AfD-Antrag gegen EU-gesteuerte Corona-Hilfen überwiesen
Der Bundestag hat sich am Donnerstag, 23. April 2020, erstmals mit einem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Keine EU-gesteuerten Corona-Hilfen“ (19/18725) befasst und ihn nach halbstündiger Aussprache zur federführenden Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Die AfD wollte über ihren Antrag direkt abstimmen lassen, konnte sich damit aber gegenüber den übrigen Fraktionen nicht durchsetzen.
Antrag der AfD
Die Bundesregierung soll demnach auf europäischer Ebene verhindern, dass im Zuge der Corona-Krise weitere Kreditlinien durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) bewilligt werden, oder Bürgschaften und Zahlungen der Mitgliedstaaten für einen Garantiefonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) geleistet werden. Es dürfe auch keine gemeinsame Schuldenaufnahme der EU-Mitgliedstaaten stattfinden
Die EU-Kommission dürfe zudem nicht durch Anleiheemissionen mittelbar eine gemeinsame Schuldenaufnahme vornehmen. Finanzhilfen oder Garantien der EU an die nationalen Arbeitslosenversicherungen sollen nicht gewährt werden. Anleihekäufe durch die EZB über das bereits erreichte Maß hinaus soll nicht ausgeweitet werden, stattdessen sollen gleichzeitig eigene Corona-Hilfen über nationale Institutionen ausgereicht werden, soweit dies sinnvoll ist. (sas/23.04.2020)