Überweisungen im vereinfachten Verfahren
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 28. Mai 2020, eine Reihe von Vorlagen zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen:
Conterganstiftung: Federführend im Familienausschuss beraten werden soll das von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachte „Fünfte Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes“ (19/19498). Geplant ist, multidisziplinäre medizinische Kompetenzzentren aus den Mitteln zur Deckung spezifischer Bedarfe zu finanzieren und dafür eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage zu schaffen. Darüber hinaus soll das Vertrauen der vom Contergangstiftungsgesetz erfassten Personen in den Fortbestand ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche als besonders schutzwürdig anerkannt werden. Der Gesetzentwurf sieht daher vor, dass Leistungsansprüche nach diesem Gesetz grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden dürfen. Lediglich bei vorsätzlich unrichtiger oder vorsätzlich unvollständiger Angaben der leistungsberechtigten Person soll eine Aberkennung der Ansprüche möglich sein. Aufwendige Vertrauensschutzprüfungen im Einzelfall im Zusammenhang mit einer Entscheidung über die Fortzahlung der Leistungen sollen künftig entfallen können. Eine Anrechnung von Zahlungen Anderer auf die Leistungen nach diesem Gesetz bleiben davon unberührt.
Verdienststatistik: Ebenfalls im Wirtschaftsausschuss beraten werden soll ein weiterer Gesetzentwurf der Bundesregierung, der die Änderung des Verdienststatistikgesetzes vorsieht (19/19361). Die bisherigen ein- oder vierjährigen Erhebungen der Bruttoverdienste seien mit Blick auf die gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn nicht aussagekräftig genug, schreibt die Bundesregierung. Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnbereich fänden sich häufig in Sektoren, die starken Nachfrageschwankungen unterliegen wie im Baugewerbe oder in der Landwirtschaft. Dadurch unterlägen auch die Verdienste in diesen Branchen Schwankungen innerhalb eines Jahres. Um die Verdienste samt ihren Schwankungen korrekt im Sinne der gesetzlichen Vorgaben zum Mindestlohn abbilden zu können, sollen sie künftig monatlich erhoben werden.
Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, (19/19366) wird federführend im Ausschuss für Wirtschaft und Energie beraten. Mit diesem Gesetz sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. In neuen Wohngebäuden (oder bei einer größeren Renovierung) mit mehr als zehn Stellplätzen sollen künftig alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet werden. In neuen Nichtwohngebäuden (oder bei einer größeren Renovierung) mit mehr als zehn Stellplätzen soll jeder fünfte Stellplatz die Leitungsinfrastruktur erhalten. Bis zum 1. Januar 2025 soll zudem jedes Nichtwohngebäude mit mehr als zwanzig Stellplätzen mit mindestens einem Ladepunkt versehen werden. Öffentliche Gebäude, die über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe bereits vergleichbaren Anforderungen unterliegen, sollen von den Regelungen ausgenommen werden.
Internationaler Seeverkehr: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen, (19/19380) soll federführend im Verkehrsausschuss beraten werden. Das Übereinkommen dient dem Ziel, den internationalen Seeverkehr zu erleichtern und zu beschleunigen und unnötige Verzögerungen für Schiffe und an Bord befindliche Personen und Güter zu vermeiden, schreibt die Bundesregierung. Bezweckt wird eine Reduzierung, Vereinfachung und Vereinheitlichung von nationalen Formalitäten, die beim Einlaufen, Aufenthalt und Auslaufen von zivilen Seeschiffen in und aus Häfen der Vertragsparteien erfüllt werden müssen.
Änderung des Seearbeitsgesetzes: Der Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes (19/19383) soll federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. Damit auch die Besatzungsmitglieder von Kauffahrteischiffen, die die Bundesflagge führen, von den Neuregelungen profitieren, soll das Seearbeitsgesetz an die geänderten Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst werden. Um die Ansprüche der Seeleute im Falle der Gefangennahme zu sichern, soll das Seearbeitsgesetz so geändert werden, dass das Heuerverhältnis während der Gefangennahme nicht endet. Der Beendigungszeitpunkt soll auf den Zeitpunkt der Freilassung verschoben werden. Zudem soll die Fortzahlung der Heuer aus dem Heuerverhältnis während der Gefangenschaft des Besatzungsmitglieds bis zum festgestellten Todeszeitpunkt in der Gefangenschaft oder bis zur ordnungsgemäßen Heimkehr angeordnet werden. Geändert werden soll auch das Kündigungsschutzgesetz, sodass die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage grundsätzlich erst nach der Freilassung des Besatzungsmitglieds beginnt.
