FDP will virtuelle Gerichtsverhandlungen ermöglichen
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. Mai 2020, erstmals einen Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Auswirkungen des Coronavirus auf die Justiz – Virtuelle Gerichtsverhandlungen ermöglichen“ (19/19120) erörtert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen.
Laut FDP soll die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem die Zivilprozessordnung so geändert wird, dass auch Verhandlungen im Wege der Bild- und Tonübertragung möglich sind.
Bei Zustimmung der Parteien solle es der Allgemeinheit ermöglicht werden, per Livestream an Verhandlungen teilzunehmen, ohne dass dadurch der Öffentlichkeitsgrundsatz verletzt wird. Gleichzeitig solle sich die Bundesregierung verpflichten, sich für den Abschluss eines Digitalpaktes mit den Ländern einzusetzen, der es den Ländern ermöglicht, die Digitalisierung in der Justiz zu beschleunigen. (sas/14.05.2020)