Stopp von Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle
Der Bundestag hat am Donnerstag, 12. März 2020, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Steuerbetrug durch Umsatzsteuer-Karusselle stoppen“ (19/17135) und einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Umsatzsteuerbetrug wirksam bekämpfen“ (19/17748), erörtert und im Anschluss zur weiteren Beratung an den federführenden Finanzausschuss überwiesen.
Antrag der Linken
In ihrem Antrag (19/17135) fordert die Linksfraktion, den Steuerbetrug durch sogenannte Umsatzsteuerkarusselle zu stoppen. Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem unter anderem eine monatliche Abgabepflicht von Umsatzsteuervoranmeldungen für neu gegründete Unternehmen vorgesehen ist. Auch sollen Banken schneller Informationen über Kontoinhaber, Verfügungsberechtigte sowie über Kontobewegungen zur Verfügung stellen müssen.
Unter Berufung auf Schätzungen heißt es in dem Antrag, dass 30 bis 60 Milliarden Euro des statistischen Handelsbilanzüberschusses der EU in Höhe von 307 Milliarden Euro in 2018 auf Umsatzsteuerbetrug entfallen würden. Umsatzsteuerkarussell-Geschäfte seien vermutlich ein Hauptgrund für diese Abweichungen bei der Handelsbilanz, so die Fraktion.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/17748) auf, in der EU für einen Systemwechsel bei der Umsatzsteuererstattung zum generellen Reverse-Charge-Verfahren (Umkehr der Steuerschuldnerschaft) einzutreten und zu werben. Bei absehbarer Blockade des generellen Reverse-Charge-Verfahrens auf EU-Ebene solle sie bei der EU-Kommission einen Antrag auf Genehmigung einer nationalen Ausnahme zur Einführung des generellen Reverse-Charge-Verfahrens stellen. Nach dem Vorbild Italiens streben die Grünen ein digitales System zur Abwicklung der Umsatzsteuererstattung über unterschiedliche Konten unter Einbezug der Finanzverwaltung vor. In Brüssel solle ein Antrag auf Genehmigung dieses Verfahrens gestellt werden.
Auch will die Fraktion die Voraussetzungen für die Erteilung, Versagung und Entziehung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder der Steuernummer zu umsatzsteuerlichen Zwecken gesetzlich normieren, sodass für missbräuchliche Zwecke genutzte Steuernummern umgehend entzogen werden können. Zudem sollten die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am sogenannten TNA-Verfahren (Transaction Network Analysis Tool) geschaffen werden. Ebenso seien die Voraussetzungen zu schaffen, um die beim Zoll erfassten Daten der Einfuhr und der Einfuhrumsatzsteuer für das Besteuerungsverfahren digital an die zuständigen Finanzbehörden übermitteln zu können. (hle/sas/12.03.2020)