Parlament

Abschließende Bera­tungen ohne Aus­sprache

Ohne vorherige Aussprache stimmte der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, über eine Reihe von Vorlagen ab:

Unfälle mit Anhängern: Einstimmig angenommen hat der Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17964), mit dem sie die Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr zusammengefasst im Straßenverkehrsgesetz gesetzlich regelt. Ziel des Entwurfs ist es, Rechtssicherheit über die Haftung der Halter von Zugfahrzeug und Anhängern „sowohl im Verhältnis zueinander als auch im Verhältnis zu möglichen weiteren Unfallbeteiligten“ zu schaffen. Der Rechtsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/19593).

Haftungsrecht im Luftverkehr: Ebenfalls einstimmig angenommen wurde ein zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dabei handelt es sich um den „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr“ (19/18790). Ziel ist es, die Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung anzupassen. Sie werden laut Entwurf den geänderten Haftungshöchstbeträgen nach dem Montrealer Übereinkommen und der EU-Verordnung Nr. 2027/97 angeglichen. Ebenfalls angepasst wird die Gebührenstruktur der „Schlichtungsstelle Luftverkehr“ beim Bundesamt für Justiz. Damit soll unter anderem Rechtssicherheit bei der gebührenrechtlichen Behandlung von Fällen geschaffen werden, in denen die Schlichtungsstelle ein Verfahren in derselben Angelegenheit für mehrere Beteiligte führt. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme (19/19370) gefordert, den Anwendungsbereich der Paragrafen 57 und 57a des Luftverkehrsgesetzes zu erweitern, und zwar auf Ansprüche im Zusammenhang mit der Aufhebung eines Luftbeförderungsvertrags, auf Ansprüche aus dem Nichtantritt eines Teils der gebuchten Flugreise und auf Ansprüche auf Gutscheine, die an Stelle der Rückzahlung des Flugpreises bei Annullierung ausgegeben werden. Die Regierung wollte diesen Vorschlag prüfen. Die Bundesregierung setzt im Hinblick auf die Schlichtung im Luftverkehr auf freiwillige Lösungen und auf eine Verständigung mit der Luftverkehrswirtschaft. Eine Schlichtung könne nur dann gelingen, wenn sie von den Beteiligten auch akzeptiert wird. Aus Sicht der Bundesregierung wäre daher unabdingbare Voraussetzung für die Umsetzung des Vorschlags, darüber zuvor eine Verständigung mit den Luftfahrtunternehmen zu suchen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vor (19/19594).

Öffentlicher Einfluss auf das Stromnetz: Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP gegen das Votum der Linken und Grünen bei Enthaltung der AfD lehnte der Bundestag einen Antrag der Grünen mit dem Titel „Öffentlichen Einfluss auf das Stromnetz stärken“ (19/9564) ab. Die Fraktion hatte darin gefordert, es müsse gesetzlich festgelegt werden, dass die Anteile an den Übertragungsnetzbetreibern, die bereits dem Bund gehören, nicht verkauft und stattdessen in eine Bundesnetzgesellschaft in Bundeshand überführt werden. Außerdem sollte der Bund gesetzlich ein Vorkaufsrecht bei Anteilsverkäufen oder Kapitalerhöhungen der Übertragungsnetzbetreiber erhalten. Ziel sei, Schritt für Schritt die öffentlichen Anteile am Netz auszubauen. Anders als in vielen europäischen Ländern gehörten die Übertragungsnetze in Deutschland zum Teil Staatsunternehmen anderer Länder und befinden sich ansonsten im Besitz von Akteuren unterschiedlicher Interessen, hieß es zur Begründung. Zur Abstimmung hatte der Wirtschaftsausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt (19/14509).

Flughafen Tegel: „Tegel offen halten – Für Berlin und für Deutschland“ (19/13101), lautete der Titel eines FDP-Antrags, dem auch die AfD zustimmte, der aber mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt wurde. Als Gesellschafter der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) trage der Bund Verantwortung für eine funktionierende Flughafen-Infrastruktur, hieß es in dem Antrag. Die Bundesregierung müsse zügig handeln, um die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Berlin und dessen Umgebung nicht zu gefährden und dessen Reputation nicht nachhaltig zu schaden, so die Fraktion. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses vor (19/17450 Buchstabe a).

Abgesetzt: Coronahilfen für die Reisewirtschaft: Abgesetzt hat der Bundestag die geplante Abstimmung über den Antrag der FDP-Fraktion, der „Coronahilfen für die Reisewirtschaft“ (19/19151) fordert. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise wollen die Liberalen im Bundestag es Reiseveranstaltern erleichtern, im Falle von Stornierungen anstelle der Erstattung bereits geleisteter Anzahlungen Gutscheine anzubieten. Die Bundesregierung wird deshalb dazu aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine Änderung der Pauschalreiserichtlinie einzusetzen. Zudem, so die Abgeordneten, solle eine Arbeitsgruppe „Tourismuskonzept Corona“ eingerichtet werden, in der Politik, Wissenschaft und Wirtschaft Wege für sicheren Tourismus erarbeiten.

