Verkehr

Bahn­ausbau Hanau–Geln­hausen mit Lärm­schutz und Barrie­refreiheit

Der Bundestag hat am Mittwoch, 27. Mai 2020, den Bericht der Bundesregierung „über das Ergebnis der Vorplanung und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Ausbaustrecke Hanau – Gelnhausen“ (19/18075) debattiert und mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und Linksfraktion eine Entschließung angenommen. Die FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (19/19406) vor. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD lehnte der Bundestag einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (19/19539) ab, wobei sich die FDP enthielt. Die Linke stimmte mit den Grünen für den Entschließungsantrag.

Kürzere Fahrzeit, höhere Kosten

Aus dem Bericht geht hervor, dass der viergleisige Streckenausbau im Abschnitt Hanau-Gelnhausen (Hessen) nach Aussage des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) der Bewältigung der stark wachsenden Schienenverkehre im Raum Frankfurt/Fulda/Würzburg/Erfurt innerhalb des Großprojekts der Ausbau- beziehungsweise Neubaustrecken (ABS/NBS) Hanau – Würzburg/Fulda – Erfurt dient. Aus vier möglichen Varianten sei die Variante SI 230 mit Hochgeschwindigkeitsgleisen innen und einer Maximalgeschwindigkeit von 230 km/h ausgewählt worden, „obwohl sie nicht die kostengünstigste ist“, heißt es in der Vorlage.

Da den Mehrkosten in Höhe von sechs Millionen Euro jedoch ein höherer Nutzen durch Fahrzeitverkürzung gegenüberstehe, könne die Variante SI 230 dem Parlament als wirtschaftlichste Variante empfohlen werden. Mit der Auswahl der Variante SI 230 würden alle Projektziele vorbehaltlich der Ergebnisse der Planfeststellungsverfahren erfüllt. „Das EBA geht davon aus, dass mit der Wahl der Vorzugsvariante dem geforderten Grundsatz von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprochen wird“, heißt es in dem Bericht.

Als Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung seien einige der dort geforderten Maßnahmen in die Vorzugsvariante aufgenommen worden, schreibt die Regierung. So würden die Haltepunkte der betroffenen Gemeinden mit Außenbahnsteigen und Lärmschutzwänden ausgerüstet und somit die von der Region geforderte aktive und barrierefreie Umgestaltung dieser Bereiche in großen Teilen ermöglicht.

Zusätzliche Forderungen nicht berücksichtigt

Das Dialogforum der Öffentlichkeitsbeteiligung erhebe jedoch zusätzliche Forderungen zur Vorzugsvariante, die über den Stand der Technik, bestehende Finanzierungsregularien oder gesetzliche Regelungen hinausgingen und folglich in der Planung nicht berücksichtigt worden seien, wird mitgeteilt.

Die Forderungen beträfen im Wesentlichen das Niveau und die Gestaltung des Lärmschutzes und der Barrierefreiheit. „Unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Aspekte können die zusätzlichen Forderungen der Region aus Sicht des EBA nicht zur Umsetzung empfohlen beziehungsweise nicht im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens finanziert werden“, heißt es in der Vorlage.

Eisenbahn-Bundesamt warnt 

Das EBA empfehle daher die Bestätigung der beschriebenen Vorzugsvariante SI 230 der DB Netz AG als Grundlage für die weiteren Planungen.

Sollte es zur Realisierung der Kernforderungen aus der Bürgerbeteiligung kommen, würde dies zu erheblichen Mehrkosten mit gegebenenfalls Auswirkungen auf die geplante Realisierung anderer Vorhaben, der Verringerung des Nutzen-Kosten-Faktors sowie einer möglichen Verlängerung der Bauzeit führen, warnt das Eisenbahn-Bundesamt.

Entschließung angenommen

In der Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung auf, die Vorzugsvariante der Ausbaustrecke Hanau – Gelnhausen mit Maßnahmen (Kernforderungen) des Dialogforums Hanau – Würzburg/Fulda umzusetzen. Die Kernforderung 1 bezieht sich auf den Lärmschutz, die Kernforderung 2 auf die Barrierefreiheit.

Darüber hinaus beschloss der Bundestag, dass die nachvollziehbar verlorenen Planungskosten aufgrund dieses Beschlusses den Eisenbahn-Infrastrukturunternehmen des Bundes auf Antrag durch den Bund erstattet werden. Die beiden Kernforderungen werden Bestandteil der erforderlichen Planfeststellungs- und Planänderungsverfahren. Die nach heutiger Kostenschätzung auf den Bund entfallenden Kosten für die beiden Kernforderungen in Höhe von 29 Millionen Euro müssen zum Zeitpunkt des Abschlusses der Finanzierungsvereinbarungen im Etat des Verkehrsministeriums gegenfinanziert werden. 

Abgelehnter Entschließungsantrag der Grünen

Die Grünen forderten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (19/19539), die Vorschläge der frühzeitigen Bürgerbeteiligung aufzugreifen und die Finanzierung über Vereinbarungen abzusichern, indem die erste Kernforderung zum Lärmschutz Eingang in die Planung der Leistungsphasen drei und vier finden und die zweite Kernforderung zur Barrierefreiheit ebenfalls vollumfänglich übernommen und zur Baureife gebracht wird.

Ein viergleisiger Ausbau zwischen Hanau und Gelnhausen sei unabdingbar, schreiben die Grünen. Mit der Entmischung der Verkehre und der damit verbundenen Kapazitätserhöhung werde durch die Maßnahmen eine Angebotsverdichtung im Schienenpersonennah- und -fernverkehr ermöglicht. (hau/27.05.2020)

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