Welthandelsorganisation: Federführend im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beraten wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen vom 30. November 1999 zur Errichtung des Beratungszentrums für das Recht der WTO (World Trade Organization/Welthandelsorganisation, (19/19384). Der Beitritt Deutschlands als Vollmitglied zum ACWL (Advisory Centre on WTO Law) soll die Kapazitäten für einen qualifizierten und kostengünstigen Beistand für Entwicklungsländer-Vertreter in Streitbeilegungsverfahren in der WTO sowie in der Beratung und Fortbildung verstärken. Das ACWL ist das Beratungszentrum für das Recht der WTO. Es wurde 1999 als eigene internationale Organisation gegründet und von der WTO unabhängig. Es leistet Entwicklungsländern anwaltlichen Beistand in Handels-Streitbeilegungsverfahren vor der WTO, berät sie in WTO-Rechtsangelegenheiten und organisiert Kurse in WTO-Recht. Laut Regierung schließt das ACWL damit eine Lücke in der Rechtsdurchsetzung für Entwicklungsländer. Das zugrunde liegende Problem sei die zuweilen unzureichende Be teiligung von Niedrigeinkommensländern an internationalen Handelsabkommen und deren Umsetzung, heißt es weiter.
Steuerabkommen mit Finnland: Erstmals hat der Bundestag auch einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Protokoll vom 18. November 2019 zur Änderung des Abkommens vom 19. Februar 2016 zwischen Deutschland und Finnland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen (19/19385) beraten. Die weitere Beratung der Vorlage soll der Finanzausschuss übernehmen. Durch die Änderung soll ausgedrückt werden, dass sowohl Doppelbesteuerungen als auch Nichtbesteuerungen oder reduzierte Besteuerungen vermieden werden sollen. In dem Abkommen werde das gegenseitige Verständnis darüber festgehalten, dass das Doppelbesteuerungsabkommen der Anwendung der nationalen Missbrauchsregelungen beider Staaten nicht entgegensteht.
Bundeszentrale für digitale und Medienbildung: Federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten werden soll ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Bundeszentrale für digitale und Medienbildung – Medien- und digitalpädagogische Kompetenzen bündeln, vermitteln und fördern“ (19/18729). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag auf, eine „Bundeszentrale für digitale und Medienbildung“ auf den Weg zu bringen. Das Projekt solle eine Online-Plattform inklusive App umfassen, die die unterschiedlichen und zahlreichen Angebote der digitalen Medien und Medienbildung bündeln und nutzerfreundlich präsentiert. Das Angebot solle eingeordnet und qualitätsgesichert präsentiert werden, darüber hinaus sollten eigene Inhalte produziert werden, um Pädagoginnen und Pädagogen sowie interessierten Erwachsenen und Heranwachsenden schnell, einfach, übersichtlich und kompetent Unterstützung zu ermöglichen. Themen könnten laut Antragstellern Urheberrecht, Medienproduktion, Informatik, Datenschutz , Desinformation und IT-Sicherheit sein.
Wissenschaftskommunikation: Ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Framing der Wissenschaftskommunikation für gesellschaftspolitische Ziele im Namen der Wissenschaftsfreiheit verhindern (keine Instrumentalisierung der Wissenschaftskommunikation)“ (19/19524) wird federführend im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beraten. Die AfD fordert, das Grundsatzpapier des Bildungs- und Forschungsministeriums aufgrund der darin enthaltenen „Gefahr einer Instrumentalisierung der Wissenschaftskommunikation für gesellschaftspolitische Ziele“ und weitere geplante Maßnahmen, die im Zusammenhang mit diesem Grundsatzpapier stehen oder auf der Basis dieses Papiers geplant sind, als verfehlt und in der Sache als nichtig zu erklären. Der Wissenschaftsrat bei solle ermutigt werden, zu evaluieren, inwieweit die Emotionalisierung von Sachthemen auf die Wissenschaftskommunikation lenkende Auswirkungen hat und wie dem daraus folgenden Konformitätsdruck entgegengewirkt werden kann.
