Parlament

Abschließende Beratungen ohne Aussprache

Ohne vorherige abschließende Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 14. Mai 2020, über eine Reihe von Vorlagen abgestimmt.

Corona-Folgen im Wettbewerbsrecht: Einstimmig votierte der Bundestag für einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft“ (19/18963). Eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (19/19207) lag der Abstimmung zugrunde. Ziel ist es, die Corona-Folgen für Unternehmen und Behörden in Bezug auf wettbewerbsrechtliche Fragen abzumildern. Um dem Bundeskartellamt bei der Prüfung von Zusammenschlüssen weiterhin Ermittlungen in den betroffenen Märkten, vor allem bei dritten Unternehmen, zu ermöglichen, werden die Prüffristen der Fusionskontrolle einmalig verlängert. Die Verlängerung betrifft Anmeldungen von Zusammenschlüssen in der Zeit vom 1. März 2020 bis 31. Mai 2020. Für Unternehmen wird die Zinspflicht für Bußgelder, für die Zahlungserleichterungen wie Stundung oder Ratenzahlung gewährt sind, bis zum 30. Juni 2021 ausgesetzt. Weitere Maßnahmen betreffen Kammern und Handwerksorganisationen. Sie sollen Versammlungen leichter virtuell organisieren und auch Beschlüsse auf diesem Weg erwirken können.

Nationale Souveränität im 5G-Mobilfunknetz: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sicherstellung nationaler Souveränität im 5G-Mobilfunknetz“ (19/16058) wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Dazu hatte der Innenausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/19209). Das künftig aufzubauende 5G-Mobilfunknetz sei in besonderem Maße für die nationale Sicherheit und gesellschaftliche Prosperität relevant, da es darauf ausgelegt sei, milliardenfach Endgeräte mit dem Internet zu verbinden und damit Anwendungen wie etwa autonomes Fahren oder Industrie 4.0 zu ermöglichen, schreibt die Fraktion. Sie fordert die Bundesregierung auf, regulatorische Maßnahmen zu treffen, damit Netzwerkausrüster „von zweifelhafter Integrität“ nicht zum Zuge kommen könnten. Außerdem solle mit geeigneten Fördermaßnahmen die europäische und nationale Souveränität im Bereich von Informations- und Kommunikationstechnologie auf absehbare Zeit deutlich gestärkt werden.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte 13 Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen sind vom Petitionsausschuss beraten. Es handelt sich um die Sammelübersichten 530 bis 542 (19/129022, 19/19023, 19/19024, 19/19025, 19/19026, 19/19027, 19/19028, 19/19029, 19/19030, 19/19031, 19/19032, 19/19033, 19/19034). 

Mikrochips für Hunde und Katzen 

Darunter befindet sich auch eine Petition mit der Forderung nach einer Verpflichtung für Züchter von Hunden und Katzen, ihre Tiere mit einem Mikrochip zur Identifizierung zu kennzeichnen. Wie die Petentin in ihrer Eingabe schreibt, sei das bei den sogenannten „Schwarzzüchtern“ keine gängige Praxis.

Zwar sei in einigen Bundesländern eine Mikrochip-Pflicht vorgegeben worden. Allerdings enthielten diese Mikrochips auch nur eine Nummer, über die der Halter des Tieres nicht ermittelbar sei, heißt es in der Vorlage. Es sei daher erforderlich, Hunde und Katzen mit einem Chip zu versehen, über den die aktuellen Daten der jeweiligen Halter zu ermitteln sind.

Überweisung an die Landesparlamente

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 6. Mai 2020 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, die Petition den Landesparlamenten zuzuleiten, da dort die Zuständigkeit gesehen wird. In der Begründung zu der Beschlussempfehlung verweist der Ausschuss darauf, dass nach den geltenden Regelungen des Tiergesundheitsrechts nur jene Hunde und Katzen mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden müssten, die grenzüberschreitend transportiert werden.

Tierbesitzer hätten aber die Möglichkeit, ihre Tiere freiwillig zu kennzeichnen und in privaten Datenbanken zu registrieren. Diese Datenbanken, so wird eingeräumt, seien aber wegen der Freiwilligkeit der Registrierung nicht vollständig.

„Nicht im Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen“

Die Bundesregierung habe darauf hingewiesen, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, dass Tierhalter eine Abgabe des Tieres oder einen Umzug auch häufig nicht an die Datenbank melden würden. Die Daten seien daher in vielen Fällen „nicht aktuell“. Gleichwohl stehen aber aus Sicht der Regierung Aufwand und Kosten einer Kontrollpflicht nicht im Verhältnis zum zu erwartenden Nutzen.

Der Anteil der entlaufenen oder anderweitig verlorenen Tiere an der Gesamtpopulation betrage weniger als 0,7 Prozent bei Hunden und 1,7 Prozent bei Katzen. Von diesen entlaufenen oder anderweitig verlorenen Tieren gelangt nach Aussage der Bundesregierung der Großteil zu ihren Haltern zurück. Zudem entstünden erhebliche Kosten durch die Mikrochipkontrolle aller Hunde und Katzen bei jedem Tierarztbesuch und die anschließende Überprüfung des Tierhalters in der Datenbank.

(vom/hau/14.05.2020)

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