genutzt werden, um den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus zu verstärken.

Antrag der Grünen

Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/17750) die Bundesregierung auf, die Zivilgesellschaft und Prävention gegen Rechtsextremismus zu stärken und zu fördern. Die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit müsse als Daueraufgabe über ein Demokratiefördergesetz nachhaltig gestaltet und finanziell abgesichert werden, wobei die Unabhängigkeit zivilgesellschaftlichen Engagements nicht ausgehöhlt werden dürfe. Die Regierung solle dafür einen Entwurf für eine bundesgesetzliche Grundlage zur Demokratieförderung vorlegen.

Auch wollen die Grünen das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren. Dazu müsse die Regierung Rechtssicherheit bei den förderfähigen Zwecken in der Abgabenordnung schaffen. Die Fraktion schlägt vor, ein unabhängiges Institut zum Schutz der Verfassung zu errichten, mit dessen Hilfe vor allem Radikalisierungsprozesse erforscht und die Expertise aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft einbezogen werden soll.

Antrag der AfD

Die AfD stellt in ihrem Antrag (19/17784) fest, die Veröffentlichung der eigenen Anschrift im Rahmen der Bekanntmachung der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten stelle für viele potenzielle Bewerber einen abschreckenden Moment dar, der sie davon abhält, für ein politisches Mandat zu kandidieren, insbesondere um die eigenen Familien zu schützen.

Die Fraktion fordert daher die Bundesregierung auf, die Bundeswahlordnung dahingehend zu ändern, dass die Bekanntmachung des Kreiswahlvorschlages sowie der Landeslisten stets eine Erreichbarkeitsanschrift anstelle der Anschrift des Hauptwohnsitzes des Bewerbers enthält. (mwo/12.03.2020)

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  • 19/17252 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen
    PDF | 273 KB — Status: 18.02.2020
  • 19/17741 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 809 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17743 - Antrag: Aktionsplan zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und rechtsextremer Gewalt
    PDF | 255 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17750 - Antrag: Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen
    PDF | 335 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17770 - Antrag: Rassismus bekämpfen - Rechten Terror aufhalten - Opfer schützen
    PDF | 259 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/17784 - Antrag: Bewerber für politische Ämter schützen - Bundeswahlordnung anpassen
    PDF | 237 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/17785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst
    PDF | 294 KB — Status: 11.03.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Überweisung 19/17741, 19/17252, 19/17770, 19/17743, 19/17750, 19/17785 und 19/17784 beschlossen

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Mehrheitlich Unter­stützung für Gesetz­entwurf gegen Hass­kriminalität

Computertastatur, belegte Sondertaste mit der Aufschrift Rassismus

Die vorgesehenen Regelungen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität beschäftigten den Rechtsausschuss. (© picture alliance/Bildagentur-online)

Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/17741, 19/18470) war Thema einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 6. Mai 2020, unter Leitung von Prof. Dr. Heribert Hirte (CDU/CSU). Die Ziele der beiden wortgleichen Vorlagen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie der Bundesregierung wurden von den zwölf Sachverständigen und Beigeordneten mehrheitlich begrüßt, die Umsetzung sei jedoch nicht optimal. Mehrere Experten bemängelten einen zu starken Eingriff in Freiheitsrechte.

Verrohrung der Kommunikation eindämmen 

Die Abgeordneten interessierten sich vor allem für Einzelheiten zu den neuen Straftatbeständen unter dem Gesichtspunkt der Ultima Ratio, zur Beschaffung von Auskünften von den Dienstanbietern und zur Arbeitsweise des Bundeskriminalamtes (BKA) im Zusammenhang mit der im Entwurf vorgesehenen Meldepflicht strafbarer Inhalte. Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) verwies auf den Änderungsantrag ihrer Fraktion zu dem Gesetz, der Vorschläge des Bundesrates, des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz aufgreife.

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einer im Internet und besonders in den sozialen Medien zunehmend zu beobachtenden Verrohung der Kommunikation entgegentreten. Durch aggressives Auftreten bis hin zu Morddrohungen werde nicht nur das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, sondern auch der politische Diskurs in der demokratischen und pluralistischen Gesellschaftsordnung angegriffen, heißt es im Entwurf. Damit sei der freie Meinungsaustausch im Internet und letztendlich die Meinungsfreiheit gefährdet. Zu deren Verteidigung sei der Staat verpflichtet.

