Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, erstmals über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Strategiewechsel in der Entwicklungszusammenarbeit – Corona-Moratorium für Entwicklungshilfe und Umwidmung von Entwicklungsmitteln zur Pandemie-Bewältigung“ (19/19517) beraten. Im Anschluss an die Debatte wurde die Initiative zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
Antrag der AfD
Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bundesrepublik Deutschland seien gravierend, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag und warnen vor massiven Arbeitsplatzverlusten und mehreren Millionen Menschen, die von Kurzarbeit betroffenen sein könnten. Vor diesem Hintergrund solle die Bundesregierung „bis zur endgültigen Bewältigung der Corona-Pandemie in Deutschland und Europa keine Neuzusagen für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit tätigen oder in Aussicht stellen“, heißt es in der Vorlage.
Auch bereits getätigte Neuzusagen in diesem Bereich seien, soweit noch nicht rechtsverbindlich, einzufrieren. Ausnahmen sollten dort gemacht werden können, wo die Entwicklungszusammenarbeit „zur Bewältigung der Corona-Pandemie in ihrer medizinischen bzw. gesundheitlichen Dimension unmittelbar beitrage“, oder in solchen Fällen, in denen eine Entwicklungszusammenarbeit mit der Wirtschaft erwiesenermaßen „einen gegenseitigen Nutzen erbringe“, so die AfD. (ste/27.05.2020)