Oppositionsanträge zur Wirtschaftspolitik erörtert
Zwei Oppositionsanträge zu wirtschaftspolitischen Themen hat der Bundestag am Donnerstag, 7. Mai 2020, erstmals beraten. Der Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Wirtschaftliche Belebung mit marktwirtschaftlichen Prinzipien“ (19/18949 neu) und der Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Deutsche Importwirtschaft angesichts der aktuellen Krise entlasten – Nachteile bei Einfuhrumsatzsteuer beseitigen“ (19/18971) wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Beim Antrag der Liberalen wird der Ausschuss für Wirtschaft und Energie die Federführung übernehmen, beim Antrag der AfD-Fraktion der Finanzausschuss.
Antrag der AfD
Die AfD fordert in ihrem Antrag (19/18971), umgehend das sogenannte Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer zu einzuführen. Deutsche Importunternehmen müssten bei der Einfuhr von Waren aus Herkunftsstaaten außerhalb der EU Einfuhrumsatzsteuer entrichten, die sie von den Finanzämtern später wieder erstattet bekommen können, schreibt die Fraktion. 2018 hätten die deutschen Zollbehörden 59,4 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Das in Deutschland angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer verursache eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfielen.
Anders als etwa in den Niederlanden oder Belgien sei eine Verrechnung der Einfuhrumsatzsteuerschuld mit dem Vorsteueranspruch in Deutschland nicht möglich. Das habe zur Folge, dass deutsche Seehäfen im internationalen Wettbewerb immer weiter zurückfielen. Während in Rotterdam im Jahr 2018 14,5 Millionen und in Antwerpen 11,1 Millionen Standardcontainer umgesetzt worden seien, seien es in Hamburg lediglich 8,7 Millionen gewesen. Der Containerumschlag habe damit im Jahr 2018 in Rotterdam um 5,7 Prozent und in Antwerpen um 6,2 Prozent zugelegt, während er in Hamburg um ein Prozent zurückgegangen sei.
Antrag der FDP
Die FDP fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (19/18949) unter anderem auf, Unternehmensbeteiligungen im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Regel durch den Erwerb von stillen Beteiligungen und andere Beteiligungen ohne Stimmrecht auszuüben und nur mit Zustimmung des Bundestages und in begründeten Ausnahmefällen auch den Erwerb von Anteilen an Unternehmen mit Stimmrecht vorzusehen. Die Fraktion fordert ein eindeutiges Verfallsdatum im Gesetz zur Errichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der nach 2020 schnellstmöglich abzuwickeln und aufzulösen sei.
Die FDP empfiehlt zudem den Verzicht auf undifferenzierte, nicht zielgerichtete Konjunkturprogramme. Sollten staatliche Unterstützungsmaßnahmen notwendig sein, sei darauf zu achten, dass sie den Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht zulasten der Leistungsfähigsten verzerren und vor allem dort wirken, wo die größten Probleme bestehen, die durch die Branchen nicht selbst zu lösen sind.
„Direktinvestitionen aus dem Ausland nicht behindern“
Für Direktinvestitionen aus dem Ausland sollten keine Hürden aufgebaut werden, die geplante Verschärfung des Außenwirtschaftsgesetzes sei zurückzunehmen. Reduziert werden sollten die staatlichen Beteiligungen an der Deutschen Post AG und der Deutschen Telekom AG. Bei neuen Beteiligungen empfiehlt die Fraktion Zurückhaltung. Auf zusätzliche konsumtive Ausgaben, die nicht im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie oder ihrer wirtschaftlichen Folgen stehen, solle verzichtet werden.
Im Klimaschutz plädieren die Liberalen für eine Ausweitung des europäischen Emissionshandels statt neuer nationaler Maßnahmen wie Brennstoffemissionshandel. Die staatlich veranlassten Stromkostenbestandteile wie Stromsteuer und Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage sollten gesenkt werden. Darüber hinaus tritt die FDP für die Stabilisierung der Finanzen der Rentenversicherung und die aktienorientierte Ausgestaltung der privaten Altersvorsorge ein. (hau/vom/07.05.2020)