Engländer: Justiz braucht ausreichende Ressourcen

Prof. Dr. Armin Engländer, Strafrechtler von der Ludwig-Maximilians-Universität München, erklärte in seiner Stellungnahme, die vorgeschlagenen Änderungen des Strafgesetzbuches verdienten in ihrer Zielsetzung uneingeschränkt Zustimmung. Die Änderungen und Ergänzungen bei den Beleidigungstatbeständen, die einen der Schwerpunkte des Entwurfs bildeten, seien sinnvoll.

Zu weit gingen allerdings die vorgesehenen Änderungen beim Tatbestand der Bedrohung. Die mit dem Mittel des Strafrechts verfolgten gesetzgeberischen Ziele ließen sich nur erreichen, wenn die Strafjustiz auch über ausreichende Ressourcen verfügt, fügte Engländer hinzu.

Bäcker moniert Meldepflicht von Identifikationsdaten

Prof. Dr. Matthias Bäcker, Lehrstuhlinhaber und Datenschutzrechtsexperte von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz beschränkte sich in seiner Stellungnahme auf die Pflicht von Netzwerkbetreibern zur Meldung bestimmter Inhalte an das BKA sowie die Regelungen zur Übermittlung von Telemediendaten an Sicherheitsbehörden.

Gegen die Meldepflicht bestünden keine fundamentalen verfassungsrechtlichen Bedenken, erklärte Bäcker. Allerdings reiche diese Pflicht hinsichtlich der mit zu übermittelnden Identifikationsdaten teils zu weit.

Hartleb sieht weitergehenden Reformbedarf

Der Beauftragte der bayerischen Justiz zur strafrechtlichen Bekämpfung von Hate-Speech, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, erklärte, dass aus seiner Sicht der Regelungs- und Handlungsbedarf im Bereich der Beleidigungsdelikte nicht ausgeschöpft werde. Es bestehe weitergehender Reformbedarf, sagte Hartleb mit Blick auf Phänomene jüngerer Zeit, insbesondere strafbare Hassrede im Internet.

Zudem griffen die in der Strafprozessordnung vorgesehenen Änderungen zu kurz. Den Ermittlungsbehörden müssten die für die Verfolgung von Hate-Speech erforderlichen strafprozessualen Instrumente an die Hand gegeben werden.

Hartmann sieht hohe Kosten durch Gesetzesvorhaben

Markus Hartmann von der Staatsanwaltschaft Köln, Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC), verwies in seiner Stellungnahme auf umfangreiche Praxiserfahrungen sowohl im Hinblick auf die gegenwärtige Situation der Bekämpfung der digitalen Hasskriminalität als auch auf wesentliche Hemmnisse der Strafverfolgung.

Hartmann begrüßte die Stärkung der materiell-rechtlichen und strafprozessualen Grundlagen für die Strafverfolgung. Das durch die gesetzlichen Neuregelungen zu erwartende Arbeitsaufkommen sei jedoch nicht in erforderlichem Maße berücksichtigt worden. So seien die durch den Bundesrat aufgeworfenen Fragen zu den Kosten des Gesetzesvorhabens für die Landesjustizbehörden höchst praxisrelevant.

May: Ermittlungsbehörden vor einer Mammutaufgabe

Oberstaatsanwalt Andreas May von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main betonte, die gesetzgeberische Zielsetzung werde die beteiligten Ermittlungsbehörden vor eine beispiellose Mammutaufgabe stellen.

Das bisherige Gesetzgebungsverfahren habe gezeigt, dass auch grundsätzliche Fragestellungen noch nicht abschließend geklärt sind, die für das Ziel der Ermöglichung einer effektiven Strafverfolgung von wesentlicher Bedeutung sein dürften. Unter anderem müssten die Aufgaben des BKA klargestellt werden.

