2. Untersuchungsausschuss

Zeugin: Knackpunkt war die Frage nach einer mit­tel­baren Diskriminierung

Blick auf eine Autobahn bei Sonnenuntergang

Der Untersuchungsausschuss befragte drei weitere Ministerialbeamte. (© picture alliance/Geisler-Fotopress)

Europa- und vergaberechtliche Fragen standen im Mittelpunkt der Sitzung des 2. Untersuchungsausschusses („Pkw-Maut“) am Donnerstag, 12. März 2020, die unter Leitung der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Nina Warken (CDU/CSU) stand. „Knackpunkt war von Anfang an, ob eine mittelbare Diskriminierung vorlag“, sagte Dr. Nina W., die bis Ende April 2017 das Referat EA 4 (Recht der EU) des Bundeswirtschaftsministeriums leitete. Dieses Referat ist für die Koordinierung aller gegen die Bundesrepublik gerichteten Vertragsverletzungsverfahren bis zur Einreichung der Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zuständig.

Die Frage der Diskriminierung bezieht sich darauf, dass laut dem Koalitionsvertrag von 2013 durch die Einführung der Pkw-Maut kein deutscher Fahrzeughalter schlechter gestellt werden sollte als zuvor. Deshalb sollte die Kfz-Steuer in Höhe der Pkw-Maut gesenkt werden. Genau dieses Vorgehen erklärte der EuGH im Juni 2019 für nicht vereinbar mit europäischem Recht, da es eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit darstelle.

„Europarechtliches Risiko für vertretbar gehalten“

„Wir haben das europarechtliche Risiko gesehen, es aber für vertretbar gehalten“, sagte die Zeugin. Man habe zwar nicht sicher sagen können, das Gesetz sei europarechtskonform; es sei aber „europarechtlich vertretbar“ gewesen. Grundsätzlich habe das Wirtschaftsministerium das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleitet. Allerdings habe ihr Referat klar gemacht, dass die Erhebung der Maut und die Reduktion der Kfz-Steuer nicht gekoppelt werden dürften, sondern in zwei unterschiedlichen Gesetzen geregelt werden müssten. Eine Koppelung, betonte W., wäre europarechtlich tatsächlich nicht zulässig gewesen.

Einen Einblick in die Entscheidungsabläufe im Bundesverkehrsministerium erhoffte sich der Ausschuss von der Vernehmung zweier weiterer Zeugen, die als Referenten im Bundesverkehrsministerium für einen begrenzten Zeitraum und in unterschiedlicher Intensität mit der Pkw-Maut befasst waren. Dem Zeugen Philipp F. v. C.-B., der nach eigenen Angaben ungefähr von Herbst 2017 bis Mitte 2018 Aufgaben im Zusammenhang mit der Pkw-Maut übernahm, konnten die Ausschussmitglieder allerdings wenig Erhellendes entlocken. Der Jurist, der seit Februar 2019 für das Auswärtige Amt in Genf arbeitet, erinnerte sich auch auf eingehende Fragen an kaum einen Vorgang und kaum eine Sitzung während seiner Zeit beim Verkehrsministerium.

„Betreibervertrag aus der Feder der externen Berater“

Etwas auskunftsfreudiger war Christian K., der als Referent im Bundesverkehrsministerium zwar hauptsächlich für Fragen der Lkw-Maut zuständig ist, sich aber bis Ende 2018 auch mit Aspekten der Pkw-Maut befasste. Im Ministerium seien ab 2015 lediglich drei Personen mit der Einführung der Pkw-Maut beschäftigt gewesen, während gleichzeitig etwa 30 externe Berater dafür tätig gewesen seien, berichtete K.

Auch die Entwürfe für den 2018 geschlossenen Betreibervertrag seien „komplett aus der Feder der externen Berater gekommen“. Dass er Ende 2018 ein Papier zur Vorbereitung des fast zwei Milliarden Euro schweren Betreibervertrags unterschrieb, begründete er damit, dass sein Referat StV 10 zu diesem Zeitpunkt weder eine Leitung noch eine stellvertretende Leitung gehabt habe und er der dienstälteste Referent gewesen sei.

„Kapazitäten und das Know-how von Toll Collect zu nutzen“

Befragt wurde der Zeuge auch nach vergaberechtlichen Punkten. Im Zentrum stand dabei die Frage, wie das Ministerium mit der Situation umging, dass 2018 kein zuschlagsfähiges Angebot für den Bereich Kontrolle vorlag. Lediglich die Bietergemeinschaft aus CTS Eventim und Kapsch TrafficCom hatte ein Angebot vorgelegt; dieses lag aber um rund eine Milliarde Euro über dem haushaltsrechtlichen Rahmen. Aus diesem Grund sei man in Gespräche mit der bundeseigenen Toll Collect GmbH einzutreten, welche die Lkw-Maut erhebt, sagte der Zeuge. Ziel sei es gewesen, „die Kapazitäten und das Know-how von Toll Collect zu nutzen“ und so die Kosten zu senken.

Geplant war demnach, die Terminals von Toll Collect auch für die Erhebung der Pkw-Maut zu nutzen. Auf die Frage, warum man nicht schon früher auf diese Lösung gekommen sei, erklärte K., er habe sich ursprünglich gegen diese Variante ausgesprochen, um im Fall von Problemen Streit zwischen Toll Collect und den Betreibern der Pkw-Maut zu vermeiden. In der gegebenen Situation habe der Einbezug von Toll Collect aber die Möglichkeit geboten, den Kostenrahmen einzuhalten. An den Verhandlungen mit den Bietern, bei denen der Preis von rund drei auf knapp zwei Milliarden Euro gesenkt wurde, sei er jedoch nicht beteiligt gewesen.

Auftrag des Untersuchungsausschusses

Der Bundestag hatte am 28. November 2019 mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen der AfD, der FDP,  der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD den 2. Untersuchungsausschuss der aktuellen 19. Wahlperiode, bestehend aus neun ordentlichen und neun stellvertretenden Mitgliedern, eingesetzt. Der Ausschuss soll das Verhalten der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und seiner nachgeordneten Behörden, seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD für die vorangegangene 18. Wahlperiode im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Einführung der Infrastrukturabgabe (Pkw-Maut) umfassend aufklären.

Dabei sind das Vergabeverfahren, die Kündigung der Verträge zur Erhebung und Kontrolle und die daraus resultierenden Folgen inklusive der Prozesse zur Abwicklung des Projekts ebenso Gegenstand der Untersuchung wie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten und die Aufklärungs- und Informationspraxis der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag zu diesen Vorgängen. Der Ausschuss soll zudem prüfen und Empfehlungen geben, welche Schlussfolgerungen zu ziehen und welche Konsequenzen aus seinen gewonnenen Erkenntnissen zu ergreifen sind. (chb/12.03.2020)

Liste der geladenen Zeugen

  • Dr. Nina W., Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
  • Christian K., Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
  • Philipp F. v. C.-B., Auswärtiges Amt

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