Beteiligung an Sicherheitspräsenz im Kosovo soll verlängert werden
Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der Internationalen Sicherheitspräsenz Kosovo Force (KFOR) im Kosovo beteiligen. Der Bundestag hat am Mittwoch, 13. Mai 2020, erstmals über einen entsprechenden Antrag der Bundesregierung (19/19001) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur federführenden Beratung in den Auswärtigen Ausschuss überwiesen.
Unterstützung für einen stabilen Kosovo
Geplant ist laut Antrag, weiterhin bis zu 400 Bundeswehrsoldaten einsetzen zu können. Zu den Aufgaben der Bundeswehr gehören neben der Unterstützung der „Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force beziehungsweise der Kosovo Armed Forces (KAF) „und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen“.
Der Deutsche Bundestag beschloss erstmals am 11. Juni 1999, dass sich deutsche Soldatinnen und Soldaten an KFOR beteiligen dürfen. Der Einsatz der Bundeswehr erfolgt seitdem unverändert auf der Grundlage der Resolution 1244 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juni 1999. Die deutschen Streitkräfte handeln dabei nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit (Nato und Vereinte Nationen) gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 16,63 Millionen Euro. (sas/13.05.2020)