Perter: Fortschritt bei der Bekämpfung von Straftaten im Internet

Für BKA-Vizepräsident Jürgen Peter ist der Gesetzentwurf ein wichtiger Fortschritt bei der Bekämpfung von Straftaten im Internet. Die im aktuellen Gesetzgebungsverfahren vorliegenden Rechtsänderungen seien erforderlich und geeignet, strafrechtliches Handeln aus der scheinbaren Anonymität des Netzes zu holen.

Mit den Regelungen sei die Grundlage geschaffen, die gemeldeten Inhalte im BKA zentral zu sichten und die Voraussetzung zu schaffen, dass Strafverfolgungsmaßnahmen sowie gefahrenabwehrende Maßnahmen durch die örtlich zuständigen Behörden eingeleitet werden können. Zur besseren Aufklärung seien allerdings weitere Befugnisse erforderlich.

Inanspruchnahme privater Diensteanbieter kritisiert

Die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele könne man nur begrüßen, erklärte Stephan Conen vom DAV. Gegen die hierzu angedachten Mittel und die legislative Umsetzung gebe es jedoch durchgreifende Einwände.

Die Inanspruchnahme der privaten Diensteanbieter als meldepflichtige Vorposten der Strafverfolgung durch das BKA begegne ebenso Bedenken und sei im Ergebnis ebenso abzulehnen wie die tatbestandliche Ausweitung von Strafbarkeiten und die Anhebung von Strafrahmen, zumal die Hoffnung mit letzteren Sozialverhalten steuern zu können nach allen kriminologischen Erkenntnissen der Tatsachenbasis entbehre.

Bastians: Strafverfolgungsbehörden besser ausstatten

Dr. Uda Bastians vom Deutschen Städtetag, die zusammen mit den anderen Vertretern der kommunalen Spitzenverbände aufgrund eines Sonderstatus an der Anhörung teilnahm, erklärte, mit dem Gesetzentwurf würden Strafbarkeitslücken geschlossen und die effektive Strafverfolgung verbessert. Gerade in der Öffentlichkeit stehende Personen bis hin zur kommunalen Ebene stünden mit zunehmender Tendenz im Fokus von Beleidigungen, Bedrohungen, Einschüchterungen oder sogar tätlichen Angriffen.

Bastians wies darauf hin, dass Änderungen im Strafgesetzbuch für sich allein nicht ausreichten. Eine effiziente Strafverfolgung könne nur durch personell und technisch hinreichend ausgestattete Strafverfolgungsbehörden gewährleistet werden.

Besorgte kommunale Vertreter

Uwe Lübking vom Deutscher Städte- und Gemeindebund und Dr. Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag verwiesen ebenfalls auf die Notwendigkeit, Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, aber auch kommunale Angestellte  besser zu schützen. In der haupt- und ehrenamtlichen Kommunalpolitik werde bereits darüber nachgedacht, so Lübking, ob ein Amt oder Mandat weiter ausgeübt oder ob ein Amt überhaupt angestrebt werden solle.

Die Meinungsfreiheit im demokratischen Diskurs sei ein hohes Gut, ehrverletzende Beleidigungen oder demokratiegefährdende Bedrohungen dürften nicht hingenommen werden. Notwendig seien aber auch Prävention und Sensibilisierungsarbeit.

Ballon: Freiheitsrechte nicht einschränken

Rechtsanwältin Josephine Ballon von der gemeinnützigen Organisation HateAid, die Betroffene von digitaler Gewalt unterstützt, begrüßte das gestiegene Bewusstsein dafür, dass Hassrede, Hasskriminalität und Rechtsextremismus auch im Internet eine Bedrohung für die demokratische Gesellschaft und die Meinungsfreiheit seien.

Die Strafverfolgung sei zwar ein wichtiger Baustein, um Hasskriminalität und digitale Gewalt einzudämmen, berge aber zugleich die Gefahr, dass Freiheitsrechte mehr als erforderlich eingeschränkt werden. Hier müsse genau abgewogen und nach einer Lösung gesucht werden, die Strafverfolgung vorantreibt, aber die Grundrechte nicht unverhältnismäßig einschränkt. Hier seien Nachbesserungen am Entwurf erforderlich.

