Koalition: EU-Finanzhilfen im Kampf gegen Corona-Arbeitslosigkeit
Einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Notlage im Anschluss an den Covid-19-Ausbruch“ (Sure-Gewährleistungsgesetz, 19/19494) hat der Bundestag am Freitag, 29. Mai 2020, nach erster Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Haushaltsausschuss überwiesen.
„Konsequenzen des Covid-19-Ausbruchs eindämmen“
Wie aus dem Vorschlag für eine entsprechende Verordnung des Europäischen Rates hervorgeht, soll das „Sure“-Instrument Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen, die erhebliche Finanzmittel mobilisieren müssen, um die wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen des Covid-19-Ausbruchs auf ihrem Hoheitsgebiet einzudämmen.
Es ermögliche einen finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten, die ihre öffentlichen Ausgaben sehr kurzfristig hochfahren müssen, um Arbeitsplätze zu erhalten und soll als zweite Verteidigungslinie dienen, Kurzarbeitsregelungen und ähnliche Maßnahmen unterstützen und den Mitgliedstaaten dabei helfen, Arbeitsplätze und damit Arbeitnehmer und Selbstständige vor dem Risiko von Arbeitslosigkeit und Einkommensverlusten zu schützen.
Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD
Die Koalition will die rechtlichen Grundlagen zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen des geplanten Sure-Instruments auf europäischer Ebene schaffen. Ihr entsprechender Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesrepublik Gewährleistungen in Höhe von rund 6,384 Milliarden Euro übernehmen soll. Für die Übernahme von Gewährleistungen ist laut Artikel 115 des Grundgesetzes eine Ermächtigung durch das Bundesgesetz notwendig.
Laut Vorlage soll das Sure-Instrument der Europäischen Union ermöglichen, „Darlehen von bis zu 100 Milliarden Euro an die Mitgliedstaaten zu den günstigen Finanzierungsbedingungen der Union auszureichen“. Die Mittel sollen demnach dafür dienen, „Kurzarbeit oder vergleichbare Maßnahmen sowie unterstützende Maßnahmen im Gesundheitsbereich insbesondere zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz“ zu finanzieren. Finanziert werden soll das Instrument durch die Kreditaufnahme der EU am Kapitalmarkt. „Damit sie Kredite in dieser Höhe zu vorteilhaften Konditionen vergeben kann, sind Garantien der Mitgliedstaaten in Höhe von insgesamt 25 Milliarden Euro erforderlich“, heißt es in den Entwurf. (hau/29.05.2020)