Tourismus

FDP verlangt Corona­hilfen für die Reise­wirtschaft

Erstmals hat der Bundestag am Freitag, 15. Mai 2020, einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel  „Coronahilfen für die Reisewirtschaft“ (19/19151) erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Tourismus überwiesen.

Von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die abschließende Beratung eines Antrags von Bündnis 90/Die Grünen, der vorsieht, „die Tourismuswirtschaft in der Krise wirksam zu unterstützen“ (19/18959). 

Antrag der FDP

Die FDP fordert in ihrem Antrag (19/19151), den Wirtschaftsstabilisierungsfonds auch kleinen und mittelständischen Unternehmen zugänglich zu machen, um die Finanzierungsmöglichkeiten auch für kleine Unternehmen zu erweitern und zu erleichtern. Den betroffenen Unternehmen und Verbrauchern solle das geplante und zu erwartende Vorgehen in Bezug auf Unterstützungsmaßnahmen und Restriktionen offengelegt werden, um Planungssicherheit zu schaffen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der Pauschalreiserichtlinie einzusetzen, die das Anbieten von Gutscheinen bei Rücktritten von Reiseverträgen rechtssicher ermöglicht, wobei der Reiseveranstalter, wenn er aufgrund eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, dem Reisenden neben einer Erstattung auch die Ausstellung eines Gutscheines anbieten können soll. Dieser Gutschein müsse mindestens der Höhe des Rückerstattungsanspruchs entsprechen.

Schließlich verlangt die Fraktion einen Gesetzentwurf, der die Änderungen der Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht umsetzt. Zudem solle eine Arbeitsgruppe „Tourismuskonzept Corona“ eingerichtet werden, in der Politik, Wissenschaft und Wirtschaft Wege für sicheren Tourismus erarbeiten.

Abgesetzter Antrag der Grünen

Ihren Antrag (19/18959) begründet die Grünen-Fraktion mit dem Hinweis, dass die bisherigen staatlichen Hilfsangebote viele Selbstständige und Kleinstbetriebe der Branche nicht erreichten. Dies sei besonders problematisch für einen Wirtschaftszweig, der wie der Tourismussektor überwiegend klein- und mittelständisch geprägt sei und sich von anderen durch seine Vielfalt unterscheide, das Nebeneinander von großen Konzernen, Freiberuflern, Vereinen.

Auf die Bedürfnisse dieser Zielgruppe seien die bisherigen staatlichen Maßnahmen nicht passgenau zugeschnitten. KfW-Kredite würden von Hausbanken nur selten an touristische Betriebe vergeben, weil deren Ertragslage in der anhaltenden Corona-Krise voraussichtlich noch längere Zeit angespannt bleiben werde. Selbstständige und Freiberufler dürften die staatlichen Soforthilfen nicht für die eigene Lebenshaltung ausgeben, obwohl sie in der Regel nur geringe Betriebskosten hätten und auf ihre Einnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhalts angewiesen seien. (ste/15.05.2020)

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