Lesch: Einschnitte in informationelles Selbstbestimmungsrecht

Auch Rechtsanwalt Henning Lesch vom eco-Verband der Internetwirtschaft meldete Bedenken gegen den Entwurf an. Die Pläne gingen weit über die zuvor diskutierte Stärkung des NetzDG hinaus. Es drohten zum Teil tiefgreifende Einschnitte in das informationelle Selbstbestimmungsrecht, in das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von Kommunikationssystemen sowie in das Fernmeldegeheimnis.

Sein Verband bekenne sich zum Kampf gegen Rechtsextremismus und unterstütze das Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte im Internet. Nach Einschätzung der Internetwirtschaft bestünden hinsichtlich des Gesetzentwurfes jedoch erhebliche verfassungsrechtliche, datenschutzrechtliche und europarechtliche Bedenken.

Gesetzentwürfe der Koalition und der Regierung

Der Entwurf, der im März in erster Lesung im Bundestag übereinstimmend als dringend notwendig erachtet wurde, sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor. Sie sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das  BKA zu melden sind. Erfasst sein sollen nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können. Zusätzlich soll das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst werden. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte des NetzDG soll um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt werden, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.

Der Entwurf schlägt zudem vor, den Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches dahingehend zu erweitern, dass zukünftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten soll erfasst werden. Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen sollen zukünftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden können. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens soll auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene gelten.

Unter dem Tatbestand Bedrohung soll zukünftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst werden. Bei der Strafzumessung sollen antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt werden. In der Strafprozessordnung sollen die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegenüber Telemediendiensteanbietern erweitert werden. (mwo/06.05.2020)

Liste der Sachverständigen

  • Prof. Dr. Matthias Bäcker, LL.M. Johannes Gutenberg-Universität Mainz, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Informationsrecht, insbesondere Datenschutzrecht
  • Josephine Ballon, HateAid gGmbH, Berlin, Rechtsanwältin
  • Stefan Conen, Deutscher Anwaltverein e. V., Berlin, Mitglied im Strafrechtsausschuss, Rechtsanwalt
  • Prof. Dr. Armin Engländer, Ludwig-Maximilians-Universität München, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie
  • Klaus-Dieter Hartleb, Generalstaatsanwaltschaft München Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz; Oberstaatsanwalt
  • Markus Hartmann, Staatsanwaltschaft Köln Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Leiter der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen
  • Henning Lesch, eco – Verband der Internetwirtschaft e. V., Hauptstadtbüro Berlin Leiter Hauptstadtbüro, Geschäftsbereichsleiter Politik & Recht, Rechtsanwalt
  • Andreas May, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität Leitender Oberstaatsanwalt Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
  • Jürgen Peter, Vizepräsident beim Bundeskriminalamt Berlin
  • Dr. Uda Bastians, Deutscher Städtetag, Berlin Leiterin des Dezernats Recht und Verwaltung Beigeordnete
  • Uwe Lübking, Deutscher Städte- und Gemeindebund, Berlin Beigeordneter
  • Dr. Klaus Ritgen, Deutscher Landkreistag
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  • 19/17741 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 809 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/18470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 806 KB — Status: 08.04.2020

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Gesetz gegen Rechts­extre­mismus und Hass­krimi­na­lität beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 18. Juni, den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität (19/17741) auf Empfehlung des Rechtsausschusses (19/20163) angenommen. Die Koalitionsfraktion stimmten für ihren Entwurf, Linksfraktion und AfD lehnten ihn ab, die FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zuvor hatte das Parlament in zweiter Beratung einen Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/20168) zum Koalitionsentwurf abgelehnt. Alle übrigen Fraktionen stimmten dagegen. In dritter Beratung scheiterte die AfD-Fraktion mit einem Entschließungsantrag (19/20169), dem nur die Antragsteller zustimmen. Ein wortgleicher Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/18470) wurde einstimmig für erledigt..

Keine Mehrheit fand ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Bundesmeldegesetzes – Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen (19/17252), zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/20139 Buchstabe b) vorlag. Die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab, AfD, Linksfraktion und Grüne enthielten sich. Abgelehnt wurde zudem ein Antrag der FDP mit dem Titel „Terror von rechts nicht unterschätzen – Gewaltbereiten Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen (19/14062), zu dem der Innenausschuss ebenfalls eine Beschlussempfehlung vorgelegt hatte (19/20106). Die Koalitionsfraktionen lehnten ihn ab, die Grünen stimmten mit der FDP dafür, die AfD und die Linksfraktion enthielten sich.

Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel “Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen„ (19/17750), zu dem es eine weitere Beschlussempfehlung des Innenausschusses (19/20141) gab. Die Koalitionsfraktionen und die AfD lehnten ihn ab, die FDP und die Linksfraktion enthielten sich. Schließlich scheiterte auch die AfD Fraktion mit ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes – Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst (19/17785), den alle übrigen Fraktionen auf Empfehlung des Innenausschusses (19/20139 Buchstabe a) ablehnten.

Gesetzentwurf der Koalition und der Regierung

Die Koalitionsfraktionen und die Bundesregierung betonen in ihren gleichlautenden Gesetzentwürfen (19/17741, 19/18470), dass es vor allem um eine effektive Strafverfolgung auch bei Tatbegehungen im Internet geht. Im Internet und besonders in den sogenannten sozialen Medien sei eine zunehmende Verrohung der Kommunikation zu beobachten Dies gefährde letztendlich die Meinungsfreiheit, die der Staat mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zu verteidigen habe.

Mit dem Gesetz wird eine Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke im Sinne des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes eingeführt. Sie werden verpflichtet, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind. Erfasst werden nur solche Inhalte, bei denen es konkrete Anhaltspunkte für die Erfüllung eines Straftatbestandes gibt und die anhaltende negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit in den sogenannten sozialen Medien haben können.

Zusätzlich wird das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte erfasst. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wurde um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt, da die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 gezeigt hätten, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form ihren Ausdruck findet.

Straftatenkatalog erweitert

Zudem wird der Straftatenkatalog des Strafgesetzbuches dahingehend erweitert, dass zukünftig auch die Androhung einer gefährlichen Körperverletzung strafbar sein kann. Auch die Billigung noch nicht erfolgter Straftaten wird erfasst. Öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften getätigte beleidigende Äußerungen können künftig im Höchstmaß mit zwei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Der Tatbestand der üblen Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gilt auch für Taten gegen Personen bis hin zur kommunalen Ebene.

Unter dem Tatbestand Bedrohung werden künftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst. Bei der Strafzumessung werden antisemitische Motive eines Täters besonders berücksichtigt. In der Strafprozessordnung wurden die Regelungen über die Verkehrs- und Bestandsdatenerhebung gegenüber Telekommunikationsdiensteanbietern auf Maßnahmen gegenüber Telemediendiensteanbietern erweitert. 

Abgelehnter Änderungsantrag der Grünen

Die Grünen griffen mit ihrem Änderungsantrag (19/20168) das zentrale Meldeverfahren und seine “rechtsstaatlich dringend notwendige Differenzierung„, den Umgang mit den gemeldeten Daten beim Bundeskriminalamt und die Rechte der gemeldeten Personen auf.

Auch wollte die Fraktion die Rechtsstellung derjenigen, deren Daten an das Bundeskriminalamt gemeldet werden, verbessern. Sie stellte fest, dass es an der rechtsstaatlich erforderlichen Grundlage für eine Verarbeitung des hier zu regelnden Datenbestandes fehlt.

Abgelehnter Entschließungsantrag der AfD

Die AfD forderte die Bundesregierung in ihrem Entschließungsantrag (19/20169) unter anderem auf, die Begriffe Hassrede, Hasskriminalität und vergleichbare Wendungen in der öffentlichen Kommunikation zu strafbaren Äußerungsdelikten im Internet zu unterlassen.

Auch sollte das Augenmerk bei der Verfolgung von strafbaren Äußerungsdelikten im Internet nicht einseitig auf Täter mit rechtsextremistischer Gesinnung gerichtet werden, sondern das gesamte weltanschauliche und religiöse Spektrum dieser Taten sei in den Blick zu nehmen, schrieb die AfD.