Abgesetzt: Krisenmanagement: Von der Tagesordnung abgesetzt wurde ein Antrag der AfD mit dem Titel „Bundeskompetenzen in Katastrophenfällen von nationaler Tragweite erweitern – Einheitliches Krisenmanagement und Vorsorge mit 11-Punkte-Programm sicherstellen“. Federführend sollte die Vorlage an den Ausschuss für Inneres und Heimat überwiesen werden.
Lehrkräftemangel: Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Lehrkräftemangel beheben – Gute Bildung sichern“ (19/19483) wurde zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen. In Absprache mit den Ländern solle ein Programm zur Finanzierung zusätzlicher Lehramtsstudienplätze für alle Schulformen entwickelt werden, welches die Eigenbemühungen der Länder so weit ergänzt, dass in sieben bis acht Jahren mindestens 10.000 schulische Lehrkräfte pro Jahr zusätzlich für den Schuldienst bereitstehen. Die Maßnahmen sollen so lange aufrechterhalten werden, bis der Lehrkräftemangel behoben ist. Außerdem sollen die Studierenden bundesweit in den entsprechenden Studiengängen nach einem Bachelorabschluss, auf Wunsch auch nach einer Praxisphase, einen Rechtsanspruch auf einen Masterstudienplatz erhalten, um ihr Studium erfolgreich beenden zu können.
Menschenrechte in Zeiten von Corona: Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Menschenrechte im Ausnahmezustand – Für den Schutz der Menschenrechte in Zeiten der Corona-Pandemie“ (19/19499) wurde federführend an den Menschenrechtsausschuss überwiesen. Die Fraktion fordert in ihrem Antrag die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassenen Maßnahmen basierend auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen fortlaufend auf ihre Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Einschränkung von Grund- und Menschenrechten sowie ihre zeitliche Notwendigkeit zu überprüfen sowie geeignete Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen zu treffen, um für Menschen aus Risikogruppen eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bestmöglich zu gewährleisten.
Psychotherapeutische Versorgung: Federführend im Gesundheitsausschuss beraten werden soll ein Antrag der FDP mit dem Titel „Zeitnahe psychotherapeutische Versorgung während der Covid-19-Pandemie sicherstellen“ (19/19416) Schon vor Ausbruch der Pandemie seien psychische Erkrankungen verbreitet gewesen. Die durchschnittliche Wartezeit auf einen Therapieplatz habe bei 20 Wochen gelegen, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Zu lange Wartezeiten verursachten neben individuellem Leiden hohe Kosten für die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung durch Krankschreibungen unter Bezug von Krankengeld und Erwerbsminderungsrenten. Die Abgeordneten fordern daher, die Budgetierung psychotherapeutischer Behandlungen temporär aufzuheben, um dem gestiegenen Bedarf während der Pandemie zu begegnen.
Beschäftigte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe: Ein weiterer Antrag der FDP fordert eine „Einmalzahlung auch an Beschäftigte in den Einrichtungen der Behindertenhilfe“ (19/19507). Die Vorlage soll nach Überweisung federführend im Ausschuss für Arbeit und Soziales beraten werden. In ihrem Antrag verweist die Fraktion darauf, dass sich angesichts der aktuellen Corona-Pandemie die Wertschätzung der in der Pflege Beschäftigten zu Recht deutlich erhöht habe. „Ungeachtet der in den Tarifvereinbarungen und in der Refinanzierung der Pflegepersonalkosten zukünftig zu treffenden Veränderungen und Verbesserungen“ sei die Zahlung einer Prämie an die Beschäftigten in Altenpflegeeinrichtungen ein wichtiges Signal.
Innovationen im Finanzmarkt: „Regulatory Sandboxes – Für mehr Innovationen im Finanzmarkt“, so der Titel eines FDP-Antrags (19/19506), der im federführenden Finanzausschuss beraten wird. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, Erprobungszonen für sogenannte FinTechs nach dem Beispiel der britischen Regulatory Sandboxes einzuführen sowie die allgemeinen Rahmenbedingungen für Innovationen im Finanzmarkt zu verbessern.
