Fragestunde am 13. Mai
In der einstündigen Fragestunde am Mittwoch, 13. Mai 2020, haben Vertreter der Bundesregierung vorab schriftlich eingereichte Fragen der Abgeordneten (19/19020) beantwortet, die getrennt nach Ressorts aufgerufen wurden.
Grüne mit den meisten Fragen
Von den insgesamt 61 Fragen an die Bundesregierung stammten 29 von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es folgten Abgeordnete der FDP-Fraktion mit 13 Fragen, Abgeordnete der Fraktion Die Linke mit elf Fragen und Abgeordnete der AfD-Fraktion mit acht Fragen.
Die meisten Fragen, nämlich 13, richteten sich an das Bundesministerium für Gesundheit. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sollte zehn Fragen beantworten, das Bundesministerium für Inneres, Bau und Heimat acht Fragen. Sechs Fragen gingen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, jeweils fünf Fragen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Vier Fragen sollte das Auswärtige Amt beantworten, drei Fragen das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Je zwei Antworten wurden vom Bundesministerien für Bildung und Forschung und vom Bundeskanzleramt erwartet. Eine Frage richtete sich jeweils an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, an das Bundesministerium der Verteidigung und an das Bundesministerium der Finanzen.
Was die Abgeordneten wissen wollten
Der Thüringer AfD-Abgeordnete Dr. Anton Friesen wollte beispielsweise vom Umweltministerium wissen, wie die Bundesregierung die Gefährlichkeit der seit Anfang April wütenden Brände um das ukrainische Atomkraftwerk Tschernobyl für Deutschland und Europa einschätzt.
Die baden-württembergische Abgeordnete der Linken Heike Hänsel fragte das Auswärtige Amt, in welcher Weise und wo genau die Bundesregierung bisher dazu beigetragen habe, dass es atomare Abrüstungsschritte bei der Nato gibt.
Der Hamburger FDP-Abgeordnete Dr. Wieland Schinnenburg erkundigte sich beim Gesundheitsministerium, aus welchen Gründen die Bundesregierung Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, Hebammen oder Zahnärzte bisher nicht in den Schutzschirm des Krankenhausentlastungsgesetzes aufgenommen hat und warum dieser Schutzschirm nur für Ärzte, Psychotherapeuten und Krankenhäuser gelten soll.
Die bayerische Abgeordnete Lisa Badum (Bündnis 90/Die Grünen) wollte vom Wirtschaftsministerium wissen, ob die Bundesregierung plant, die vom Parlamentarischen Staatssekretär Marco Wanderwitz in der Fragestunde am 6. Mai 2020 angesprochene Weiterentwicklung des Kurzarbeitergelds in ein Qualifizierungs-Kurzarbeitergeld umzusetzen, um die Corona-Krise für dringend nötige Weiterbildung in Strukturwandelregionen zu nutzen, und falls ja, wie der Zeitplan dafür ist. (vom/ste/13.05.2020)