FDP und Linke: Fachkräfte und Auszubildende während Corona absichern
Der Bundestag hat am Freitag, 29. Mai 2020, erstmals über Anträge der FDP und der Linksfraktion zur Sicherung der beruflichen Bildung während der Corona-Pandemie debattiert und im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.
Die FDP fordert ein „Corona-Sofortprogramm für die Berufliche Bildung“ (19/19514). Fachkräfte sollten abgesichert und die Digitalisierung beschleunigt werden, schreiben die Abgeordneten. Der Antrag der Linksfraktion trägt den Titel „Auszubildende in der Krise nicht vergessen – Ausbildungskatastrophe abwenden“ (19/19486).
Antrag der FDP
Die FDP fordert in ihrem Antrag (19/19514) unter anderem, die Ausbildungsfähigkeit von Unternehmen mit einer Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung zu stärken. Dazu schlägt sie transparent kommunizierte Öffnungsstrategien für alle Branchen vor. Die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgeschäden der Corona-Pandemie seien zu minimieren, auf willkürliche Detailregelungen für einzelne Branchen solle verzichtet werden.
Auch verlangt die Fraktion die Einführung einer negativen Gewinnsteuer, durch die von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen durch die Finanzämter eine Liquiditätssoforthilfe ausgezahlt werden kann. Dabei solle der letzte Steuerbescheid als Bemessungsgrundlage dienen. Auszubildende und Ausbildungsbetriebe sollten bei der Überbrückung eingeschränkter Ausbildungsmöglichkeiten unterstützen werden, indem etwa die Einstiegsqualifizierung als betriebsnahe Maßnahme gestärkt wird. Sie müsse auf einen zeitnahen, anrechenbaren Übergang in eine reguläre betriebliche Ausbildung ausgerichtet sein. Auszubildenden sollte bereits in den ersten sechs Wochen der betrieblichen Kurzarbeit Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Die gesetzliche Pflicht der Betriebe zur Auszahlung der vollen Vergütung wollen die Liberalen beibehalten.
Antrag der Linken
Der Antrag der Linksfraktion sieht vor, Auszubildende in der Corona-Krise abzusichern. Denn gerade sie müssten fürchten, ihre Ausbildung frühzeitig abbrechen zu müssen. Das erhöhe den Druck auf den ohnehin schon angespannten Ausbildungsmarkt, so die Fraktion. Die Abgeordneten fordern deshalb unter anderem, „dass der Vergütungsanspruch aus § 19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG (Berufsbildungsgesetz) bestehen bleibt und die volle Ausbildungsvergütung für Auszubildende und ausbildungsintegriert dual Studierende für sechs Wochen weiterzuzahlen ist“.
Ferner solle die Bundesregierung die Verbundausbildung vereinfachen und finanziell fördern, „um Auszubildende für den Zeitraum der Krise vor Kurzarbeit des eigenen Betriebs zu schützen und die Fortführung ihrer Ausbildung zu gewährleisten“, so die Abgeordneten. Als weitere Maßnahme schlägt Die Linke die „Einführung eines zeitlich befristeten Ausbildungsbonus für Betriebe“ vor, die Auszubildende aus insolventen Betrieben. (hau/vom/ste/29.05.2020)