Revisionsbegründungsfrist: Federführend im Rechtsausschuss hingegen beraten werden soll der Antrag der FDP mit dem Titel „Revisionsbegründungsfrist des § 345 I StPO anpassen“ (19/19503). Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, in dem die Frist des Paragrafen 345 der Strafprozessordnung zur Revisionsbegründung vergleichbar der Regelung des Paragrafen 275 Absatz 1 der Strafprozessordnung unter Berücksichtigung des Umfangs des Verfahrens gestaffelt wird. Die Vorschrift des Paragrafen 345 der Strafprozessordnung will die Fraktion so reformieren, dass die Revisionsbegründungsfrist erst zu laufen beginnt, wenn dem Rechtsmittelführer das Urteil und das Hauptverhandlungsprotokoll zugestellt worden sind und eine absolute Obergrenze für die Absetzungsfrist gemäß Paragraf 275 Absätze 1 bis 3 der Strafprozessordnung geschaffen ist.
Sport in Zeiten von Corona: „In Zeiten von Covid-19 – Sport nicht alleine lassen“ – so fordert es die FDP in einem Antrag (19/18778), der federführend im Sportausschuss beraten wird. Die FDP-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, angesichts der Corona-Pandemie kurzfristig einen Notfallfonds in Höhe von 300 Millionen Euro für den Breitensport zu schaffen für den Fall, dass Vereinen Wirtschaftshilfen von den Bundesländern „aufgrund der Rechtsform des Vereins oder anderer Auflagen nicht zugänglich sind“. Dabei sei zu beachten, dass der Bundesnotfallfonds den gegebenenfalls existierenden Landeshilfen nachgelagert ist, heißt es in dem Antrag. Die Mittel aus dem Notfallfonds sollen ihren Vorstellungen nach vorrangig für das Jahr 2020 zur Verfügung stehen, „aber unter Berücksichtigung der saisonalen Zeiträume der Sportarten in Ausnahmefällen auch bis 30. Juni 2021 bewilligt werden“.
Sportstätten: Ebenfalls im Sportausschuss beraten wird die FDP-Vorlage mit dem Titel Behutsame „Exitstrategie für gedeckte und ungedeckte Sportstätten“ (19/19508). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, in Abstimmung zwischen Bundesregierung, Bundesländern und Kommunen darauf hinzuwirken, dass zeitnah bundesweit gleiche Voraussetzungen geschaffen werden, die die Wiederaufnahme des Trainings- und Sportbetriebs in Sportstätten, inklusive Fitnessstudios und Schwimmsportstätten, unter Auflagen des Infektions- und Gesundheitsschutzes erlauben.
Gemeinnützigkeit in Corona-Zeiten: Ein Antrag der FDP, der federführend im Finanzausschuss beraten wird, trägt den Titel „Gemeinnützigkeit in Corona-Zeiten stärken – Hilfe zur Selbsthilfe“ (19/19511). Darin fordert die Fraktion, gemeinnützigen Körperschaften die Möglichkeit einzuräumen, Rücklagen nach den üblichen handels- und steuerbilanziellen Vorgaben bilden zu können. Ein Auflösen der zweckgebundenen Rücklagen bis Ende 2020 zum Ausgleich finanzieller Engpässe stelle eine Hilfe zur Selbsthilfe dar, die einen Rückgriff auf Staatshilfen obsolet machen könne. Zudem sollten auch gemeinnützige Organisationen die Soforthilfe für Unternehmen und Selbständige mit bis zu fünf Mitarbeitern in Anspruch nehmen dürfen, damit sie ihren Einsatz für gemeinnützige Zwecke sichern können.
Fahrradprämie: Ein Antrag der Linksfraktion fordert eine „Fahrradprämie für alle“ (19/19488). Die Vorlage soll im federführenden Verkehrsausschuss beraten werden. In ihrer Vorlage fordert die Fraktion von der Bundesregierung, Anreize zu schaffen, damit Menschen häufiger und regelmäßiger auf das Fahrrad als Verkehrsmittel zurückgreifen. Mit Blick auf die Corona-Krise argumentieren die Abgeordneten ihren Antrag wie folgt: „Je mehr Menschen das Rad nutzen, desto leichter wird es, in Bus und Bahn den Mindestabstand von 1,50 Metern zueinander einzuhalten.“ Daher solle die Bundesregierung eine Förderrichtlinie für ein Programm „Fahrradprämie“ in Höhe von 300 Millionen Euro vorlegen.
