Anträge der Linken und Grünen zum bezahlbaren Wohnen beraten
Erstmals beraten hat der Bundestag am Mittwoch, 13. Mai 2020, einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Sofortprogramm Bezahlbares Wohnen gegen Mietschulden und Wohnungsverlust“ (19/19144) sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die ein „Sicher-Wohnen-Programm“ fordert, um „Mieten und Eigentum“ in Zeiten der Krise zu sichern (19/19148). Während der Antrag der Grünen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen überwiesen wurde, wird der Antrag der Linken federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutze erörtert. Die Linke hatte die Federführung beim Bauausschuss beantragt, wurde darin aber nur von den Grünen unterstützt, während die übrigen Fraktionen für die Überweisung in den Rechtsausschuss stimmten.
Antrag der Linken
Die Linksfraktion möchte mit einem Soforthilfeprogramm die Corona-Folgen für Mieter abmildern. Für die Dauer der Pandemie solle es ein Moratorium für Mieterhöhungen geben, fordern die Abgeordneten in ihrem Antrag (19/19144). Zwangsräumungen und Kündigungen sollten verboten werden. Selbstnutzende Wohnungseigentümer und Privatvermieter, die wegen der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten sind, sollten ein Moratorium für ihre Kreditverpflichtungen erhalten.
Weiter plädieren die Abgeordneten für ein gesetzliches Absenken der Nettokaltmiete um 30 Prozent für Mieter, die Corona-bedingt von erheblichen Einkommensverlusten betroffen sind. So würden Vermieter an den Krisenkosten beteiligt, anstatt diese allein den Mietern aufzubürden. Lägen die Einkommen über 2020 hinaus weiterhin um mindestens ein Drittel niedriger als vor der Krise, seien Mieten dauerhaft auf die ortsübliche Vergleichsmiete abzusenken. Gleichzeitig soll ein Härtefallfonds Privatvermietern, kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsgesellschaften sowie kleinen Wohnungsunternehmen, die in wirtschaftliche Not geraten, schnelle Hilfe gewähren.
Die Pandemie werde in einem noch stärkeren Maße diejenigen treffen, die schon jetzt unter den steigenden Mieten und der hohen Wohnkostenbelastung litten, nämlich Menschen mit geringen und durchschnittlichen Einkommen in Städten, heißt es zur Begründung. Die Sofortmaßnahmen der Bundesregierung seine wichtige erste Schritte gewesen, die allerdings nicht ausreichten, um Mieter vor den Folgen der Krise zu schützen.
Antrag von Bündnis 90/Die Grünen
Die Grünen fordern ein Hilfsprogramm Wohnen, das Mieten und Eigentum in Zeiten der Corona-Krise sichern soll. Die Abgeordneten sprechen sich in ihrem Antrag (19/19148) ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen der Bundesregierung für ein zusätzliches Programm der staatlichen KfW-Bankengruppe zur Bereitstellung zinsloser Darlehen aus. Dieses solle in zwei Richtungen wirken.
Zum einen solle Mietern bei Zahlungsschwierigkeiten kurzfristig geholfen werden können. Zum anderen sollten Eigentümer, die in ihrer eigenen Wohnung lebten, das Programm nutzen können. „Klar ist: Das aufzulegende Programm muss und soll treffsicher nur dort helfen, wo die Hilfe auch nötig ist“, erklären die Abgeordneten. Die Rückzahlungsmodalitäten seien bei der Darlehensvergabe verständlich und transparent abzustimmen. Mitnahme- und Doppelungseffekte sollten von vornherein vermieden werden.
Konkret sieht der Antrag die Vergabe zinsloser Darlehen vor. Anspruchsberechtigt sollen Mieter und selbstnutzende Eigentümer sein, wenn sie wegen Corona in Zahlungsschwierigkeiten kommen. Das Programm sei ausschließlich für die Überbrückung von Covid-19-bedingten Zahlungsengpässen gedacht, betonen die Abgeordneten weiter. (sas/13.05.2020)