Abgelehnter Gesetzentwurf der FDP

Auf “Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen„ zielte der Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (19/17252), zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag (19/20139 Buchstabe b). Wie die Fraktion darlegte, hat die politisch motivierte Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke “deutlich die Bedrohungslage für politische Mandatsträger in Deutschland vor Augen geführt„. Generell häuften sich in jüngerer Zeit die Angriffe auf Politiker sowie Drohungen gegen sie. Dabei sei nicht auszuschließen, dass diese durch zuvor erteilte Melderegisterauskünfte begünstigt wurden, denn laut Bundesmeldegesetz könnten Name und Anschrift einer in Deutschland gemeldeten Person “im Wege einer einfachen Melderegisterauskunft ohne Angabe eines Grundes von jedermann bei der zuständigen Meldebehörde erfragt werden„. Darüber hinaus erlaube das Gesetz weitergehende Auskünfte, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.

Diese Auskunftspflichten der Meldebehörden ermöglichen es laut FDP “jedermann, in Erfahrung zu bringen, wo andere Personen wohnen und sich somit gewöhnlich aufhalten„. Dies ermögliche nicht nur eine Kontaktaufnahme in deren Interesse, sondern erleichtere auch Straftaten gegen die betroffenen Personen und ihre Familien. Deshalb dürften diese Daten nicht herausgegeben werden, “wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen Person durch die Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann„. Um die Herausgabe von Daten zu unterbinden, sei für die betroffene Person in solchen Fällen im Melderegister eine Auskunftssperre einzutragen.

Der Gesetzentwurf sah dazu die Einführung einer gesetzlichen Vermutung vor, dass im Falle von Mitgliedern des Bundestages und der Landesparlamente sowie der Vertreter in kommunalen Gebietskörperschaften, Wahlbeamten wie etwa Bürgermeistern sowie politischen Beamten wie Regierungspräsidenten die Voraussetzungen für eine Auskunftssperre gemäß Paragraf 51 des Bundesmeldegesetzes vorliegen. Diese Sperre sollte auf deren Antrag hin für die Dauer der Legislaturperiode eingetragen werden. Zugleich sollte die Regelung nach dem Willen der Fraktion auf Angehörige dieser Personen ausgeweitet werden, “da die Auskunftssperre sonst leicht durch eine Abfrage der Daten der Partner oder der Kinder, die im gleichen Haushalt leben, umgangen werden könnte„.

Abgelehnter Antrag der FDP

Auf eine entschlossene Bekämpfung des gewaltbereiten Rechtsextremismus in Deutschland drang die FDP-Fraktion in ihrem abgelehnten Antrag (19/14062), zu dem eine Beschlussempfehlung des Innenausschusses vorlag (19/20106). Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, “zeitnah den Stellenaufwuchs in den Sicherheitsbehörden zu nutzen, den Kampf gegen Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus spürbar zu verstärken„. Zusätzlich müssten Opfer rechtsextremer Straftaten besser geschützt werden.

Hierzu sollten nach dem Willen der Fraktion in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu zählten eine Verbesserung der Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden sowie des Schutzes gefährdeter Personen und Objekte. Ferner sollte die Bundesregierung dem Antrag zufolge unter anderem die Entwaffnung der rechtsextremen Szene vorantreiben, “keinen Platz für Rechtsextremismus in Behörden lassen„, Verbote von rechtsextremen Organisationen durchsetzen und “rechtsextreme Netzwerke europaweit bekämpfen„.

Abgelehnter Antrag der Grünen

Die Grünen schrieben in ihrem abgelehnten Antrag (19/17750), zur wirksamen Bekämpfung von Rechtsextremismus, der Bedrohung ganzer Bevölkerungsgruppen sowie von Hass und Hetze im Netz bedürfe es einer koordinierten Gesamtstrategie. Die Bundesregierung wurde zur Umsetzung einer Reihe von Maßnahmen aufgefordert, um “die Zivilgesellschaft und Prävention gegen Rechtsextremismus nachhaltig zu stärken und zu fördern„.

So sollte die “Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratiestärkung, gegen Rechtsextremismus, Rassismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit„ nach dem Willen der Fraktion über ein Demokratiefördergesetz “nachhaltig gestaltet und finanziell strukturell abgesichert werden„. Auch sollte dem Antrag zufolge der Schutz vor rassistischer Diskriminierung sowie vor Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) “deutlich verbessert„ und die Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes deutlich aufgestockt werden.

