Parlament

Eva Högl als neue Wehrbeauftragte vereidigt

Bundestagspräsident Dr. Wolfgang Schäuble hat am Donnerstag, 28. Mai 2020, die bisherige SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Dr. Eva Högl als neue Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages vereidigt. 

Schäuble wünschte Högl im Namen des gesamten Hauses „alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen“. Einen Handschlag könne es in Corona-Zeiten allerdings nicht geben, so der Bundestagspräsident. Högl folgt auf Dr. Hans-Peter Bartels, der nach fünf Jahren aus dem Amt schied. 

Mit 389 Stimmen vom Bundestag gewählt

Die 51-jährige Juristin Eva Högl vertrat seit Januar 2009 den Wahlkreis Berlin-Mitte im Bundestag. Am Donnerstag, 7. Mai 2020, war sie vom Bundestag mit 389 Stimmen bei 171 Enthaltungen und vier ungültigen Stimmen zur nächsten Wehrbeauftragten gewählt worden. Der Wahl lag ein gemeinsamer Wahlvorschlag von CDU/CSU und SPD zugrunde (19/18935). Für die Wahl war die Kanzlermehrheit von 355 Stimmen erforderlich.

Amtsvorgänger Hans-Peter Bartels, der vor seiner Vereidigung am 21. Mai 2015 der SPD-Bundestagsfraktion angehört hatte und Vorsitzender des Verteidigungsausschusses war, hatte Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble am 28. Januar 2020 seinen letzten Wehrbericht für das Jahr 2019 übergeben (19/16500). Der 59-jährige Bartels war der zwölfte Wehrbeauftragte des Bundestages.

Im Grundgesetz verankert

Der oder die Wehrbeauftragte wird nach Artikel 45b des Grundgesetzes als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu den Kernaufgaben gehört ferner, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen.

Die gewonnenen Erkenntnisse über den inneren Zustand der Bundeswehr hält der oder die Wehrbeauftragte in einem umfassenden Bericht fest, der einmal jährlich dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

Ombudsinstitution der Streitkräfte

Als „Anwältin der Soldaten“ und zugleich Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte nimmt die Wehrbeauftragte eine besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist sie weder Mitglied des Deutschen Bundestages noch Beamtin. Tätig wird die Wehrbeauftragte aus eigener Initiative oder auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Ihre Informationen erhält sie insbesondere durch angemeldete beziehungsweise unangemeldete Truppenbesuche, Gespräche und Eingaben, die ihn aus der Bundeswehr erreichen.

Dabei hat jede Soldatin und jeder Soldat die Möglichkeit, sich direkt und ohne Einhaltung des Dienstweges an die Wehrbeauftragte zu wenden, die somit auch Ombudsinstitution der Streitkräfte ist: Die Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, 11011 Berlin (https://www.bundestag.de/parlament/wehrbeauftragter#). (vom/28.05.2020)

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