Vertrag über den offenen Himmel: Ein weiterer Antrag der Linken, der federführend im Auswärtigen Ausschuss beraten werden soll, trägt den Titel „Militärische Beobachtungsflüge fortsetzen – Vertrag über den Offenen Himmel retten – Austritt der USA verhindern“ (19/19487). Als einen „Meilenstein der multilateralen Rüstungskontrolle“, bezeichnet die Linke den Vertrag über den offenen Himmel (Treaty on Open Skies), der seit 2002 insgesamt 34 europäischen und nordamerikanischen Staaten Beobachtungsflüge über das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten erlaubt. Nach Ansicht der Linken solle die Bundesregierung auf die US-Administration hinwirken, nicht aus diesem gemeinsamen Vertrag auszusteigen. Auch solle sie öffentlich klarstellen, „dass im Falle eines Austritts der USA weiterhin russische Beobachtungsflüge über der Bundesrepublik, und damit auch über US-amerikanische Stützpunkte in Deutschland, stattfinden dürfen“.
Selbstständige: Federführend im Wirtschaftsausschuss beraten wird ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Selbständige unterstützen – Aktiven Mittelstand wertschätzen“ (19/19490). Die Grünen fordern Nachbesserungen bei den Corona-Soforthilfen für Selbstständige. Die Bundesregierung solle sicherstellen, dass von den vorgesehenen Geldern mindestens ein monatlicher Pauschalbetrag in Höhe der Pfändungsfreigrenze von 1.180 Euro zur Deckung des Lebensunterhalts genutzt werden kann, erklären die Abgeordneten in ihrem Antrag. Dieser Betrag müsse in die Liste der anrechenbaren Kosten in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes mit den Ländern zu den Soforthilfen aufgenommen werden. Zudem solle bis zum Erlangen einer solchen Regelung mindestens die Vermögensprüfung bei der Arbeitslosengeld-II-Beantragung ab März 2020 bis Ende dieses Jahres vollständig ausgesetzt werden. Damit solle verhindert werden, dass die Altersvorsorge schrumpft und Jobcenter sollten entlastet werden.
Taskforce zu Sars-Cov-2: Ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel „Schutz durch Transparenz – Für eine internationale Taskforce zur Erforschung von Ursprung und Verbreitung des Coronavirus Sars-Cov-2“ (19/19515) soll in den Ausschüssen weiterberaten werden. Der Auswärtige Ausschuss übernimmt dabei die Federführung. Da Sars-Cov-2 erstmals in der Volksrepublik China auftrat, so die Ausführungen des Antrags, komme der chinesischen Regierung in der Frage des Ursprungs und der Erforschung des Virus eine besondere Verantwortung zu. Die chinesische Regierung müsse deshalb alles in ihrer Macht Stehende tun, um der internationalen Gemeinschaft schnellstmöglich zu validen Erkenntnissen über Ursprung und Verbreitung des Virus zu verhelfen. Die Bundesregierung solle daher gegenüber der chinesischen Regierung in bilateralen Gesprächen und in multilateralen Formaten maximale Transparenz bei der Aufklärung der Herkunft und Verbreitung des Coronavirus in der chinesischen Provinz Hubei einfordern.
Geschäftsordnung des Bundestages: Die AfD-Fraktion will die Geschäftsordnung des Bundestages ändern und hat dazu einen Antrag (19/19523) eingebracht, der federführend im Geschäftsordnungsausschuss beraten wird. Es ist nicht länger erforderlich, die Ausnahmeregelung des Paragrafen 126a aufrechtzuerhalten, schreibt die Fraktion. Die am 25. März 2020 beschlossene Regelung bezwecke, die Funktionsfähigkeit des Bundestages trotz der Beeinträchtigungen durch das Virus Covid-19 zu sichern. Es sei erkennbar, so die Afd, dass sich das Virus weniger dynamisch ausbreitet als bei Einführung der Regelung befürchtet. Glücklicherweise seien die anfänglich befürchteten gesundheitsbedingten massenhaften Ausfälle von Bundestagsabgeordneten bislang ausgeblieben und auch in Zukunft nicht zu befürchten. Die Senkung der Quoren für die Beschlussfähigkeit des Plenums und der Ausschüsse auf ein Viertel der Mitglieder sei deshalb nicht länger notwendig.
(ste/vom/vst/28.05.2020)