Ferner drang die Fraktion auf eine wirksamere Ausgestaltung des Waffenrechts, “damit sich gewaltbereite Personen und Bewegungen, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung wenden, nicht auch noch legal bewaffnen können„. Zudem plädierte sie dafür, es “mit Hass, Hetze und Bedrohung konfrontierten Personen„ leichter zu ermöglichen, Auskunftssperren ihrer Meldeadressen vorzunehmen. Auch forderte sie unter anderem, ein “ gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen nutzbares beschleunigtes Online-Verfahren zu schaffen durch einen entsprechenden Entwurf zur Änderung der Zivilprozessordnung„. 

Abgelehnter Gesetzentwurf der AfD

Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Entwurf zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (19/17785) erreichen, dass politische Mandatsträger, Richter, Soldaten, ehrenamtliche Richter und Schöffen sowie Angestellte und Beamte im öffentlichen Dienst besser geschützt werden. Ihnen sollte die Beantragung einer Auskunftssperre deutlich erleichtert werden.

Das Bundesmeldegesetz, hieß es in dem Gesetzentwurf, enthalte nicht mehr zeitgemäße Regelungen. Der Entwurf sah unter anderem vor, dass die Meldebehörde bei Mitgliedern der eingangs genannten Personengruppe auf Antrag eine Auskunftssperre einzutragen hat, auch ohne dass konkrete Gefährdungshinweise vorgelegt werden können. (sas/18.06.2020)

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  • 19/14062 - Antrag: Terror von rechts nicht unterschätzen - Gewaltbereiten Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen
    PDF | 281 KB — Status: 16.10.2019
  • 19/17252 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen
    PDF | 273 KB — Status: 18.02.2020
  • 19/17741 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 809 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17750 - Antrag: Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen
    PDF | 335 KB — Status: 10.03.2020
  • 19/17785 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst
    PDF | 294 KB — Status: 11.03.2020
  • 19/18470 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 806 KB — Status: 08.04.2020
  • 19/20106 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Benjamin Strasser, Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP - Drucksache 19/14062 - Terror von rechts nicht unterschätzen - Gewaltbereiten Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen
    PDF | 246 KB — Status: 17.06.2020
  • 19/20139 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Lothar Maier, Roman Johannes Reusch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/17785 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - Schutz von politischen Mandatsträgern, Richtern, Soldaten, ehrenamtlichen Richtern und Schöffen sowie Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Lothar Maier, Roman Johannes Reusch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 19/17252 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes - Auskunftssperren für politische Mandatsträger in Bund, Ländern und Kommunen
    PDF | 299 KB — Status: 17.06.2020
  • 19/20141 - Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Antrag der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 19/17750 - Hass und Hetze wirksam bekämpfen, Betroffene stärken und Bürgerrechte schützen
    PDF | 242 KB — Status: 17.06.2020
  • 19/20163 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/17741 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 19/18470 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 931 KB — Status: 17.06.2020
  • 19/20168 - Änderungsantrag: zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/17741, 19/20163 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 308 KB — Status: 17.06.2020
  • 19/20169 - Entschließungsantrag: zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksachen 19/17741, 19/20163 - Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    PDF | 303 KB — Status: 17.06.2020
  • Fundstelle im Plenarprotokoll

Beschluss

  • Änderungsantrag 19/20168 abgelehnt
  • Gesetzentwurf 19/17741 (Beschlussempfehlung 19/20163 Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Entschließungsantrag 19/20169 abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/20163 Buchstabe b (Gesetzentwurf 19/18470 für erl erklären) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/17252 (Beschlussempfehlung 19/20139 Buchstabe b: Gesetzentwurf ablehnen) in 2. Ber abgelehnt
  • Beschlussempfehlung 19/20106 (Antrag 19/14062 ablehnen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 19/20141 (Antrag 19/17750 ablehnen) angenommen
  • Gesetzentwurf 19/17785 (Beschlussempfehlung 19/20139 Buchstabe a: Gesetzentwurf ablehnen) in 2. Ber abgelehnt

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

Deutscher Bundestag, Online-Dienste

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https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw11-de-rechtsextremismus-685582

Stand: 18.11.2024