Geschichte

Vor 100 Jahren: Erste Wahl zum Reichstag der Weimarer Republik

Wählt Spartakus - Reichstagswahlen am 6. Juni 1920. Wahlplakat der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD).

Wahlplakat der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) zur Reichstagswahl am 6. Juni 1920 (picture alliance / akg)

Vor 100 Jahren, am 6. Juni 1920, fand die Wahl zum ersten Reichstag der Weimarer Republik statt.

Zehn Parteien ziehen in den Reichstag ein

Der für vier Jahre gewählte Reichstag war das zentrale Verfassungsorgan der gesetzgebenden Gewalt in der Weimarer Republik und löste die seit 1919 regierende verfassungsgebende Weimarer Nationalversammlung ab. Diese hatte mit der Verabschiedung der Verfassung der Weimarer Republik am 31. Juli 1919 die Voraussetzungen für die erste freie demokratische Wahl des Reichstages der Weimarer Republik geschaffen. Der erste Reichstag hatte insgesamt 459 Sitze. Zehn Parteien zogen in den Reichstag ein.

79 Prozent der Stimmberechtigten waren dem Aufruf zu dieser Wahl gefolgt. Vier Prozent weniger als noch bei der Wahl zur Nationalversammlung am 19. Januar 1919. Die ersten Wahlen, die gemäß den Bestimmungen der neuen Verfassung durchgeführt wurden, endeten mit einer Niederlage für die Parteien der bisher regierenden sogenannten Weimarer Koalition – SPD, DDP und Zentrum.

Die Autoren der Verfassung hatten bei der Wahl zur Nationalversammlung noch fast drei Viertel aller Stimmen (74,8 Prozent) auf sich vereint. Eineinhalb Jahre später lag ihr Stimmenanteil nur noch bei 43,6 Prozent. Die SPD hatte knapp 16 Prozent, die DDP knapp zehn Prozent der Stimmen verloren. Auch das katholische Zentrum, das nach dieser Wahl kein Bündnis mehr mit der Bayrischen Volkspartei einging, war geschwächt.

Verluste der gemäßigten bürgerlichen Parteien

Stärker geworden waren hingegen DNVP, DVP und USPD. Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD), eine Abspaltung der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), wurde mit einem Zuwachs von etwa zehn Prozent und 84 Sitzen zweitstärkste Partei im Reichstag. Die gemäßigten bürgerlichen Parteien verloren gut die Hälfte ihrer Wähler an die rechtsliberale Deutschen Volkspartei (DVP) – plus 9,5 Prozent (65 Sitze) – und die rechte Deutschnationale Volkspartei (DNVP) – plus 4,7 Prozent (71 Sitze).

Weder rechts noch links der Mitte gab es eine Mehrheit. Nach langen Verhandlungen einigten sich Zentrum (64 Sitze), DDP (39 Sitze) und die gestärkte rechtsliberale DVP (65 Sitze) unter dem badischen Zentrumspolitiker Constantin Fehrenbach (1852-1926) auf eine von der SPD (mit 102 Sitzen größte Fraktion) tolerierte rechtsliberale Minderheitsregierung. Am 25. Juni 1920 ernannte der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert (1871-1925) den früheren Präsidenten der Nationalversammlung Fehrenbach zum Reichskanzler.

Erheblicher Einfluss des Versailler Vertrags

Erheblichen Einfluss auf das Wahlergebnis hatte vor allem der Friedensvertrag von Versailles. Viele Deutsche fühlten sich gedemütigt und zu Unrecht zu Kriegsverlierern gemacht. Auch der Kapp-Putsch vom März 1920 hatte für eine stärkere Polarisierung gesorgt. Seit den Wahlen zur Nationalversammlung hatte sich innerhalb der Wählerschaft eine weitgehende Verlagerung der Stimmen von der demokratischen Mitte auf die rechten und linken Flügelparteien vollzogen.

Knapp ein Jahr nach seiner Ernennung, am 4. Mai 1921, trat Fehrenbach zurück. Außenpolitische Differenzen vor allem mit dem Koalitionspartner DVP in der Reparationsfrage und dem Londoner Ultimatum führten zum Rücktritt des Kabinetts. Auf ihn folgte der Zentrumspolitiker Joseph Wirth. Ihm folgen mit Wilhelm Cuno (parteilos), Gustav Stresemann (DVP) und Wilhelm Marx (Zentrum) drei weitere Reichskanzler. Insgesamt sieben Regierungskabinette waren es in den ersten vier Jahren der jungen Republik. (klz/29.05.2020)

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