Abgesetzt: EU-Freizügigkeit: Ebenfalls von der Tagesordnung abgesetzt hat der Bundestag die Abstimmung über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Aktuelle Einschränkungen des Grenzverkehrs zurücknehmen und EU-Freizügigkeit wiederherstellen“ (19/19149). „Schnellstmöglich“, so die Grünen, seien alle Einschränkungen im Personenverkehr in Grenzregionen zurückzunehmen, die wegen der Corona-Pandemie europaweit in Kraft traten, sofern es die Infektionslage erlaubt. Europaweit solle ein einheitliches Vorgehen gefunden werden, die Freizügigkeit für Personen, Waren oder Dienstleistungen wiederherzustellen. 

Abgesetzt: Tourismuswirtschaft: Des Weiteren hat der Bundestag die Abstimmung über den Antrag von Bündnis 90/„Die Grünen mit dem Titel “Tourismuswirtschaft in der Krise wirksam unterstützen„ (19/18959) von der Tagesordnung abgesetzt. Die Fraktion fordert darin, einen Rettungsfonds für die Reisewirtschaft im Rahmen der aktuell für die Corona-Pandemie zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel einzurichten, der allen Wirtschafts- und Rechtsformen der Tourismuswirtschaft ergänzende Hilfen bereitstellt und dabei auch die gemeinwohlorientierten und Sozialunternehmen berücksichtigt. Die Hilfen sollten von den Unternehmen über einen realistischen Zeitraum von mehreren Jahren zurückgezahlt werden müssen. Für Kleinstunternehmen wie Reisebüros und Solo-Selbstständige sollten sie in nicht rückzahlbare Zuschüsse umgewandelt werden können. Für den Bereich Pauschalreise will die Fraktion einen Kundengeldabsicherungsfonds einrichten, der die Rückerstattung von Kundengeldern bei Insolvenzen von Pauschalreiseveranstaltern sicherstellt und an den Reiseveranstalter je verkaufter Pauschalreise einen Beitrag zahlen. Der Fonds solle auch Anzahlungen für wegen der Corona-Pandemie stornierter Reisen erstatten und so die Liquidität der Reiseveranstalter schützen.

Beschlüsse zu Petitionen: Der Bundestag stimmte elf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu Petitionen zu, die beim Bundestag eingegangen waren und vom Petitionsausschuss beraten worden sind. Es handelt sich um die Sammelübersichten 543 bis 553 (19/19184, 19/19185, 19/19186, 19/19187, 19/19188, 19/19189, 19/19190, 19/19191, 19/19192, 19/19193, 19/19194). 

“Herkunft der Inhalte von Lebensmittel kennzeichnen„

Darunter befand sich auch eine Petition mit der Forderung, dass Lebensmittelhersteller die Herkunft aller Inhalte der von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel deklarieren müssen. Bewusst einkaufende und lebende Menschen sollten Einsicht darüber erhalten, was sie kaufen, schreibt die Petentin. Angaben wie “Bio„ oder “Geflügel aus der Umgebung„ seien keine ausreichenden Informationen für den Konsumenten.

Die Verbraucher sollten sich über die Fleisch- und Gemüselieferanten der Hersteller informieren können, um so für sich zu entscheiden, “ob sie das Lebensmittel kaufen möchten„. Als Beispiel werden Eier angeführt. Wer nur Freilandhaltung unterstützt, sollte auch die Möglichkeit erhalten, zu erkennen, ob bei verarbeiteten Lebensmitteln Freilandeier verwendet wurden.

Angabe nur “wenn Fehlvorstellung möglich wäre„

Die in der Sitzung des Petitionsausschusses am 13. Mai 2020 verabschiedete Beschlussempfehlung sieht vor, die Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen sowie sie dem Europäischen Parlament zuzuleiten. In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die Angaben zur Herkunft von Lebensmitteln EU-weit einheitlich geregelt seien. Der EU-Verordnung 1169 / 2011 entsprechend dürften Informationen über Lebensmittel in Bezug auf das Ursprungsland oder den Herkunftsort “nicht irreführend„ sein, heißt es.

Deren Angabe sei dann verpflichtend, “wenn andernfalls eine Fehlvorstellung möglich wäre„. Das gelte insbesondere, wenn die dem Lebensmittel beigefügten Informationen – wie etwas das Etikett – den Eindruck vermitteln, das Lebensmittel komme aus einem anderen Ursprungsland oder einem anderen Herkunftsort. Bei frischem, gekühltem oder gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- oder Geflügelfleisch müssen der Vorlage zufolge Aufzuchts- und Schlachtungsort des Tieres angegeben werden.

Brüssel verweist auf Umsetzungsschwierigkeiten

Wie der Petitionsausschuss weiter schreibt, hat die EU-Kommission in ihren Berichten in den Jahren 2013 und 2015 im Hinblick auf die Ausweitung von verpflichtenden Angaben auf “praktische Umsetzungsschwierigkeiten und die schwache Zahlungsbereitschaft der Verbraucher„ hingewiesen. “Sie hat eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftskennzeichnungen daher nicht für den richtigen Weg gehalten„, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Allerdings werde auf EU-Ebene eine solche Ausweitung weiterhin diskutiert. Auch habe der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD zum Inhalt, “dass bestehende Herkunftskennzeichnungspflichten überprüft und gegebenenfalls ausgeweitet werden„. (hau/ste/28.05.2020)

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